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Definition

UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker

Die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker vom September 2007 stellt indigene Völker anderen Völkern rechtlich gleich. In der Resolution wird erklärt, dass indigene Völker zur Vielfalt der Kulturen beitragen und dass sie nicht aufgrund ihrer Traditionen und deren Ausübung diskriminiert werden dürfen.

Die Erklärung stellt weiterhin fest: Indigene Völker waren und sind bis heute – u.a. wegen der europäischen Kolonialisierung – historischen Ungerechtigkeiten ausgesetzt und dadurch in ihren Rechten eingeschränkt. Außerdem wird indigenen Völkern in der Erklärung ein Recht auf Selbstbestimmung, auf die Kontrolle über die natürlichen Ressourcen in den eigenen Gebieten sowie auf Entschädigung für geraubte Ländereien, Territorien und Ressourcen anerkannt.

Wichtige Teile der UN-Erklärung sind heute Völkergewohnheitsrecht und somit bindend. Dazu gehören zum Beispiel Rechte der indigenen Völker auf Kooperation und Konsultation. Dabei wird die freie, informierte und vorherige Einwilligung der Völker bei administrativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen eingeholt, die sie direkt betreffen können.

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