Die Gewinnung und der Einsatz von Kohle, Rohöl und Erdgas haben negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Davon ist oft die Rede. Doch auch bei Projekten zu erneuerbaren Energien müssen menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Dennoch setzen sich große Energieunternehmen immer wieder über Menschenrechte und Umweltschutz hinweg – wie beim Fall Électricité de France (EDF) in Oaxaca, Mexiko.
Der französische Energieriese EDF arbeitete seit 2015 an dem Gunaa-Sicarú-Windparkprojekt. Das Problem: Die Windkraftanlagen sollten auf dem Gebiet der indigenen Gemeinde Unión Hidalgo entstehen. EDF wollte sich die staatliche Genehmigung für den Bau sichern – doch die indigene Gruppe wurde dabei nicht konsultiert. Deswegen reichten Vertreter*innen von Unión Hidalgo, die mexikanische Organisation ProDESC und das ECCHR im Oktober 2020 eine Zivilklage gegen EDF in Frankreich ein. Das Ziel war, das Windparkprojekt stoppen, bis menschenrechtliche Standards eingehalten werden können.
Doch im Juni 2022 beendete das mexikanische Energieministerium selbst das Projekt frühzeitig. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die indigene Gruppe, doch wegen bereits entstandener Schäden läuft das Verfahren in Frankreich weiter. Im Juni 2024 hat das Pariser Berufungsgericht die Zivilklage zugelassen und entscheidende Fragen für zukünftige Fälle im Rahmen des französischen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Loi de Vigilance - LdV) klargestellt. Nach drei Jahren verfahrensrechtlicher Auseinandersetzungen kann nun endlich über den Kern des Falls entschieden werden: ob EDF seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.