Indigene haben laut internationalen Menschenrechtskonventionen das Recht, vor Beginn eines Infrastruktur- oder ähnlichen Projekts auf ihrem Land, ihre Zustimmung oder Ablehnung auszusprechen (free, prior and informed consent). Dabei dürfen sie nicht unter Druck gesetzt werden und müssen umfassend und im Vorhinein über alle Schritte informiert werden – ein Menschenrecht, das Unternehmen wie EDF respektieren müssen.
Genau das aber war das Problem in Mexiko: Die Gemeinde von Unión Hidalgo wurde nicht in die Planung des Windparks eingebunden. Windpark-Kritiker*innen wurden öffentlich stigmatisiert, bedroht und sogar körperlich angegriffen. EDF tat nichts dagegen – und hatte mutmaßlich Unterstützer*innen des Projekts Vorteile versprochen. Damit ignorierte EDF das Recht der Gemeinde auf Konsultation und Zustimmung.
Ein Verfahren der Unión Hidalgo und ProDESC bei der nationalen OECD-Kontaktstelle in Frankreich blieb erfolglos. Aus diesem Grund haben sich Gemeindevertreter*innen von Unión Hidalgo mit ProDESC und dem ECCHR in einem formalen Schreiben an EDF gewandt. Die Forderung: Das Unternehmen muss seine Maßnahmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt verstärken. Da die Energiefirma dem nicht nachkam, intervenierten das ECCHR und seine Partner im Oktober 2020 mit der Klage vor dem Pariser Zivilgericht.