Windpark in Mexiko: Französischer Energieriese missachtet indigene Rechte

Mexiko – Windparks – EDF

Die Gewinnung und der Einsatz von Kohle, Rohöl und Erdgas haben negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Davon ist oft die Rede. Doch auch bei Projekten zu erneuerbaren Energien müssen menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Dennoch setzen sich große Energieunternehmen immer wieder über Menschenrechte und Umweltschutz hinweg – wie beim Fall Électricité de France (EDF) in Oaxaca, Mexiko.

Der französische Energieriese EDF arbeitete seit 2015 an dem Gunaa-Sicarú-Windparkprojekt. Das Problem: Die Windkraftanlagen sollten auf dem Gebiet der indigenen Gemeinde Unión Hidalgo entstehen. EDF wollte sich die staatliche Genehmigung für den Bau sichern – doch die indigene Gruppe wurde dabei nicht konsultiert. Deswegen reichten Vertreter*innen von Unión Hidalgo, die mexikanische Organisation ProDESC und das ECCHR im Oktober 2020 eine Zivilklage gegen EDF in Frankreich ein. Das Ziel war, das Windparkprojekt stoppen, bis menschenrechtliche Standards eingehalten werden können. 

Doch im Juni 2022 beendete das mexikanische Energieministerium selbst das Projekt frühzeitig. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die indigene Gruppe, doch wegen bereits entstandener Schäden läuft das Verfahren in Frankreich weiter. Im Juni 2024 hat das Pariser Berufungsgericht die Zivilklage zugelassen und entscheidende Fragen für zukünftige Fälle im Rahmen des französischen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Loi de Vigilance - LdV) klargestellt. Nach drei Jahren verfahrensrechtlicher Auseinandersetzungen kann nun endlich über den Kern des Falls entschieden werden: ob EDF seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Fall

Indigene haben laut internationalen Menschenrechtskonventionen das Recht, vor Beginn eines Infrastruktur- oder ähnlichen Projekts auf ihrem Land, ihre Zustimmung oder Ablehnung auszusprechen (free, prior and informed consent). Dabei dürfen sie nicht unter Druck gesetzt werden und müssen umfassend und im Vorhinein über alle Schritte informiert werden – ein Menschenrecht, das Unternehmen wie EDF respektieren müssen.

Genau das aber war das Problem in Mexiko: Die Gemeinde von Unión Hidalgo wurde nicht in die Planung des Windparks eingebunden. Windpark-Kritiker*innen wurden öffentlich stigmatisiert, bedroht und sogar körperlich angegriffen. EDF tat nichts dagegen – und hatte mutmaßlich Unterstützer*innen des Projekts Vorteile versprochen. Damit ignorierte EDF das Recht der Gemeinde auf Konsultation und Zustimmung.

Ein Verfahren der Unión Hidalgo und ProDESC bei der nationalen OECD-Kontaktstelle in Frankreich blieb erfolglos. Aus diesem Grund haben sich Gemeindevertreter*innen von Unión Hidalgo mit ProDESC und dem ECCHR in einem formalen Schreiben an EDF gewandt. Die Forderung: Das Unternehmen muss seine Maßnahmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt verstärken. Da die Energiefirma dem nicht nachkam, intervenierten das ECCHR und seine Partner im Oktober 2020 mit der Klage vor dem Pariser Zivilgericht.

Kontext

Indigene Völker haben eine besondere historische und kulturelle Verbindung zu ihrem Land. Zugleich werden sie seit der Kolonialzeit als Minderheiten oft diskriminiert, unterdrückt und ihrer Rechte beraubt. Deswegen gelten sie nach internationalem Recht – wie der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker – als besonders schutzbedürftig. Dies zeigt sich etwa in ihrem Recht auf freie, vorherige und umfassende Konsultation, das sogar zum Vetorecht werden kann – z.B. wenn indigenes Land direkt betroffen ist.

Neben dem Fall gegen EDF unterstützt das ECCHR auch die indigene Bevölkerung der Westsahara, deren Recht auf Selbstbestimmung Marokko – mit Unterstützung europäischer Unternehmen – immer wieder verletzt. Außerdem arbeitete das ECCHR zusammen mit indigenen Gemeinden in Simbabwe, die ihre Landrechte gegen europäische Investoren verteidigen mussten.

Media

Windpark in Oaxaca, Mexiko © ProDESC
Windpark in Oaxaca, Mexiko © ProDESC

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OECD-Beschwerde

Jede natürliche oder juristische Person kann bei einer Nationalen Kontaktstelle der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Beschwerde über die Verletzung der Leitsätze für Multinationale Unternehmen einreichen.

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Das ECCHR sieht die Verantwortung für die Gefährdung von Menschenrechten und Umwelt bei denen, die von der global organisierten Wirtschaft am meisten profitieren. Zusammen mit den Betroffenen von Umwelt- und Geundheitsschäden arbeitet das ECCHR daran, dass deren Recht auf Gerechtigkeit global durchzusetzen.

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