Europas Profit in der besetzten Westsahara

Westsahara – Ausbeutung – Natürliche Ressourcen

Seit den 1970er Jahren wird das Gebiet der Westsahara von Marokko militärisch besetzt. Damit verletzt Marokko das Recht auf Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes, das vertrieben wurde und zum größten Teil als Geflüchtete in Camps in Algerien lebt. Seit 2018 untersucht das ECCHR, ob Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis einhält. Außerdem recherchieren wir, inwiefern europäische Unternehmen für die wirtschaftliche Ausbeutung des rechtswidrig besetzten Gebiets zur Verantwortung gezogen werden können – denn auch die wirtschaftliche Ausbeutung durch Marokko verletzt das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis.

Das ECCHR versucht u.a., die westsaharische Herkunft von Importen nach Deutschland zu verifizieren. Im Juli 2018 stellte das ECCHR beim Bremer Zollamt einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um zu klären, ob ein Schiff, das aus dem westsaharischen Hafen Laayoune ausgelaufen war, seine Waren als marokkanisch oder westsaharisch deklariert hatte. Das Zollamt verweigerte diese Information, weil sie als Betriebsgeheimnis geschützt sei. Damit bleibt unklar, ob Deutschland seine völkerrechtlichen Pflichten einhält. Das ECCHR hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Eine erneute und aktualisierte Informationsanfrage von Mai 2019 wurde im August 2019 ebenfalls pauschal abgelehnt. Auch dagegen hat das ECCHR Widerspruch eingelegt.

Fall

In der besetzten Westsahara sind europäische Firmen etwa durch Import, Export oder technische Dienstleistungen, am Phosphatabbau, Windkraftprojekten sowie in der Land- und Fischereiwirtschaft beteiligt. Aber: Die wirtschaftliche Ausbeutung der Westsahara ohne Zustimmung des sahrauischen Volkes verletzt das Völkerrecht.

Weder hat das sahrauische Volk den unternehmerischen Aktivitäten auf dem besetzten Gebiet zugestimmt noch erhält es einen Teil des Profits. Trotz der Bemühungen der UN ist kein Ende der Besatzung in Sicht – was auch daran liegt, dass sie wirtschaftlich rentabel bleibt.

Kontext

Nachdem Spanien sich als Kolonialmacht 1975 aus der Westsahara zurückzog, erhielt das Land südlich von Marokko nie seine wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit. Im Zuge der schlecht umgesetzten Dekolonialisierung des Landstrichs besetzte Marokko 85 Prozent des Gebietes. Heute wird die Westsahara von der UN als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung (Artikel 73 der UN-Charta) geführt. Die marokkanische Kontrolle des Gebiets ist völkerrechtswidrig.

Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016 (C 104/16-P) stellte klar, dass die Westsahara nicht als marokkanisches Staatsgebiet gilt. Deswegen müssen Handelsgüter wie Fischmehl oder Tomaten von dort entsprechend als „westsaharisch“ gekennzeichnet werden und dürfen nicht als „marokkanische“ Produkte in Europa verkauft werden. Sollten deutsche Zollbehörden wissentlich die Einfuhr von Waren aus Westsahara als „marokkanische“ Waren zulassen, könnte dies einer rechtswidrigen Anerkennung der Besatzungssituation gleichkommen.

Dokumente (1)

Glossar (2)

Definition

Informationsfreiheitsgesetz

Gesetze der Informationsfreiheit bzw. Aktenöffentlichkeit sollen die Transparenz eines Staates garantieren.

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Einblick

Ressourcenausbeutung

Das ECCHR sieht die Verantwortung für die Gefährdung von Menschenrechten und Umwelt bei denen, die von der global organisierten Wirtschaft am meisten profitieren. Zusammen mit den Betroffenen von Umwelt- und Geundheitsschäden arbeitet das ECCHR daran, dass deren Recht auf Gerechtigkeit global durchzusetzen.

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