Klage nach französischem Lieferkettengesetz: Energie-Gigant EDF muss Menschenrechte achten

Windparks in Mexiko sollen Rechte von Indigenen verletzen

13.10.2020

Berlin/Mexiko Stadt/Paris – Immer wieder verletzen europäische Energie- und Infrastrukturprojekte Menschenrechte. Das größte französische Energie-Unternehmen Electricité de France (EDF) will den Bau eines Windparks in Mexiko vorantreiben – ohne Einwilligung der indigenen Gemeinschaft, der das Land gehört. Darum haben heute vier Vertreter und Mitglieder der Gemeinschaft Unión Hidalgo Klage gegen EDF eingereicht, gemeinsam mit den Menschenrechtsorganisationen ProDESC aus Mexiko und dem European Center for Constitutional and Human Rights aus Berlin. Das Ziel: EDF soll das Projekt unterbrechen, bis die Betroffen angemessen einbezogen wurden und zugestimmt haben. Die Klage ist eine der ersten nach dem französischen loi de vigilance.

Das loi de vigilance, die französische Entsprechung zum derzeit debattierten Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen in Frankreich dazu, negative Auswirkungen ihrer globalen Geschäfte auf Menschenrechte und Umwelt zu analysieren und zu vermeiden. Das schließt auch die Rechte indigener Gemeinschaften ein. Wenn das Unternehmen das nicht macht und dadurch vermeidbare Schäden auftreten, muss es haften. Eine ausführliche Risikoanalyse und entsprechende Präventionsmaßnahmen können ein Unternehmen auch entlasten. Ähnliche Regelungen fordert auch ein deutsches Lieferkettengesetz.

„Wir haben das Recht, zu entscheiden, was mit dem Land unserer Vorfahren geschieht. Statt mit uns zu diskutieren, hat EDF Einzelne massiv beeinflusst. Jetzt ist unsere Gemeinschaft gespalten, Kritiker des Projektes werden bedroht und angegriffen. Mit unserer Klage fordern wir EDF auf, das Projekt vorerst zu stoppen, bis unser Recht auf Mitbestimmung umgesetzt wurde und die Gewalt ein Ende hat“, sagt Guadalupe Ramirez, die Vorsitzende der Unión Hidalgo und eine der Anzeigeerstatterinnen.

„Frankreich zeigt, was in Deutschland noch fehlt: Wenn Unternehmen Menschenrechte verletzen, muss das Konsequenzen haben. Und die Betroffenen haben in so einem Fall das Recht, sich dagegen zu wehren. Wir fordern damit nichts Unmögliches, denn Unternehmen sind es gewohnt, Risiken in ihren Geschäften zu erkennen und zu verhindern. Das muss endlich auch für Menschenrechte gelten“, erklärt Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Programms Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR. Das ECCHR ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für verbindliche Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und Umwelt in wirtschaftlichen Unternehmungen einsetzen.

Die Klage wird von den Organisationen CCFD-Terre Solidaire, Sherpa, Amis de la Terre France, Observatory for the Protection of Human Rights Defenders, SOMO, OECD Watch, und Fair, Global and Green Alliance (FGG) unterstützt.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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