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Definition

Investitionsstreitigkeiten

Wenn ausländische Unternehmen in einem Land investieren, so werden diese Investitionen häufig durch sogenannte Investitionsschutzabkommen geregelt. Diese Abkommen werden zwischen Staaten geschlossen. Sie schützen die Investitionen von Staatsangehörigen des einen Staates vor Beeinträchtigungen durch den anderen Staat – zum Beispiel vor entschädigungslosen Enteignungen oder Diskriminierung.

Zudem geben sie Investor*innen die Möglichkeit, den fremden Staat bei Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht anzuklagen. Diese Schiedsgerichte können zum Beispiel beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) gebildet werden, das bei der Weltbank angesiedelt ist. Die Entscheidungen solcher Schiedsgerichte sind rechtlich bindend und können beispielsweise Staaten zu Entschädigungszahlungen an ein Unternehmen verpflichten. Die Einhaltung von Menschenrechts- oder Umweltstandards spielt in den bilateralen Abkommen sowie bei den Entscheidungen der Schiedsgerichte jedoch häufig eine untergeordnete Rolle.

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