Thema

Investitionsstreitigkeiten

Wenn ausländische Unternehmen in einem Land investieren, so werden diese Investitionen häufig durch sogenannte Investitionsschutzabkommen geregelt. Diese Abkommen werden zwischen Staaten geschlossen. Sie schützen die Investitionen von Staatsangehörigen des einen Staates vor Beeinträchtigungen durch den anderen Staat – zum Beispiel vor entschädigungslosen Enteignungen oder Diskriminierung.

Zudem geben sie Investor*innen die Möglichkeit, den fremden Staat bei Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht anzuklagen. Diese Schiedsgerichte können zum Beispiel beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) gebildet werden, das bei der Weltbank angesiedelt ist. Die Entscheidungen solcher Schiedsgerichte sind rechtlich bindend und können beispielsweise Staaten zu Entschädigungszahlungen an ein Unternehmen verpflichten. Die Einhaltung von Menschenrechts- oder Umweltstandards spielt in den bilateralen Abkommen sowie bei den Entscheidungen der Schiedsgerichte jedoch häufig eine untergeordnete Rolle.

Argentinien

Menschenrechte dürfen nicht privatisiert werden: Der Fall MetLife gegen Argentinien

Soziale Sicherheit

Seit 2008 ist das argentinische Rentensystem in staatlicher Hand – und das soll es auch bleiben. Soziale Sicherung ist ein Menschenrecht, das Regierungen garantieren müssen und das nicht dem Profit von Unternehmen untergeordnet werden darf. Das ECCHR reichte dazu mit argentinischen Partnerorganisationen einen Amicus Curiae Brief beim ICSID ein.

Rumänien

Umweltschutz versus Investitionsrecht – Der Fall der Goldmine in Roșia Montană, Rumänien

Ressourcenausbeutung

Die Anwohner*innen in der Region Roșia Montană konnten sich erfolgreich gegen den Bau einer Goldmine wehren. Nun verklagt die Bergbaufirma Gabriel Resources den rumänischen Staat. Mit einem Amicus Brief unterstützen das ECCHR und seine Partnerorganisationen die Bewohner*innen, damit ihre Rechte berücksichtigt werden.

Simbabwe

Internationale und nationale Akteure ignorieren indigene Landrechte

Indigene Rechte

Simbabwes indigene Bevölkerung verlor während der britischen Kolonialherrschaft (1888-1980) große Teile ihres Landes. Etwa 6.000 weiße Großgrundbesitzer*innen kontrollierten 15 Millionen Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche Simbabwes. Mit der Unabhängigkeit wurde die Rückgabe des Landes zum politischen und sozialen Ziel erklärt – doch die tatsächliche Um- bzw. Rückverteilung fand kaum oder nur langsam statt.