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Definition

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention oder das Übereinkommen über die Rechte des Kindes legt die Grundregeln für den Schutz von Kindern weltweit fest. Die Konvention beruht dabei auf vier Grundsätzen: das Überleben, die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen des Kindes, dazu gehört auch ihre Beteiligung. Abgesehen davon betont die Konvention die Wichtigkeit und den Wert des Kindes. Die Kinderrechtskonvention trat 1990 in Kraft und ist die bis jetzt erfolgreichste UN-Konvention: sie wurde von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bis auf die USA ratifiziert.

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