Gewaltsame Pushbacks: Unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter klagt vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Kroatien und Slowenien

Kroatien/Slowenien – Pushbacks – Minderjährige

U.F. ist ein minderjähriger und unbegleitet geflüchteter Rohingya aus Myanmar. Zwischen August 2020 und Juli 2021 durchlebte er auf der Suche nach Schutz in Europa eine sogenannte Kettenzurückschiebung von Slowenien und mehrere gewaltsame Zurückschiebungen (Pushbacks) von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina. Mit Unterstützung des ECCHR und Blindspots reichte U.F. deshalb im Juli 2022 beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Beschwerden gegen Kroatien und Slowenien ein. Es sind die ersten Beschwerden dieser Art gegen die beiden Staaten.

Fall

U.F. war 8 Jahre alt, als er nach einem militärischen Angriff auf sein Dorf aus Myanmar fliehen musste und von seiner Familie getrennt wurde. Auf der langjährigen Suche nach einem sicheren Zufluchtsort verbrachte er mehr als ein Jahr in Bosnien-Herzegowina, wo er obdachlos war und ohne staatliche Unterstützung oder medizinische Versorgung überleben musste. Während dieser Zeit wurde er insgesamt fünfmal von Kroatien zurückgeschoben und war dabei ständiger Gewalt ausgesetzt. In Slowenien wurde er bei einer Kettenrückschiebung erst nach Kroatien und dann nach Bosnien-Herzegowina gebracht.

Nach nationalem, europäischem und internationalem Recht wären Kroatien und Slowenien verpflichtet gewesen, eine sachgemäße Altersfeststellung durchzuführen und dem Kindeswohl Vorrang einzuräumen. Tatsächlich ignorierten die zuständigen Beamten das Alter von U.F., es wurde falsch erfasst oder nicht einmal erfragt. Zudem hatte er zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. U.F. macht deshalb in seinen Beschwerden Verstöße gegen Artikel 3, 8, 20(1) und 37 der UN-Kinderrechtskonvention geltend. ECCHR-Partneranwalt Carsten Gericke vertritt U.F. vor dem UN-Ausschuss.

Kontext

U.F.s detaillierte Berichte konnten durch digitale Beweismittel untermauert werden. Sie offenbaren ein klares Muster von Pushbacks aus Kroatien und bestätigen eine gezielte und systematische staatliche Politik, die auch von Menschenrechtsinstitutionen und -organisationen sowie Medien bereits umfassend dokumentiert wurde.

Slowenien schiebt trotz der Berichte über brutale Misshandlungen und Pushbacks von Schutzsuchenden seit 2018 im Rahmen des Rückübernahmeabkommens umstandslos Menschen nach Kroatien zurück. Dabei werden die Schutzbedürfnisse einer Person, aber auch das Alter und Kindeswohlinteressen vollständig missachtet. Nach offiziellen Angaben wurden allein in den Jahren 2020 und 2021 auf diese Weise 13.700 Menschen aus Slowenien zurückgeschoben.

Die Beschwerden sind Teil einer Reihe von rechtlichen Initiativen des ECCHR gegen systematische Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen und wurde im Rahmen des Projekts Advancing Child Rights Strategic Litigation (ACRiSL) und mit Unterstützung des Global Campus of Human Rights und der Right Livelihood cooperation realisiert.

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Pushback

Pushbacks sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen, die an Grenzübergängen von Staaten mit harter Einwanderungspolitik vorgenommen werden.

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Pushbacks

Bei den illegalen Zurückweisungen und Zurückschiebungen, den so genannten Pushbacks, an den EU-Außengrenzen werden elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft gesetzt. Doch die Betroffenen sind faktisch rechtlos gestellt und haben kaum Möglichkeiten gegen die Gewaltexzesse vorzugehen. Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in der EU ein.

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