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Definition

Landgericht

In erster Instanz ist das Landgericht in Strafprozessen grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig (in Tötungsfällen ist jedoch das Schwurgericht zuständig). In Zivilprozessen ist das Landgericht grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht den Amtsgerichten übertragen wurden. In zweiter Instanz ist das Landgericht für Berufungen gegen Urteile des Amtsgericht sowohl in Straf- als auch in Zivilprozessen zuständig (außer in Familiensachen).

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