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Einblick

Namibia

Von 1884 an wurden Namibias indigene Gemeinschaften durch die Kolonialmacht des deutschen Kaiserreichs erst ihres Landes und ihres Viehs beraubt und später ins Exil getrieben. Die Deutschen schlugen die Aufstände der Volksgruppen der Ovaherero und Nama nieder, töteten zwischen 1904 und 1908 mehr als 70.000 Menschen. Der Genozid an den Ovaherero und Nama in Namibia war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Die deutsche Regierung weigert sich bis heute, Reparationen zu leisten.

Seit 2018 berät das ECCHR Vertreter*innen der Ovaherero und Nama in rechtlichen Fragen und unterstützt sie, ihre Anliegen – wie die Rückführung menschlicher Gebeine nach Namibia oder die Restitution von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern – weiter zu verbreiten. Ziel ist es, den Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu fördern. Dazu organisieren wir sowohl in Deutschland als auch in Namibia internationale Symposien zum Umgang mit dem kolonialen Erbe.

Mit der Arbeit zu Namibia hinterfragt und entlarvt das ECCHR koloniale Rechtstheorien, die in Deutschland nach wie vor vertreten werden. In dem Verfahren vor einem US-Gericht, wo Vertreter*innen der Ovaherero und Nama gegen Deutschland klagen, will Deutschland nicht aktuelles Recht angewandt sehen, sondern das Recht der Kolonialzeit, das den kolonisierten Völkern nicht nur die Völkerrechtssubjektivität, sondern auch den Mindestschutz des humanitären Völkerrechts abspricht.

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