Das Verschwindenlassen von Menschen beinhaltet die schwere Verletzung mehrerer fundamentaler Menschenrechte und dient häufig dazu, weitere Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern. In Lateinamerika verschwanden in den 1970er und 80er Jahren Tausende Oppositionelle, die in den meisten Fällen gefoltert und getötet wurden oder über deren Schicksal bis zum heutigen Tage nichts bekannt ist. Ähnliches gibt es heutzutage etwa aus Sri Lanka oder dem Nordkaukasus zu berichten.
Die Täter*innen des Verschwindenlassens sind nicht nur die Entführer*innen und Bewacher*innen, sondern auch diejenigen, die den Angehörigen wider besseren Wissens Informationen über das Schicksal des oder der Verschwundenen vorenthalten. Um diese mehrfache Verletzung fundamentaler Menschenrechte stärker bekämpfen zu können, haben die Vereinten Nationen 2006 eine Konvention gegen das Verschwindenlassen erarbeitet, die die Bundesrepublik Deutschland im September 2009 ratifiziert hat.
Folter
Im April 2020 begann in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Hauptangeklagter vor dem Oberlandesgericht Koblenz war Anwar R., ehemaliger Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Assad.
Colonia Dignidad
Die 1961 von dem Deutschen Paul Schäfer gegründete Colonia Dignidad war ein festungsartiges Siedlungsareal in Chile. Die Siedlung war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen. Für diese Verbrechen müssen ehemalige Führungsmitglieder der Colonia Dignidad auch in Deutschland belangt werden.
Waffenexporte
Im Februar 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart Mitarbeitende des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen illegaler Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko. Das Landgericht hat geprüft, ob Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 Gewehre des Typs G36 an die Polizei im Bundesstaat Guerrero lieferte, obwohl die deutschen Behörden den Export nicht genehmigt hatten. 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil weitgehend.
Repression
Morddrohungen, Telefonüberwachung, Entführungen von Angehörigen – die kolumbianische Regierung versucht, Menschenrechtsverteidiger*innen mit allen Mitteln einzuschüchtern. Seit 2012 untersucht und dokumentiert das ECCHR die brutale Unterdrückung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen in Kolumbien.
Gewerkschafter*innen
2012 hat das ECCHR eine Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter von Nestlé sowie gegen das Unternehmen als solches eingereicht. Der Vorwurf: Die Nestlé-Manager haben es pflichtwidrig unterlassen, Verbrechen durch kolumbianische paramilitärische Gruppen zu verhindern oder ihre Gewerkschafter*innen angemessen zu schützen.
Militärdiktatur
Von 1976 bis 1983 herrschte in Argentinien eine Militärdiktatur, der mehr als 30.000 Menschen zum Opfer fielen. Darunter waren auch rund hundert Personen mit deutschem Pass oder deutscher Herkunft, darunter Elisabeth Käsemann, deren Fall vor Gericht abgeschlossen wurde.
Franco-Diktatur
Der spanische Richter Garzón wurde angeklagt, da er die Zuständigkeit seines Gerichts für Vorermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen während des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur Francos festgestellt hatte. Er wurde freigesprochen, eine Aufarbeitung der Verbrechen findet jedoch immer noch nicht statt.
Folter
Der Fall El Masri ist einer der am besten dokumentierten CIA-Entführungen (extraordinary renditions). Verschiedene parlamentarische Untersuchungsausschüsse behandelten diesen Fall und eine Reihe von juristischen Schritten wurde vor nationalen und regionalen Gerichten unternommen.