Einblick
Pakistan
Auf dieser Seite finden Sie alle Fälle, zu denen das ECCHR in Pakistan arbeitet.
Von 1976 bis 1983 verschleppte, folterte und tötete die Militärdiktatur in Argentinien zehntausende Menschen. Anfang der 2000er Jahre wurden zahlreiche unmittelbare Täter*innen und hochrangige Verantwortliche für diese Verbrechen vor Gericht gebracht. Vieles muss jedoch noch juristisch aufgearbeitet werden – dies gilt insbesondere für die Frage nach der Verantwortung von Unternehmen für Verbrechen der Militärdiktatur. Das ECCHR unterstützt seit seiner Gründung Fälle zu Unternehmensverantwortung und hochrangingen Militärangehörigen in Argentinien.
Die Verfahren gegen Manager*innen von Mercedes Benz Argentinien, das Zuckerunternehmen Ledesma und das Bergbauunternehmen Minera Aguilar S.A. zeigen, dass Diktaturverbrechen immer auch eine ökonomische Dimension haben. In diesen Fällen unterstützten Mitarbeiter*innen der Unternehmen argentinische Sicherheitskräfte dabei, Gewerkschafter*innen und weitere Mitarbeiter*innen festzunehmen und zu verschleppen. Damit leisteten sie mutmaßlich Beihilfe zu den Verbrechen der Militärdiktatur, um wirtschaftliche Interessen voranzubringen.
Das ECCHR hat in den laufenden Verfahren zur Rolle von Mercedes Benz, Ledesma und Minera Aguilar jeweils Rechtgutachten eingereicht, die belegen, dass die Regierung und Justiz in Argentinien verpflichtet sind, auch privatwirtschaftliche Akteure für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur zur Verantwortung zu ziehen.
Neben diesen Fällen war Wolfgang Kaleck, Gründer und Generalsekretär des ECCHR, jahrelang im Fall der Deutschen Elisabeth Käsemann juristisch aktiv. Käsemann hatte sich gegen die Militärdiktatur in Argentinien politische engagiert und wurde 1977 verschleppt und gefoltert. Die genauen Umstände ihres Todes sind bis heute nicht umfassend juristisch aufgearbeitet.
In Bahrain hat es seit der Gründung als unabhängiges Königreich 1971 immer wieder Protestbewegungen gegeben. Die herrschende Elite rund um die Königsfamilie Al-Khalifa reagierte darauf stets mit Repression und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, Oppositionelle, unabhängige Medien und religiöse Führer*innen. Nachdem die Berichte über systematische Folter Ende der 90er Jahre zunächst zurückgingen, werden seit 2007 wieder verstärkt Folterfälle aus Bahrain gemeldet.
Als im Frühjahr 2011 tausende Demonstrant*innen wie in anderen arabischen Ländern friedlich Reformen forderten, schlug das Regime den Protest mithilfe von Truppen aus benachbarten Ländern brutal nieder. Bis heute werden Demonstrant*innen, Menschenrechtsaktivist*innen, Studierende, Journalist*innen und Oppositionelle systematisch überwacht, verfolgt, inhaftiert, misshandelt und teilweise auch gefoltert.
Der König von Bahrain hat eine Untersuchungskommission (Bahrain Independent Commission of Inquiry, BICI) eingesetzt, die die gewalttätigen Ausschreitungen gegen Demonstrant*innen im Frühjahr 2011 untersuchen sollte. Diese Kommission legte Ende 2011 einen ausführlichen Bericht über systematische willkürliche Haft, Folter und Verfolgung sowie über die dafür verantwortlichen Regierungsstellen vor. Allerdings war die Kommission nicht befugt, in einzelnen Fällen strafrechtlich zu ermitteln, sondern durfte lediglich Empfehlungen aussprechen. Die nationale Sonderermittlungseinheit, die auf Empfehlung der Untersuchungskommission eingerichtet wurde, hat bisher nur in einigen wenigen Fällen gegen niedrigrangige Beamt*innen ermittelt.
Dem ECCHR liegen begründete Verdachtsmomente und Zeug*innenaussagen vor, dass auch ranghohe Beamt*innen und Mitglieder der Königsfamilie Folter gebilligt haben beziehungsweise daran beteiligt waren. Untersucht wurden diese Foltervorwürfe bisher nicht – weder in Bahrain noch im Ausland.
In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Während der Globale Norden oft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ländern des Globalen Südens öffentlich verurteilt und – teilweise – auch strafrechtlich verfolgt, entziehen sich Politiker*innen und Militärs, Unternehmer*innen und Manager*innen im Globalen Norden meistens der Verantwortung. Völkerstraftaten wie Folter, Verschwindenlassen oder Drohnenangriffe gegen Zivilist*innen werden selten geahndet. Es scheint, als würden andere Standards für die Verletzung von Menschenrechten gelten, wenn sie von westlichen Staaten begangen werden.
Diesen Doppelstandards des Globalen Nordens setzt das ECCHR gezielte juristische Interventionen entgegen: Die Straflosigkeit der Mächtigen muss beendet und Machtstrukturen verändert werden. Die Einzelfälle des ECCHR zielen deswegen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.
Die Möglichkeit fast weltweit, zu jeder Zeit und an jedem Ort Luftschläge durchführen zu können, ist einer der entscheidenden Aspekte bewaffneter Drohnen. Diese Besonderheit ist so weitgehend, dass sie die Kriegsführung grundlegend und nachhaltig verändert hat. Die USA führen seit Jahren tausende Drohnenangriffe durch. Immer wieder werden dabei unschuldige Menschen in vielen verschiedenen Ländern getötet.
Der Drohnenkrieg der USA verletzt oft internationales Recht – wie etwa strenge Regeln zur Anwendung von Gewalt und zur Selbstverteidigung (ius ad bellum), Prinzipien und Gesetze der Kriegsführung (ius in bello) sowie fundamentale Menschenrechte (das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) – indem Personen angegriffen werden, deren Status vorher nicht hinreichend geprüft wurde. Das Resultat sind gravierende Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts.
Gerichtsverfahren zielen darauf, eine enge und strikte rechtliche Auslegung der anwendbaren Gesetze durchzusetzen und fundamentale (Menschen-)Rechte zu stärken. Dennoch erhalten die USA Unterstützung von einer Reihe europäischer Regierungen, darunter auch Deutschland und Italien. Diese Staaten tauschen nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus und gestatten den USA, für ihr Drohnenprogramm auch Militärstützpunkte auf europäischem Boden zu benutzen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Folter ist unter allen Umständen verboten. Wer Folter anwendet, anordnet oder billigt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. 146 Staaten haben die Konvention ratifiziert.
Wird Folter nicht anerkannt und gesühnt, erfahren die Folterüberlebenden und ihre Angehörigen nicht nur kein Recht, sondern das erlittene Unrecht wird vertieft. Individuelle wie gesellschaftliche Traumata währen fort. Der Kreislauf von Folter, Straflosigkeit und weiterem Unrecht kann ohne (rechtliche) Aufarbeitung nicht gestoppt werden. Deswegen gehören nicht nur niedrigrangige Täter_innen, sondern vor allem ihre Vorgesetzten sowie die politischen und militärischen Entscheidungsträger auf die Anklagebank – und zwar auch jene aus politisch oder wirtschaftlich mächtigen Staaten.
Im Kampf gegen Folter nutzt das ECCHR gemeinsam mit Überlebenden und Partnerorganisationen verschiedene rechtliche Mittel und Wege: Der Gang vor den Internationalen Strafgerichtshof ist wie im Fall der Folter britischer Militärs an Gefangenen im Irak eine Option. Eine andere Möglichkeit, die das ECCHR nutzt, ist die Anwendung des Weltrechtsprinzips (oder Prinzip der Universellen Jurisdiktion) in Drittstaaten wie Deutschland, der Schweiz, Österreich und Schweden – beispielsweise gegen Verantwortliche des US-Folterprogramms im Namen des "Kriegs gegen den Terror", gegen den bahrainischen Generalstaatsanwalt oder bei den Strafanzeigen gegen hochrangige Mitglieder der syrischen Militärgeheimdienste.
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Die Ungerechtigkeit des globalen Wirtschaftssystems nimmt viele Formen an. In Indien beispielsweise werden die Rechte von Menschen häufig für den Profit westlicher Unternehmen verletzt oder außer Kraft gesetzt. Manager*innen und Politiker*innen in den Herkunftsländern der Unternehmen wälzen ihre Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ab – auf Zulieferer, Tochterfirmen oder interne Richtlinen zur sozialen Unternehmensverantwortung. Faktisch ändert sich durch Corporate Social Responsibility oder selbst internationale Unternehmensrichtlinen jedoch wenig – die Situation vieler Arbeiter*innen oder Bäuer*innen in Indien ist immer noch prekär bis verheerend.
Schülerinnen, die bei Medikamententests westlicher Unternehmen nur mangelhaft aufgeklärt wurden; Bäuer*innen, die von transnationalen Chemiekonzernen nicht über Gesundheitsrisiken bei der Anwendung von deren Pestiziden informiert werden – die Betroffenen von Unternehmensunrecht in Indien formieren sich zur Gegenwehr. Das ECCHR unterstützt sie und ihre Organisationen in ihrem oft politischen Kampf um soziale und wirtschaftliche Rechte. Mithilfe juristischer Interventionen vor internationalen Gremien wie der Welternährungsorganisation oder auch nationalen Gerichten wie dem Obersten Gerichtshof Indiens will das ECCHR der Straflosigkeit westlicher Unternehmen in Indien ein Ende setzen.
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In einem Bericht vom April 2018 bezeichnen die UN den Krieg im Jemen als „schwerste humanitäre Krise der Gegenwart“, bei der weit mehr als zehn Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Seit 2015 sind tausende Zivilist*innen durch Angriffe der kriegführenden Parteien getötet worden, oder starben und sterben an den Folgen des Kriegs durch Hunger und Krankheiten.
Für die Menschenrechtsverletzungen im Jemen sind alle Konfliktparteien verantwortlich. Eine Hauptursache für die Opfer unter der Zivilbevölkerung sind die Luftangriffe des von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführten Militärbündnisses, das im März 2015 im Jemen eingriff. In zahlreichen Berichten dokumentieren die UN sowie internationale und jemenitische NGOs immer wieder Angriffe auf zivile Ziele wie Krankenhäuser, Marktplätze, Schulen und Wohnhäuser, mit zahllosen Opfern.
Trotz aller Berichte, Warnungen und Belege, dass die Luftangriffe des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnis immer wieder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, liefern auch europäische Unternehmen – ermöglicht durch Genehmigungen entsprechender Regierungsbehörden – Waffen in die Koalitionsstaaten.
Zudem setzen die USA im Namen der „Terrorismusbekämpfung“ seit 2002 immer wieder auf Drohnenangriffe, um Personen zu töten, die sie des Terrorismus verdächtigen. Auch hierbei sterben im Jemen immer wieder unbeteiligte Zivilist*innen, die sich in der Nähe der Angriffsziele aufhalten. Niemand hat den Drohnenangriffen der USA oder den Tötungen an der jemenitischen Zivilbevölkerung bisher rechtlich Einhalt gebieten können.
Das ECCHR und seine Partnerorganisationen aus dem Jemen und aus anderen europäischen Ländern nutzen deswegen das Recht, um einzelne Waffenhersteller (Strafanzeige gegen RWM Italia, Tochterunternehmen der Rheinmetall AG) oder staatliche Behörden (Verwaltungsklage gegen die Bundesregierung wegen der Nutzung der US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz) für ihre Mitverantwortung an den Tötungen von Zivilist*innen im Jemen vor Gericht zu bringen.
Sie stehen in Vitrinen, verstauben in Archivkisten oder werden von Wissenschaftler*innen inspiziert: Kulturgegenstände, in der Kolonialzeit geraubt und nach Deutschland verschifft. Die deutschen Kolonisatoren brachten unzählige Statuen, Masken und Körperschmuck aus den Kolonien zu Ausstellungs- und Forschungszwecken in ihre Heimat. Und dort befinden sie noch immer, fernab ihrer Herkunftsländer. Und das, obwohl es die Kolonien nicht mehr gibt und die ehemals Kolonisierten ihre Kunst – Teil ihrer kulturellen Identität und ihres kulturellen Erbes – zurückverlangen.
Deutschland hat nicht nur die moralische, sondern auch die rechtliche Pflicht, die geraubten Objekte und Kunstschätze zu restituieren. Denn oftmals haben die Gegenstände über ihren künstlerischen Wert hinaus eine große spirituelle Bedeutung für die betroffenen Gemeinschaften. Die Rückgabe der Objekte hat deshalb eine grund- und menschenrechtliche Dimension, die weit über die einfache Klärung von Eigentumsrechten hinausgeht. Wir unterstützen unsere Partner*innen dabei, ihre individuellen und kollektiven Rechte auf die eigene kulturelle Identität gegenüber dem deutschen Staat durchzusetzen.
Das ECCHR arbeitet schon seit mehreren Jahren zur Aufarbeitung kolonialen Unrechts und der Verantwortung Deutschlands für seine Kolonialverbrechen. Zusammen mit unseren Anstrengungen zur Repatriierung von Human Remains/Ancestors stellt die wissenschaftliche und praktische Arbeit zu Raubkunst einen wichtigen Teil unseres Projekts zur dekolonialen Rechtskritik und Reparationen dar – eine dekoloniale Rechtspraxis.
Umfassende Reparationen als einzig richtige Antwort auf koloniales Unrecht kann es nur mit einer Restitutionspraxis geben, die über ein reines Lippenbekenntnis oder willkürliche Einzelfallentscheidungen hinausgeht. Wir wollen nicht nur einzelnen Betroffenen helfen, geraubte Gegenstände in einer ihrer Bedeutung würdigen Weise zurückzuführen. Wir möchten mit unserer Arbeit zu Raubkunst vor allem deutlich machen: Das Recht ist immer noch von kolonialen Denkmustern durchzogen. Diese gilt es zu brechen.
Kolumbien leidet seit Jahrzehnten unter einem bewaffneten Konflikt, der insbesondere die Zivilbevölkerung betrifft. Menschenrechtsverteidiger*innen, Gewerkschafter*innen und Aktivis*innen wurden (und werden) als "Guerilla" stigmatisiert und hierdurch als angeblich legitime militärische Ziele für die kolumbianische Armee und paramilitärische Gruppen, die häufig auch zusammenarbeiten, gekennzeichnet.
Wegen des Ausmaßes und der Dauer der Gewalt sowie wegen ihrer Bedeutung für eine freie und demokratische Gesellschaft müssen die Verbrechen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, Gewerkschafter*innen und Aktivist*innen in Kolumbien dringend verhindert und auch juristisch aufgearbeitet werden. Gleiches gilt für die weit verbreitete sexualisierte Gewalt gegen Frauen, die alle Akteure des Konflikts begehen und die nicht zuletzt Teil der Militärstrategie ist. Hier geht es vor allem darum, der Straflosigkeit hochrangiger Verantwortlicher ein Ende zu setzen.
Ein weiteres Problem ist die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen in Folge der Geschäftspraktiken transnationaler Unternehmen. Wie auch anderorts auf Welt wird die Rolle von Unternehmen bei Menschenrechtsverbrechen auch in Kolumbien selten untersucht – geschweige denn vor Gericht gebracht.
Daher stellt die Situation in Kolumbien, die zugleich exemplarisch für viele weltweit wiederkehrende Menschenrechtsprobleme steht, einen Schwerpunkt der Arbeit des ECCHR dar und wir versuchen, die am meisten Verantwortlichen dieser internationalen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.
Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.
Anspruch und Wirklichkeit des Völkerstrafrechts klaffen weit auseinander: zwar wurden Prozesse gegen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien, Ruanda oder der Demokratischen Republik Kongo geführt. Dennoch – noch nie saß ein*e Politiker*in oder Militärangehörige*r eines westlichen Staates auf der Anklagebank des IStGH oder eines UN-Sondertribunals. Die Doppelstandards der internationalen Strafjustiz verhindern nicht selten die Durchsetzung universeller Menschenrechte.
Zur Aufarbeitung bewaffneter Konflikte und Kriege, in denen alle Parteien Kriegsverbrechen begehen, ist es essentiell, dass gleiches Recht für alle gilt. Das ECCHR setzt sich dafür ein, dass Kriegsverbrechen wie die Misshandlung irakischer Gefangener von britischen Truppen oder Folter in syrischen Geheimdienstgefängnissen strafrechtlich aufgearbeitet werden. Mithilfe juristischer Interventionen nach dem Weltrechtsprinzip, Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder auch vor nationalen Gerichten nutzt das ECCHR die verfügbaren Mittel und Wege, um der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen ein Ende zu setzen.
Von 1884 an wurden Namibias indigene Gemeinschaften durch die Kolonialmacht des deutschen Kaiserreichs erst ihres Landes und ihres Viehs beraubt und später ins Exil getrieben. Die Deutschen schlugen die Aufstände der Volksgruppen der Ovaherero und Nama nieder, töteten zwischen 1904 und 1908 mehr als 70.000 Menschen. Der Genozid an den Ovaherero und Nama in Namibia war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Die deutsche Regierung weigert sich bis heute, Reparationen zu leisten.
Seit 2018 berät das ECCHR Vertreter*innen der Ovaherero und Nama in rechtlichen Fragen und unterstützt sie, ihre Anliegen – wie die Rückführung menschlicher Gebeine nach Namibia oder die Restitution von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern – weiter zu verbreiten. Ziel ist es, den Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu fördern. Dazu organisieren wir sowohl in Deutschland als auch in Namibia internationale Symposien zum Umgang mit dem kolonialen Erbe.
Mit der Arbeit zu Namibia hinterfragt und entlarvt das ECCHR koloniale Rechtstheorien, die in Deutschland nach wie vor vertreten werden. In dem Verfahren vor einem US-Gericht, wo Vertreter*innen der Ovaherero und Nama gegen Deutschland klagen, will Deutschland nicht aktuelles Recht angewandt sehen, sondern das Recht der Kolonialzeit, das den kolonisierten Völkern nicht nur die Völkerrechtssubjektivität, sondern auch den Mindestschutz des humanitären Völkerrechts abspricht.
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In Europa und Nordamerika ist es ganz selbstverständlich: Ein Pestizid darf nur verkauft werden, wenn der Hersteller explizit auf die Risiken des Produktes hinweist. Für viele Pestizide ist sogar ein behördlicher Sachkundenachweis nötig. Ganz anders, wenn internationale Chemie und Agrarkonzerne ihre Produkte im Globalen Süden vertreiben. Internationale Unternehmen verkaufen, beispielsweise in Indien, Pestizide, die im Heimatstaat mit Auflagen belegt oder gar verboten sind.
Die Pestizid-Unternehmen halten sich mitunter weder an die geltenden lokalen Vorgaben noch an die international anerkannten Standards. Wenn es um die Rechte auf Gesundheit, Leben und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen geht, gilt offenbar nicht gleiches Recht für alle. Das belegen zahlreiche Fälle, an denen das ECCHR seit 2013 mit Partner*innen in Indien und auf den Philippinen arbeitet.
Das Fehlverhalten der Chemie und Agrarunternehmen ist vor Gericht bislang selten verhandelt worden, nur in wenigen Fällen wurde die Haftung von Pestizid-Produzenten für Gesundheits- und Umweltschäden anerkannt – nicht zuletzt aufgrund rechtlicher Hürden. Diese versucht das ECCHR mit innovativen rechtlichen Mitteln zu überwinden – zum Beispiel mit Interventionen bei dem Expert*innengremium zum Umgang mit Pestiziden (Panel of Experts on Pesticides Management) der Welternährungsorganisation (FAO).
Kilometerlange und mit Stacheldraht gesicherte Grenzzäune, tausende hochtechnisierte Patrouillen zur See, zur Luft und zu Land; Rückschiebevereinbarungen mit den Anrainerstaaten: Die Europäische Union betreibt viel Aufwand, um Menschen, die versuchen, Krieg, Verfolgung und Elend in ihren Herkunftsländern zu entkommen, abzuwehren. Zur Rechtfertigung heißt es in Brüssel und den Mitgliedstaaten, die Rückschiebungen seien politisch notwendig und rechtlich zulässig.
Doch fast jede Woche kentern oder sinken Schiffe und Boote mit Geflüchteten vor Italien und Malta. Regelmäßig berichten Betroffene und Zeug*innen von Misshandlungen an den Grenzen Griechenlands zur Türkei. Immer wieder sterben Menschen, bei dem Versuch die spanisch-marokkanische Grenze zu überwinden. All dies belegt auf dramatische Weise das Versagen der Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU – und insbesondere der Abschiebepraxis.
Bei den illegalen Zurückweisungen und Zurückschiebungen, den so genannten Pushbacks, an den EU-Außengrenzen werden elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft gesetzt. Doch die Betroffenen sind faktisch rechtlos gestellt und haben kaum Möglichkeiten gegen die Gewaltexzesse vorzugehen.
Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in der EU ein und unterstützt die Betroffenen von Pushbacks bei der juristischen Aufarbeitung einzelner Aktionen.
Windparks, Holzwirtschaft, Staudämme und Bergbau – nicht selten sind die Auswirkungen von Ressourcenausbeutung verseuchtes Trinkwasser, Schwermetalle im Blut von Anwohner*innen, Zwangsumsiedlungen, Landraub und die gewaltsame Niederschlagung friedlicher Proteste. Der Grund: unternehmerische Aktivitäten im Globalen Süden vernachlässigen häufig Mensch und Umwelt.
Manager*innen und Geschäftsführende von transnational agierenden Unternehmen, die diese Schäden zu verantworten haben, verweisen auf ihre beschränkte Haftung. Staatliche und private Geldgeber*innen, die diese Projekte finanziell möglich machen, argumentieren mit angeblich mangelnden Einflussmöglichkeiten. Und auch politische Entscheidungsträger*innen entziehen sich gerne und oft der Verantwortung, die Rechte der Betroffenen gegen Unternehmensinteressen zu verteidigen.
Das ECCHR will dies nicht länger hinnehmen. Wir sehen die Verantwortung für die Gefährdung von Menschenrechten und Umwelt bei denen, die von der global organisierten Wirtschaft am meisten profitieren. Zusammen mit den Betroffenen arbeitet das ECCHR dafür, deren Recht auf Gerechtigkeit global durchzusetzen.
Seit 2014 sind zivile Seenotrettungsorganisationen ständig im Mittelmeer präsent. Sie leisten humanitäre Hilfe für Menschen, die keine Chance auf staatliche Seenotrettung haben. Europäische Länder setzen jedoch immer strengere Migrationspolitiken um – und kriminalisieren die Seenotretter*innen. Die systematische Kriminalisierung ihrer menschenrechtlichen Einsätze behindert die Arbeit der Aktivist*innen zunehmend.
Um dieser Kriminalisierung etwas entgegenzusetzen, hat das ECCHR zwei Beschwerden an den UN-Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsvertidiger*innen eingereicht. Sie sollen die UN auf die Fälle der NGO-Schiffe Iuventa und Sea-Watch 3 aufmerksam machen. Die beiden Beschwerden beschreiben nicht nur um die systematische Kriminalisierung der Aktivist*innen, sondern auch die Verleumdungskampagnen gegen die zivile Seenotrettung und das Beschlagnahmen von Rettungsschiffen. Die ECCHR-Interventionen machen klar: Beides sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer Strategie Italiens, um die Seenotrettung von Geflüchteten und Migrant*innen im Mittelmeer zu unterbinden und die Seenotretter*innen zu kriminalisieren.
Vergewaltigung, aber auch sexuelle Übergriffe, erzwungene Schwangerschaften oder sexuelle Versklavung: Alle diese Verbrechen sind sexualisierte Gewalt. In bewaffneten Konflikten und repressiven Regimen nutzen Militär, Geheimdienste und Polizei häufig diese und ähnliche Methoden als Teil ihrer militärisch-staatlichen Strategie, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Dabei richtet sich sexualisierte, geschlechtsbezogene Gewalt sowohl gegen Frauen und Mädchen als auch gegen Männer und Jungen – und missbraucht dabei die Rolle, die den Betroffenen in der Gesellschaft zugeschrieben wird (insbesondere auch in Bezug auf LGBTIQ-Personen). Sexualisierte Gewalt greift die Würde und sexuelle Integrität einer Person an. Gesellschaftliche Normen verhindern zudem, dass die Betroffenen über ihre Erfahrungen sprechen, geschweige denn, dass diese strafrechtlich oder gesellschaftlich aufgearbeitet werden. Die seelischen, körperlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen betreffen nicht nur die Überlebenden, sondern auch ihre Familien und Gemeinschaften.
Das internationale Strafrecht bietet Möglichkeiten, sexualisierte und geschlechtsbezogene Verbrechen als Einzeltaten eines Genozids, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen. Doch diese Praxis – Ermittlungen, Prozesse oder Gerichtsurteile – spiegelt das Ausmaß und die Systematik dieser Verbrechen selten wider. Der Grund: Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist nicht nur die Ursache für sexualisierte Gewalt, sondern oft auch der Grund für die mangelnde juristische Aufarbeitung. Die immer wiederkehrende Darstellung und juristische Einordung sexualisierter Gewalt als „Einzelfall“ verleugnet die politische Dimension dieser Verbrechen.
Seit 2010 kämpft das ECCHR gegen das Verschweigen, die Verharmlosung und die Straflosigkeit von sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt weltweit.
Wenn Staaten und Unternehmen kritische Stimmen unterdrücken und gegen politisch Andersdenkende vorgehen, schränken sie den zivilgesellschaftlichen Raum ein. Doch diesen Raum braucht jede demokratische, auf Menschenrechten basierende Gesellschaft – sei es auf der Straße, auf Social Media oder im Gerichtssaal.
So zielen etwa unverhältnismäßige Maßnahmen zur „Terrorismusbekämpfung“, die digitale Überwachung von Journalist*innen und Aktivist*innen oder die zunehmende Kriminalisierung von Solidarität mit Geflüchteten darauf ab, die Zivilgesellschaft an ihrer Arbeit zu hindern. Und: Solche autoritären Praktiken kommen in Demokratien und Diktaturen gleichermaßen vor.
Im letzten Jahrzehnt haben weltweite intersektionale Notlagen wie die Klimakrise, der zunehmende Rechtspopulismus und die Pandemie die Zivilgesellschaften vor zusätzliche kollektive Herausforderungen gestellt, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Doch Aktivist*innen, NGOs und Künstler*innen leisten ständig Widerstand und entwickeln neue Strategien, um ihren Raum (zurück) zu erobern.
Das ECCHR arbeitet in Kooperation und Solidarität mit zivilgesellschaftlichen Akteuren auf der ganzen Welt zusammen. Viele unserer Partner*innen – sei es in Mexiko, Gambia oder Italien – werden bedroht, überwacht, oder sogar körperlich angegriffen. Das Projekt Shrinking Spaces und autoritäre Systeme soll sie dabei unterstützen, Widerstand zu leisten und neue Wege zur Stärkung der progressiven zivilen Kraft zu finden. Durch rechtliche und diskursive Interventionen wollen wir nicht nur darauf aufmerksam machen, wie der zivile Raum angegriffen wird, sondern auch darauf, wer ihn wie verteidigt.
Kontrollen, Zertifikate, Sicherheitsüberprüfungen: Was hilfreich klingt, ist oft bloß Augenwischerei. Die sogenannten Audits zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen nutzen den Arbeiter*innen in den globalen Produktions- und Lieferketten oder den Anwohner*innen in (agro-)industriellen Gebieten meist wenig. Anstatt staatlicher Kontrollen, für die häufig das Geld oder der politische Wille fehlt, übernehmen private Firmen die Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltstandards.
Das System der Sozialaudits und Zertifikate trägt dazu bei, dass europäische Abnehmerfirmen vorgeben können, „etwas zu tun“, während die Probleme in der Lieferkette tatsächlich aber verstärkt werden. Letztlich wird der Anschein einer funktionierenden, unabhängigen Kontrolle der Lieferkette erweckt. Das verhindert, dass die verantwortlichen Akteure – Fabrikbesitzer*innen, Hersteller*innen, Händler*innen, aber gerade auch Regierungen – effektive Mechanismen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickeln. Ähnliches gilt für Zertifizierungen, die etwa die Nachhaltigkeit von Plantagen, die Sicherheit von Medizinprodukten oder von gefährlichen Anlagen wie Staudämmen bescheinigen.
Die privaten Kontrollen bringen jedoch immer wieder schwerwiegende Probleme mit sich: Zertifizierungsunternehmen werden teilweise von den zu untersuchenden Betrieben selbst beauftragt und bezahlt – zweifellos ein Interessenkonflikt. Zudem liefern die Audits (oder auch: Konformitätsbewertungen) oft lediglich Momentaufnahmen, insbesondere wenn die Besuche – wie meist der Fall – angekündigt werden. Untersucht werden teils nur Themen mit leicht messbaren Indikatoren, wie angeordnete Überstunden und Brandschutzvorrichtungen. Indem sie zwar diese sichtbar machen, aber andere ignorieren, suggerieren sie, es gäbe keine Probleme wie Druck auf Gewerkschaften, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung. Problematisch sind zudem oft die Prüfmethoden: Daten, die ausschließlich vom Management stammen, Arbeiter*innen, die nur in Anwesenheit von Vorgesetzen interviewt werden, oder wenn die Meinung von Gewerkschaften nicht einbezogen wird.
Unsere Fälle machen ein strukturelles Problem sichtbar: Neben den auftraggebenden Unternehmen tragen auch Zertifizierungsunternehmen Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte, können aber nur schwer dafür haftbar gemacht werden. Insbesondere in risikoreichen Industrien wie dem Bergbau oder der Textilindustrie dürfen die Verantwortlichkeiten für Sicherheit, Umwelt und Menschenrechte nicht durch eine lange und segmentierte Entscheidungskette verschleiert werden. Eine mögliche Lösung: gesetzliche Standards zur Qualitätskontrolle von Sozial- und Nachhaltigkeitsaudits, ähnlich wie sie für andere Arten der Zertifizierung bereits gelten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Fälle, zu denen das ECCHR in Spanien arbeitet.
Seit der Endphase des Bürgerkriegs in Sri Lanka 2009 arbeitet das ECCHR zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit hochrangiger Militärs für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zu sexualisierter Gewalt gegen Frauen im Norden und Osten des Landes. Allein die Schlussoffensive der sri-lankischen Armee gegen die Rebellengruppe Tamil Tigers (LTTE) von Ende 2008 bis Mai 2009 kostete nach Berichten der Vereinten Nationen über 70.000 Zivilist*innen das Leben. Frauen und Mädchen wurden im Verlauf und in der Folge des Bürgerkrieges immer wieder Opfer sexualisierter Gewalt.
In Sri Lanka findet bislang keinerlei effektive rechtliche Aufarbeitung der begangenen Kriegsverbrechen, wie etwa dem massiven Beschuss von zivilen Schutzzonen und Krankenhäusern, oder der zahlreichen Fälle sexualisierter Gewalt statt. Für die zivilen Todesopfer und mutmaßlichen Völkerstraftaten wurde bislang niemand zur Rechenschaft gezogen. Präsident Maithripala Sirisena hatte nach seiner Amtsübernahme im Januar 2015 angekündigt, sich für die Aufklärung der schweren Kriegsverbrechen einzusetzen: Mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft wollte er dafür ein unabhängiges außergerichtliches nationales Gremium schaffen. Von dieser Ankündigung wich er jedoch bereits zurück. Er stellte klar, dass das Gremium nicht der Strafverfolgung, sondern allein der Wahrheitsfindung dienen werde und für diese keine internationale Hilfe nötig sei.
Da hochrangige sri-lankische Armeeangehörige, die mutmaßlich an Kriegsverbrechen beteiligt waren, nach dem Ende des Konflikts diplomatische Posten zum Teil in europäischen Staaten antraten, können sie nur unter Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität strafrechtlich verfolgt werden. Das ECCHR fordert bei der Akkreditierung von Diplomat*innen aus Sri Lanka künftig Vorwürfen von internationalen Verbrechen bereits im Verfahren der Visaerteilung für diplomatisches Botschaftspersonal ernsthaft nachzugehen, notfalls auch durch eigene Vorermittlungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Von April 2020 bis Januar 2022 führte das Oberlandesgericht Koblenz den weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Hauptangeklagter war ein ehemaliger Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad, Anwar R. Im Januar 2022 verurteilte das Gericht Anwar R. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sein Mitarbeiter Eyad A. wurde bereits im Februar 2022 wegen der Beihilfe zu Folter in mindestens 30 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Seit Juni 2018 ist zudem bekannt, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, bis Juli 2019 Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdiensts (Air Force Intelligence Service), erließ. Der Haftbefehl, der weltweit vollstreckt werden kann, und der Al-Khatib-Prozess in Koblenz sind Meilensteine im Kampf gegen die Straflosigkeit von Folter in Syrien sowie bedeutsame Schritte für alle Betroffenen von Assads Foltersystem.
Zum Koblenzer Prozess sowie zum Haftbefehl gegen Jamil Hassan trug unter anderem eine Reihe von Strafanzeigen bei, die das ECCHR gemeinsam mit mehr als 50 Syrer*innen – Folterüberlebende, Angehörige, Aktivist*innen und Anwält*innen – seit 2016 in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen eingereichte.
In Syrien sind Folter, Exekution und Verschwindenlassen von Zivilist*innen ebenso üblich wie gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen und flächendeckende Bombardierungen von Wohngebieten. Völkermord und sexualisierte Gewalt sind nur einige der Völkerrechtsverbrechen, die alle Parteien im bewaffneten Konflikt in Syrien begangen haben und weiter begehen.
Die internationale Strafjustiz bietet derzeit kaum Möglichkeiten für die Verfolgung der Verbrechen in Syrien: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann nicht tätig werden. Zum einem ist Syrien kein Vertragsstaat, zum anderen blockiert Russland eine Verweisung durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH. Damit bleibt nur der Weg über nationale Gerichte: In einigen Drittstaaten, wie Deutschland, ermöglicht es das Weltrechtsprinzip (oder Prinzip der Universellen Jurisdiktion), die Taten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.
Das ECCHR arbeitet seit 2012 zu verschiedenen Verbrechen aller Konfliktparteien in Syrien. Dabei kooperiert es mit einem Netzwerk von syrischen, deutschen und internationalen Organisationen und Aktivist*innen.
Der Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza im April 2013 in Dhaka (Bangladesch) und der Brand bei Ali Enterprises im September 2012 in Karatschi (Pakistan): Zwei besonders drastische Beispiele für menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in der Produktion für den europäischen Markt in Südasien. Löhne unter dem Existenzminimum, extreme Überstunden an sechs bis sieben Tagen die Woche, Misshandlungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz, die Unterdrückung gewerkschaftlicher Organisation und immer wieder schwere Arbeitsunfälle und Brandkatastrophen – das ist traurige Realität von Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern in Süd- und Ostasien. Europäische Unternehmen verschärfen die ohnehin schlechten Arbeitsbedingungen durch harte Preisvorgaben und Liefertermine. Den Druck der Auftraggeber geben die Fabrikbesitzer*innen an die Arbeiter*innen weiter.
Zwar verpflichten europäische Unternehmen die Zulieferer auch zur Einhaltung von Verhaltenskodizes und beauftragen Zertifizierungsunternehmen mit der Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Wie aber der Fall der Ali-Enterprises-Fabrik zeigt, sind solche Sozial-Audits und Zertifizierungen völlig ungeeignet, um die Arbeitsrealität für die Arbeiter_innen vor Ort zu verbessern. Umso wichtiger ist es, aufzuklären, welche Verantwortung Zertifizierungsfirmen und Unternehmen wie der deutsche Textildiscounter KiK tragen.
Nicht nur repressive Regimes, auch demokratische Staaten setzen zunehmend auf die systematische Überwachung ihrer Bevölkerung. Emblematische Einzelfälle in repressiven Staaten zeigen besonders deutlich, wohin diese Entwicklung führen kann: Ein paar Klicks und die Behörden beispielsweise in Syrien, Bahrain, der Türkei oder Äthiopien können einen Computer oder ein Smartphone kontrollieren. Die abgefangenen Daten dienen dazu, Aktivist*innen, Journalist*innen, Oppositionspolitiker*innen und Menschenrechtsaktivist*innen systematisch zu überwachen. Auf das Spionieren folgen nicht selten Festnahmen, Folter, erpresste Geständnisse und Haftstrafen.
Die nötige Spähsoftware und den technischen Support liefern transnationale Unternehmen zum Beispiel aus Großbritannien oder Deutschland. Die laxen Vorgaben und Kontrollen für den Export von Überwachungstechnologien in den vergangenen Jahren machen es möglich. Jegliche rechtliche Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen durch den Einsatz ihrer Produkte weisen die Unternehmen von sich.
Das ECCHR greift konkrete Fälle auf und versucht mit Mitteln wie Strafanzeigen und OECD-Beschwerden, die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, die durch die Lieferung von Spähsoftware und den technischen Support zur Festnahme, Verhaftung und Folter von Oppositionellen und Regimekritiker*innen beigetragen haben oder beitragen können.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat eine Diskussion darüber in Gang gebracht, wie die Aufklärung und Verfolgung von begangenen Völkerstraftaten gelingen kann. Trotz umfassender Bemühungen seitens der ukrainischen Regierung und Zivilgesellschaft sowie der internationalen Gemeinschaft, diesem Vorhaben Rechnung zu tragen, bleiben entscheidende Fragen bislang aber ungelöst: Offen ist insbesondere die richtige Vorgehensweise, um begangene Straftaten aufzuklären und um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Offen ist auch, wie langfristig das Völkerstrafrecht insgesamt gestärkt werden kann. In unserem, in englischer Sprache verfügbaren Webdossier Pathways to Justice for Ukraine analysieren wir die internationale Rechtslage und zeigen Möglichkeiten auf, wie eine Strafverfolgung gelingen kann.
Wir begrüßen die Forderung vieler westlicher Länder nach einer sofortigen Anwendung des internationalen Strafrechts, um die Menschenrechtslage in der Ukraine deutlich anzusprechen. Aus unserer Sicht ist es aber entscheidend, bei der Anwendung des internationalen Strafrechts Doppelstandards zu vermeiden, da diese langfristig zu einer Schwächung des Völkerrechts beitragen können.
Das ECCHR ist derzeit an mehreren Fällen sowie an Open-Source-Untersuchungen zu Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine beteiligt. Da es sich um Untersuchungen innerhalb eines laufenden Konflikts handelt, obliegen sowohl Beschaffung als auch die Bereitstellung von Informationen einer besonderen Sorgfaltspflicht. Sobald möglich, werden wir die Informationen zu unserer Fallarbeit sukzessive ergänzen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie in unserem Webdossier.
In Pakistan sterben Arbeiter*innen beim Brand in einer Textilfabrik, weil der Feuerschutz vernachlässigt wurde; in Peru erkranken die Bewohner in der Gegend um eine Kupfermine, weil das Grundwasser verseucht ist; in Bahrain werden Regimekritiker*innen inhaftiert und gefoltert, weil die Polizei ihre Telefone und Computer ausspioniert hat. In all diesen Fällen führt die Spur der Verantwortung zu Unternehmen im Ausland – nach Deutschland, in die Schweiz, nach Großbritannien.
Transnational agierende Unternehmen sind die größten Profiteure der globalisierten Wirtschaft – nicht nur ökonomisch sondern auch rechtlich. Sie verletzen im Ausland häufig und auf vielfache Art Menschenrechte, jedoch werden nur selten die Manager*innen dafür vor Gericht belangt, geschweige denn verurteilt.
Betroffene von Unternehmensunrecht, soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen aus dem Globalen Süden bedienen sich zunehmend juristischer Mittel, um gegen Menschenrechtsverletzungen, in die ausländische Unternehmen verwickelt sind, vorzugehen – auch am Hauptsitz eines Unternehmens.
Das ECCHR will mit rechtlichen Mitteln dazu beitragen, dass die ungerechten ökonomischen, sozialen, politischen und rechtlichen Machtverhältnisse weltweit aufbrechen. Im Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt das ECCHR den politischen und sozialen Kampf von Betroffenen mit rechtlichen Interventionen in Europa.
Guantánamo, Abu Ghraib, Bagram und Geheimgefängnisse in Osteuropa; Waterboarding, Schlafentzug und Elektroschocks: Diese Orte und Methoden stehen für das systematische Folterprogramm der USA.
In Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 haben der US-Geheimdienst CIA und das US-Militär mit Billigung von höchster Stelle hunderte Menschen verschleppt, illegal inhaftiert und gefoltert. Mit dem Folterprogramm, das der ehemalige Präsident George W. Bush etablierte, setzten und setzen sich die USA im Namen der sogenannten Terrorismusbekämpfung über ihre völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen hinweg. Strafrechtliche Konsequenzen hatte diese Politik bisher nicht, das ECCHR versucht jedoch, den unmenschlichen US-Folterpraktiken Einhalt zu gebieten.
Dem US-Folterprogramm setzt das ECCHR ausgewählte seit 2004 rechtliche Interventionen entgegen, gemeinsam mit ehemaligen Guantánamo-Häftlingen, dem Center for Constitutional Rights (CCR) aus New York und Kooperationsanwälten aus Europa, Gonzalo Boye, William Bourdon, Walter van Steenbrugge und Christophe Marchand. Im Fokus stehen dabei die "Architekten" des US-Folterprogramms – hochrangige Politiker*innen, Beamt*innen, Geheimdienstmitarbeiter*innen und Armeeangehörige.
Diktaturen und illiberale Staaten missachten Menschenrechte – aber ebenso westliche Demokratien brechen immer wieder menschenrechtliche Verpflichtungen. Die Überwachung der eigenen Bürger*innen; Angriffe mit Drohnen, bei denen Zivilist*innen getötet werden, Folter von Gefangenen – das sind nur einige der Verbrechen, der sich beispielsweise die USA in den vergangenen Jahren schuldig gemacht haben. Insbesondere als Antwort auf die Anschläge des 11. September 2001 gehen die USA brutal gegen mutmaßliche "Feinde" vor.
Seit 2002 haben der US-Geheimdienst CIA und das US-Militär nach Aufforderung und mit Billigung von höchster Stelle mehr als tausend Menschen verschleppt, illegal inhaftiert und gefoltert. Mit dem Folterprogramm setzten sich die USA im Namen der sogenannten Terrorismusbekämpfung über ihre völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen – wie beispielsweise aus der UN-Antifolterkonvention – hinweg.
Unter US-Präsident George W. Bush und vor allem unter seinem Nachfolger Barack Obama wurde der Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme, auch bekannt als Drohnen, massiv ausgeweitet. Mithilfe bewaffneter Drohnen töten die USA Menschen, die sie des Terrorismus verdächtigen – auch außerhalb von Kriegsgebieten. Dabei kommen immer wieder zahlreiche unbeteiligte Zivilist*innen ums Leben. Die Anwendung tödlicher Gewalt gegen Personen außerhalb eines bewaffneten Konfliktes und gegen Personen, deren Status – ob militärisches Ziel oder Zivilist*in – nicht ausreichend geprüft wurde, ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte und verstößt gegen das Völkerrecht.
Das ECCHR setzt sich seit mehr als zehn Jahren gegen die systematischen Folterpraktiken und die völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe der USA ein. Im Fokus stehen dabei die Verantwortlichen des Systems – hochrangige Politiker*innen, Beamt*innen, Geheimdienstmitarbeiter*innen und Armeeangehörige.
Die Menschenrechtssituation in Usbekistan ist mehr als besorgniserregend. Das Land gilt als eines der repressivsten Regime der Welt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen werden schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen werden in der Strafjustiz systematisch eingesetzt. Die Zwangsarbeit von Kindern und Erwachsenen in der Baumwollernte unter Einbeziehung von Millionen Menschen wird staatlich organisiert.
Das ECCHR setzt sich auf unterschiedlichen Wegen dafür ein, dass die politischen und wirtschaftlichen Interessen westlicher Akteure die Menschenrechte in Usbekistan nicht wie bisher untergraben, sondern dass Deutschland, die Europäische Union und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Menschenrechte stärken und verantwortliche Akteure zur Verantwortung ziehen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit – definiert als ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung – geschehen nicht einfach. Vielmehr werden sie geplant, angeordnet oder zumindest gebilligt – und zwar häufig von höchster Stelle, von Staats- und Regierungschef*innen persönlich, durch ihre Beamt*innen oder hochrangige Angehörige des Militärs. In manchen Fällen sind auch Unternehmen direkt oder indirekt daran beteiligt.
Der Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurde erstmals während der Nürnberger und Tokioter Prozesse definiert. Die nationalsozialistische Massenvernichtung, die sich vor allem aber nicht ausschließlich gegen die jüdische Bevölkerung Europas richtete, war demnach nicht „nur“ ein Völkermord, sondern auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit als solche.
Wenn heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie ethnische Ausrottung, Versklavung oder Deportation begangen werden, können die Täter*innen und Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) oder nach dem Grundsatz der Universellen Jurisdiktion (auch Weltrechtsprinzip genannt) angeklagt werden. Dennoch gelingt es den meisten Verantwortlichen, sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Das ECCHR kämpft für ein Ende der Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zusammen mit Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und internationalen Partnerorganisationen und Kooperationsanwält*innen arbeitet das ECCHR daran, die mächtigen Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.
Das Verschwindenlassen von Menschen beinhaltet die schwere Verletzung mehrerer fundamentaler Menschenrechte und dient häufig dazu, weitere Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern. In Lateinamerika verschwanden in den 1970er und 80er Jahren Tausende Oppositionelle, die in den meisten Fällen gefoltert und getötet wurden oder über deren Schicksal bis zum heutigen Tage nichts bekannt ist. Ähnliches gibt es heutzutage etwa aus Sri Lanka oder dem Nordkaukasus zu berichten.
Die Täter*innen des Verschwindenlassens sind nicht nur die Entführer*innen und Bewacher*innen, sondern auch diejenigen, die den Angehörigen wider besseren Wissens Informationen über das Schicksal des oder der Verschwundenen vorenthalten. Um diese mehrfache Verletzung fundamentaler Menschenrechte stärker bekämpfen zu können, haben die Vereinten Nationen 2006 eine Konvention gegen das Verschwindenlassen erarbeitet, die die Bundesrepublik Deutschland im September 2009 ratifiziert hat.
Waffenlieferungen an repressive Regime; der Verkauf von Waffenteilen an Konfliktparteien; die illegale Ausfuhr von Schusswaffen – europäische Rüstungsexporteure setzten sich immer wieder über geltendes (Völker-)Recht hinweg. Laxe Richtlinien und unzureichende Kontrollen von Seiten der Politik befeuern das tödliche Geschäft mit europäischen Waffen zusätzlich.
Während transnational agierende Unternehmen und korrupte Eliten die Profiteure dieses Systems sind, haben Zivilist*innen in Konfliktregionen und autoritären Staaten das Nachsehen – denn der Waffenhandel bedroht ihre Sicherheit, statt sie zu stärken.
Im Jahr 2014 beispielsweise ließen staatliche Sicherheitskräfte des Bundesstaats Guerrero in Mexiko 43 Studierende verschwinden – Waffen aus einer Lieferung von Heckler & Koch spielten bei dem Einsatz eine wesentliche Rolle.
Trotz aller Belege und Hinweise auf Völkerstraftaten und Kriegsverbrechen im Jemen exportieren europäische Firmen wie RWM Italia, ein Tochterunternehmen des deutschen Waffenherstellers Rheinmetall AG, Waffen, Munition und logistische Ausstattung an das von Saudi-Arabien geführte Militärbündnis.
Recherchen von Menschenrechtsorganisationen belegen zudem, dass der Einsatz von – unter anderem europäischen – Handfeuerwaffen zu geschlechterspezifischer Ungleichheit und einer Zunahme von Gewalt gegen Frauen führt – nicht nur in Krisengebieten.
Während Unternehmen wie Rheinmetall oder Heckler & Koch von Konflikten profitieren können, liefern die Exportländer immer wieder humanitäre Hilfe für genau die Menschen, die von den Waffenexporten betroffen sind.
Die Arbeit des ECCHR setzt den unzureichend kontrollierten Exporten gezielte juristische Interventionen entgegen, um politische Entscheidungsträger*innen sowie europäische Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Fälle, zu denen das ECCHR in Pakistan arbeitet.