43 Bäuer*innen aus drei Dörfern in der pakistanischen Region Sindh, die besonders stark von den Überschwemmungen betroffen war, fordern von RWE und Heidelberg Materials im Rahmen eines Zivilverfahrens Schadenersatz. Am 28. Oktober 2025 hatten die Betroffenen beide Unternehmen offiziell darüber informiert, dass sie Schadensersatzansprüche geltend machen würden, und sie zu einem Dialog- und Mediationsverfahren eingeladen. Nachdem sich RWE und Heidelberg Materials weigerten darauf einzugehen, reichten die Bäuer*innen am 22. Dezember 2025 Klage beim Landgericht Heidelberg ein. Das damit eingeleitete Verfahren wird nun von 39 Kläger*innen geführt. Sie fordern eine anteilige Entschädigung für die massiven Schäden, die sie durch die verheerenden Überschwemmungen in Pakistan im Jahr 2022 erlitten haben. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund eine Million Euro.
Die Klage steht im Einklang mit dem Verursacherprinzip, wonach die Kosten für Klimaschäden von ihren Verursachern getragen werden sollten. Sie stützt sich auf zwei rechtliche Grundlagen: § 906 BGB, der den Schutz vor Einwirkungen auf Eigentum regelt, sowie § 823 BGB, die grundlegende Norm aus dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht).
RWE und Heidelberg Materials gehören zu den größten Emittenten weltweit, in Deutschland zählen sie zu den beiden größten. Damit stehen sie exemplarisch für ein Wirtschaftsmodell, das über Jahrzehnte hinweg ungebremst zur Klimakrise beigetragen hat.
Die Kläger*innen sind organisierte Bäuer*innen aus betroffenen Gemeinden in der Region Sindh – einem der sogenannten globalen Klimahotspots. Die Region ist besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels: für Überschwemmungen ebenso wie für extreme Hitze. Im Jahr 2022 erlitt Sindh rund zwei Drittel aller Flutschäden in Pakistan. In ihrem Streben nach Gerechtigkeit werden sie vom ECCHR und medico international unterstützt, die seit über 10 Jahren eng mit den pakistanischen Organisationen NTUF und HANDS zusammenarbeiten.
Als ECCHR unterstützen wir diesen Fall, weil wir überzeugt sind, dass echte Klimagerechtigkeit nur möglich ist, wenn die Stimmen und Perspektiven der betroffenen Gemeinschaften in rechtlichen und politischen Entscheidungsprozessen gehört werden – und die Lösungsansätze von den Gemeinschaften selbst ausgehen müssen.