In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Während der Globale Norden oft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ländern des Globalen Südens öffentlich verurteilt und – teilweise – auch strafrechtlich verfolgt, entziehen sich Politiker*innen und Militärs, Unternehmer*innen und Manager*innen im Globalen Norden meistens der Verantwortung. Völkerstraftaten wie Folter, Verschwindenlassen oder Drohnenangriffe gegen Zivilist*innen werden selten geahndet. Es scheint, als würden andere Standards für die Verletzung von Menschenrechten gelten, wenn sie von westlichen Staaten begangen werden.
Diesen Doppelstandards des Globalen Nordens setzt das ECCHR gezielte juristische Interventionen entgegen: Die Straflosigkeit der Mächtigen muss beendet und Machtstrukturen verändert werden. Die Einzelfälle des ECCHR zielen deswegen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.
Waffenexporte
Im Oktober 2016 tötete ein Luftangriff – offenbar des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – im Dorf Deir Al-Ḩajārī im Jemen eine sechsköpfige Familie. Die absichtliche und gezielte Bombardierung der Zivilbevölkerung oder einzelner unbeteiligter Zivilist*innen sind Kriegsverbrechen. Das ECCHR geht juristisch dagegen vor.
Drohnen
Der Militärstützpunkt Sigonella (Sizilien, Italien) ist für US-Drohnenangriffe in Nordafrika von strategischer Bedeutung. Obwohl die bewaffneten Drohnen anfangs nur zeitweise dort autorisiert waren, so gibt es Beweise, dass US-Drohnen seit 2016 durchgängig auf Sizilien stationiert sind.
Irak
Nach mehr als sechs Jahren beendete der Internationale Strafgerichtshof im Dezember 2020 seine Vorermittlungen zu Kriegsverbrechen britischer Truppen im Irak. Die Entscheidung zeigt deutlich die Schwächen internationaler Strafjustiz – und beweist, erneut, dass mächtige Akteure selbst mit Folter davonkommen.
Kundus
Im September 2009 bombardierten zwei amerikanische Kampfflugzeuge eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses (Afghanistan). Über 100 Menschen wurden getötet oder verletzt. Das ECCHR unterstützte die EGMR-Beschwerde eines Afghanen, der bei dem Bombardement zwei Söhne verlor.
Jemen
Bei einem Angriff im Sommer 2012 töteten US-Drohnen zwei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamir, viele der Überlebenden sind seitdem traumatisiert. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Verantwortung für den Tod dieser und anderer Zivilist*innen bei US-Drohnenangriffen zurück.
Folter
Welche Verantwortung trägt Gina Haspel – von Mai 2018 bis Januar 2021 Direktorin des US-Geheimdiensts CIA – für die Folter von Gefangenen in einem Geheimgefängnis in Thailand? Das ECCHR fordert den Generalbundesanwalt auf, Ermittlungen zur Rolle Haspels bei der Folter von Gefangenen in Thailand aufzunehmen.
Guantánamo
Belgien hat nichts unternommen, um Folter und Misshandlungen im US-Gefängnis Guantánamo zu verhindern oder seinen Staatsbürger Zemmouri zu unterstützen. Belgische Behörden wussten um die Foltermethoden in dem US-Lager. Das Land wäre nach der UN-Antifolterkonvention verpflichtet gewesen, Ermittlungen einzuleiten.
Guantánamo
Als die Familien der Franzosen Mourad Benchellali und Nizar Sassi von deren Inhaftierung im US-Gefangenenlager Guantánamo erfuhren, stellten sie in Frankreich Strafanzeige wegen Folter, Misshandlungen und willkürlicher Inhaftierung. Das war im November 2002, seitdem ermittelt die französische Justiz zum US-Folterprogramm und zu den hochrangigen Verantwortlichen.
Guantánamo
Im März 2009 stellte der ECCHR-Kooperationsanwalt Gonzalo Boye in Spanien Strafanzeige gegen sechs ehemalige US-Regierungsmitarbeiter eingereicht, damit diese für Verstöße gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden. Die sechs Regierungsbeamten wurden als „Bush Six“ bekannt.
Folter
Das ECCHR hat einen Amici Curiae Brief eingereicht, um die Klage auf Entschädigung im Fall Arar zu unterstützen. Maher Arar, kanadischer Staatsbürger, wurde im Jahr 2002 von US-Behörden festgenommen und nach Syrien verschleppt, dort wurde er gefoltert und unter unwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Folter
Zwischen 2004 und 2007 wurden in Deutschland und Frankreich insgesamt drei Strafanzeigen gegen Mitglieder der US-Regierung, unter anderem den ehemaligen Verteidigungsminister Rumsfeld und Angehörige der Streitkräfte wegen Kriegsverbrechen und Folter in den Militärgefängnissen Guantánamo und Abu Ghraib gestellt.
Folter
Die USA sind als Unterzeichnerstaat der UN-Antifolterkonvention zur Strafverfolgung verpflichtet. Dennoch gibt es Dokumente, die die Verantwortlichkeit höchster amerikanischer Offizieller, darunter Ex-Präsident Bush, am US-Folterprogramm seit 2001 belegen.
Doppelstandards
Das ECCHR arbeitet seit mehreren Jahren zu den sogenannten Terrorismuslisten. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Adressierung gravierender Verletzungen fundamentaler Grund- und Menschenrechte durch die Aufnahme von Personen oder Gruppen in eine solche Liste.
Pakistan
Das ECCHR unterstützte den Fall des deutschen Drohnenopfers in Pakistan, Bünyamin E. In seiner Stellungnahme zeigte das ECCHR Ermittlungsdefizite sowie Rechtsfehler auf und half den Hinterbliebenen dabei, ihre Rechte geltend zu machen.
Arabischer Frühling
2011 übermittelte das ECCHR der Unabhängigen Bahrainischen Untersuchungskommission eine Stellungnahme zu zwei Mandanten. Diese erlitten erhebliche Verletzungen, als sie von bahrainischen Sicherheitskräften angeschossen sowie unter Zwang abtransportiert, verhaftet und misshandelt wurden.
Folter
Im Dezember 2005 erstattete Wolfgang Kaleck, Gründer und Generalsekretär des ECCHR, im Namen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und acht usbekischer Bürger Strafanzeige unter anderem gegen den früheren usbekischen Innenminister Zakir Almatow und den usbekischen Geheimdienstchef Rustan Inojatow wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des deutschen Völkerstrafgesetzbuches beim Generalbundesanwalt.
Franco-Diktatur
Der spanische Richter Garzón wurde angeklagt, da er die Zuständigkeit seines Gerichts für Vorermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen während des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur Francos festgestellt hatte. Er wurde freigesprochen, eine Aufarbeitung der Verbrechen findet jedoch immer noch nicht statt.
Überwachung
Die deutsch-britische Softwarefirma Gamma International hat mit dem Export von Produkten wie dem Trojaner FinFisher gegen menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das stellte die britische OECD-Kontaktstelle 2015 fest. Das ECCHR hat 2013 in London eine Beschwerde gegen Gamma eingereicht.