Ramstein vor Gericht: Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen im Jemen

Drohnen – Jemen – Ramstein

Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 töteten US-Drohnen zwei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamir, viele der Überlebenden sind seitdem traumatisiert. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Verantwortung für den Tod dieser und anderer Zivilist*innen bei US-Drohnenangriffen zurück.

Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung von Ramstein das Völkerrecht einhalten. Damit gab das Gericht drei Mitgliedern der Familie Bin Ali Jaber, die mit Unterstützung des ECCHR gegen die Bundesregierung geklagt hatten, in wichtigen Punkten Recht. Die Bundesregierung legte Revision ein – und im November 2020 kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus Münster. Demnach seien diplomatische Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätzen ausreichend. Die Kläger reichten eine Verfassungsbeschwerde ein.

Fall

August 2012: Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger, war am Tag des Angriffs in seinem Heimatdorf, da die Großfamilie am Vortag dort die Hochzeit seines ältesten Sohnes gefeiert hatte. Er saß mit einigen Familienangehörigen beim Abendessen, als sie das typische Donnern von Drohnen hörten – und kurz darauf die krachenden Raketeneinschläge. Erst Stunden später und mit Hilfe von Augenzeug*innen konnten Faisal und seine Familie die verkohlten Leichenteile zuordnen und Salim, seinen Schwager, und Walid, einen Neffen, identifizieren.

Welche Rolle spielte Deutschland bei diesem Angriff? Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen (Relais-Stationen) für die Steuerung von US-Drohnenangriffen. Ohne die Daten, die über Ramstein fließen, können die USA ihre Kampfdrohnen nicht in den Jemen fliegen. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie forderten Berlin auf, die Nutzung von Ramstein für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe zu unterbinden. Das ECCHR und die britische Menschenrechtsorganisation Reprieve unterstützen den Fall.

 

Kontext

Die USA setzen seit 2002 auf gezielte Drohnenangriffe, um Personen zu töten, die sie des Terrorismus verdächtigen. Dabei sterben immer wieder auch Unbeteiligte – unter anderem in Afghanistan, Pakistan, Somalia oder im Jemen. Niemand hat den Drohnenangriffen der USA, die immer wieder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, bisher rechtlich Einhalt gebieten können. Im Gegenteil: Deutschland unterstützt das Drohnenprogramm durch den Austausch von Informationen und durch die umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte, z.B. Ramstein.

Die Klage zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm ist Teil der rechtlichen Interventionen des ECCHR gegen Menschenrechtsverletzungen, die die USA im Namen der Terrorismusbekämpfung begehen.

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Zitate

Grundlagen

Dieses Q&A informiert über die rechtlichen Grundlagen der Klage gegen die Bundesregierung.

Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist viel mehr als nur eine weitere Art der Kriegsführung. Mit dem Drohnenprogramm verstoßen die USA immer wieder gegen Völkerrecht und Menschenrechte. Ein großer Teil der Drohnenangriffe findet außerhalb bewaffneter Konflikte statt und verstößt somit gegen das Recht auf Leben. Das geschieht auch im Jemen, wo die USA gezielt Personen töten, die sie des Terrorismus verdächtigen. Dabei kommt es häufig zu Fehlschlägen, bei denen auch Unbeteiligte sterben – denn der Einsatz von Drohnen ist selten so präzise wie behauptet. Selbst wenn sie in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden, verletzen Drohneneinsätze immer wieder das humanitäre Völkerrecht.

Niemand hat den illegalen Drohnenangriffen der USA bisher rechtlich Einhalt gebieten können. Im Gegenteil: Deutschland unterstützt Drohnenangriffe durch den Austausch von Informationen und durch die umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte. Die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz spielt eine zentrale Rolle im Drohnenprogramm: Über Ramstein fließen alle relevanten Daten für die Kampfdrohnen.

Deutschland verstößt gegen seine grundgesetzlichen und menschenrechtlichen Schutzpflichten, denn es hat bislang keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um zu unterbinden, dass die USA ihre Stützpunkte und Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet für Drohneneinsätze nutzen. Die Bundesregierung muss der Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe einen Riegel vorschieben – sonst macht sie sich am Tod unbeteiligter Zivilist*innen mitschuldig.

Die Familie Bin Ali Jaber hat einen schweren persönlichen Verlust erlitten. Doch damit nicht genug: Bis heute leben sie wie viele andere Jemenit*innen in ständiger Angst vor weiteren Drohnenangriffen. Ihr Ziel: ein Ende der mörderischen und völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe der USA im Jemen.

Die Familie Bin Ali Jaber fordert Deutschland auf, rechtlich und politisch Verantwortung für US-Drohnenangriffe im Jemen zu übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden.

Eines ist den Klägern Faisal Bin Ali Jaber, Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed bin Ali Jaber bereits gelungen: Erstmals fanden die Opfer von Drohnenangriffen rechtliches Gehör in Deutschland. Unabhängig davon, wie das Verfahren weiter verläuft: Die Klage der drei Jemeniten fördert die überfällige politische Diskussion über die Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm.

Die Kläger, Faisal bin Ali Jaber, Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed bin Ali Jaber, fordern: Deutschland darf das Drohnenprogramm der USA nicht länger unterstützen. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe unterbindet, insbesondere für die Angriffe auf ihr Dorf und die nähere Umgebung. In dem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verteidigen sie deshalb das wegweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2019.

Etliche Dokumente und Aussagen belegen, dass die US-Militärbasis Ramstein und damit das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle im US-Drohnenprogramm spielen. Die Bundesregierung trägt somit eine Mitverantwortung für den völkerrechtswidrigen Einsatz von Drohnen, da sie die Nutzung von Ramstein nicht unterbindet.

Die Datenweiterleitung zur technischen Befehlsweitergabe an die Drohnen läuft über Ramstein. Zuerst gehen die Daten per Glasfaserkabel aus den USA, wo die Drohnenpilot*innen sitzen, nach Ramstein, von dort aus dann per Satellit an die Drohnen im jeweiligen Einsatzgebiet. Ebenso laufen Daten von den Drohnen, wie die Echtzeitüberwachungsbilder, zurück an die Einsatzteams. Die Erdkrümmung macht eine Direktverbindung aus den USA mit den Drohnen im Einsatzgebiet unmöglich und die einzige Satelliten-Relais-Station der USA in Reichweite der Einsatzorte befindet sich in Ramstein: Daher sind Drohnenangriffe ohne Ramstein zurzeit nicht möglich.

Außerdem befindet sich in Ramstein eins von insgesamt fünf Datenzentren, in denen Unmengen verschiedener Daten zusammenlaufen, bewertet und an die Drohneneinsatzteams weitergeleitet werden. Damit ist Ramstein der größte Knotenpunkt des globalen Drohnenprogramms außerhalb der USA.

Zunächst gilt es, zu unterscheiden, ob die Angriffe in einem bewaffneten Konflikt, wie etwa in Afghanistan, stattfinden – oder außerhalb eines solchen Konflikts, wie etwa im Jemen im Rahmen von Antiterrorismusoperationen.

Außerhalb bewaffneter Konflikte – also auch im Jemen – sind Tötungen mittels Drohnenangriffen strafrechtlich als Mord einzustufen, für den es keine Rechtfertigungsgründe gibt. Insbesondere geben die Richtlinien für Drohnenangriffe des US-Präsidenten einen Rahmen vor, der gegen das menschenrechtliche Verbot, willkürlich in das Recht auf Leben einzugreifen, eindeutig verstößt.

Doch auch im bewaffneten Konflikt dürfen nur Personen angegriffen werden, die aktiv für eine Konfliktpartei an Kämpfen teilnehmen. Es darf also nicht jedes Mitglied einer Konfliktpartei per se getötet werden. Diesen Grundsatz aus dem humanitären Völkerrecht missachten die USA. In ihrer Politik und Praxis definieren die USA viel größere Personenkreise als legitime militärische Ziele. Das höchste Gebot im humanitären Völkerrecht ist, Zivilist*innen unter allen Umständen zu schützen.

Die Kläger gehen verwaltungsrechtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Sie fordern mit einer Leistungsklage, dass Deutschland seiner grundgesetzlichen Schutzpflicht für ihr Recht auf Leben (Artikel 2 des Grundgesetzes) nachkommt. Das Grundgesetz umfasst auch den Schutz der Kläger, obwohl diese jemenitische Staatsbürger sind und im Jemen leben. Denn Deutschland wirkt aktiv an den Drohnenangriffen mit, indem sie den USA die Nutzung Ramsteins hierfür erlauben.

Die Kläger haben einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Artikel 2 und 25 des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesregierung, völkerrechtswidrige Handlungen auf deutschem Territorium zu unterbinden.

Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidigungsministerium. Sitz des Bundesverteidigungsministeriums ist Bonn, daher war zunächst das Verwaltungsgericht Köln das zuständige Gericht. Nachdem das Gericht die Klage im Mai 2015 abwies, legten die Kläger Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster ein, das 2019 ein Urteil fällte. Die Revision dagegen findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist die Bundesrepublik ihrer grundrechtlichen Pflicht, das Leib und Leben der Kläger vor völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen zu schützen bislang nur unzureichend nachgekommen. Der bloße Verweis der Bundesregierung darauf, dass es keinen Anlass gebe, an der Völkerrechtskonformität der US-Drohneneinsätze zu zweifeln, sei nicht haltbar. Vielmehr müsse Deutschland die Kläger schützen. Hierzu gehöre, dass sie den vom Gericht festgestellten generellen Zweifeln an der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze im Jemen nachgehe. Eventuell müsse die Bundesregierung konkret darauf hinwirken, dass Ramstein als Liegenschaft in Deutschland nur für völkerrechtsgemäße Einsätze genutzt wird.

Das Bundesverwaltungsgericht kann über die Sache jetzt rechtskräftig entscheiden. Im Falle einer Verurteilung müsste die Bundesrepublik es umsetzen. Falls das Gericht zum Nachteil der Kläger entscheidet, könnten diese eine Verfassungsbeschwerde einlegen oder auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (dka Rechtsanwälte Fachanwälte) aus Berlin vertritt die Kläger anwaltlich in diesem Verfahren. Außerdem unterstützt neben dem ECCHR das Team von Professor Dr. Thilo Marauhn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Gießen, ihre Interessen in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das ECCHR befasst sich seit 2010 mit rechtlichen Fragen zu Drohnenangriffen weltweit. Zusammen mit der internationalen Nichtregierungsorganisation Reprieve, die seit mehreren Jahren im Jemen aktiv ist, wurden die Drohnenangriffe juristisch analysiert und die Klage vorbereitet, die die Familie Bin Ali Jaber im Oktober 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat. ECCHR-Mitarbeiter*innen unterstützen die Kläger durch Recherchen und Analysen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Das ECCHR wird bei der mündlichen Verhandlung durch seine Mitarbeiter*innen im Prozessteam vertreten sein.

Nach deutschem Recht sind Nichtregierungsorganisationen grundsätzlich nicht berechtigt, in eigenem Namen Klagen zu führen. Klagebefugt sind nur unmittelbar in ihren Rechten Betroffene.

Menschenrechte gelten universell. Die USA verletzen im Rahmen ihrer weltweiten Bekämpfung des internationalen Terrorismus immer wieder fundamentale Menschenrechte. Im Jemen würden keine Zivilist*innen bei Drohnenangriffen getötet, wenn Deutschland die Nutzung deutschen Territoriums unterbinden würde.

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Verwaltungsgericht

Vor dem Verwaltungsgericht stehen sich meist Privatpersonen und Personen oder Personengruppen des öffentlichen Rechts gegenüber.

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Jemen

Für die Menschenrechtsverletzungen im Jemen sind alle Konfliktparteien verantwortlich. In zahlreichen Berichten dokumentieren die UN sowie internationale NGOs immer wieder Angriffe auf zivile Ziele wie Krankenhäuser, Marktplätze, Schulen und Wohnhäuser, mit zahllosen Opfern.

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