Ramstein vor Gericht: Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen im Jemen

Drohnen – Jemen – Ramstein

Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 wurden zwei Mitglieder der Familie bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamer getötet, viele der Überlebenden sind seitdem traumatisiert. Eingebunden in den Angriff war die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist bisher jedoch jede Mitverantwortung für den Tod dieser und anderer Zivilist*innen bei US-Drohnenangriffen zurück.

Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung von Ramstein das Völkerrecht einhalten. Damit gab das Gericht drei Mitgliedern der Familie bin Ali Jaber, die mit Unterstützung des ECCHR gegen die Bundesregierung geklagt hatten, in wichtigen Punkten Recht. Die Bundesregierung legte Revision ein – und im November 2020 kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus Münster. Demnach seien diplomatische Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätzen ausreichend. Die Kläger reichten dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein. 

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Dezember 2024, entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli 2025, dass die Bundesregierung keine Konsequenzen aus der Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts in Ramstein im US-Drohnenkrieg ziehen muss. Obwohl unbestritten ist, dass die US-Luftwaffenbasis Ramstein eine zentrale Rolle bei der Steuerung solcher Einsätze spielt, sieht das Gericht keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands, gegen die Nutzung für Drohnenangriffe durch die USA vorzugehen.

Fall

August 2012: Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger, war am Tag des Angriffs in seinem Heimatdorf, da die Großfamilie am Vortag dort die Hochzeit seines ältesten Sohnes gefeiert hatte. Er saß mit einigen Familienangehörigen beim Abendessen, als sie das typische Donnern von Drohnen hörten – und kurz darauf die krachenden Raketeneinschläge. Erst Stunden später und mit Hilfe von Augenzeug*innen konnten Faisal und seine Familie die verkohlten Leichenteile zuordnen und Salim, seinen Schwager, und Walid, einen Neffen, identifizieren.

Welche Rolle spielte Deutschland bei diesem Angriff? Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen (Relais-Stationen) für die Steuerung von US-Drohnenangriffen sowie das größte zentrale Datenverteilungs- und auswertungszentrum (DCGS) außerhalb der USA.  Ohne die Daten, die über Ramstein fließen, können die USA ihre Kampfdrohnen nicht in den Jemen fliegen. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie forderten Berlin auf, die Nutzung von Ramstein für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe zu unterbinden. Das ECCHR und die britische Menschenrechtsorganisation Reprieve unterstützen den Fall.

 

Kontext

Die USA setzen seit 2002 auf gezielte Drohnenangriffe, um Personen zu töten, die sie des Terrorismus verdächtigen. Vor allem in den Jahren 2012 - 2019 sterben immer wieder  Unbeteiligte – unter anderem in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Libyen oder im Jemen. Niemand hat den Drohnenangriffen der USA, die immer wieder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, bisher rechtlich Einhalt gebieten können. Im Gegenteil: Deutschland unterstützt das Drohnenprogramm durch den Austausch von Informationen und durch die umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte, z.B. Ramstein.

Die Klage gegen Deutschlands Beteiligung am US-Drohnenprogramm begann als Teil der rechtlichen Interventionen des ECCHR gegen Menschenrechtsverletzungen der USA bei der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001. Heute ist sie Teil unserer rechtlichen Interventionen, mit denen wir die Beteiligten an Verstößen gegen elementare Gebote des Völkerrechts zur Verantwortung ziehen wollen.

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