Tod via Ramstein: Berufungsverhandlung vor OVG Münster

Terminhinweis

14.03.2019

am Donnerstag, 14. März 2019 um 09:30 Uhr
Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen
Sitzungssaal 1
Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster

Sönke Hilbrans, Rechtsanwalt, vertritt die Familie Bin Ali Jaber vor Gericht
Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights  (ECCHR)
Tayyiba Bajwa, Referentin bei Reprieve (Großbritannien)

Der Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ zur Verantwortung Deutschlands bei US-Drohnenangriffen geht in die nächste Instanz: Am 14. März 2019 findet dazu in Münster die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen statt. Die Familie Bin Ali Jaber verlor im August 2012 im Jemen zwei Angehörige bei einem US-Drohnenangriff, der über den US-Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert wurde. 

Bisher weist die Bundesregierung jede Verantwortung für den Tod von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück. Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Verteidigungsministerium, eingereicht. 

Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und politisch Verantwortung für die US-Drohnenangriffe im Jemen zu übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Das ECCHR unterstützt gemeinsam mit Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte. Beide Organisationen arbeiten seit mehr als Jahren zu Klagen gegen US-Drohnenangriffe weltweit.

Andreas Schüller steht für Interviews zur Verfügung und wird ab dem 13. März 2019 in Münster sein.

Gerne stellen wir Ihnen auch rechtefreies Videomaterial mit O-Tönen des Klägers Faisal bin Ali Jaber zur Verfügung.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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