Keine Verantwortung, keine Konsequenzen: Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht verhindern

15.07.2025

Berlin, 15. Juli 2025 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Bundesregierung keine Konsequenzen aus der Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts in Ramstein im US-Drohnenkrieg ziehen muss. Obwohl unbestritten ist, dass die US-Luftwaffenbasis Ramstein eine zentrale Rolle bei der Steuerung solcher Einsätze spielt, sieht das Gericht keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands, gegen die Nutzung für Drohnenangriffe durch die USA vorzugehen. In einer Zeit, in der die Bindung staatlichen Handelns an das Völkerrecht zunehmend infrage gestellt wird, hat das Gericht versäumt, ein starkes Zeichen zu setzen. 

Der Fall geht auf einen US-Drohnenangriff im Jahr 2012 im jemenitischen Dorf Khashamer zurück, bei dem zwei Angehörige der Familie bin Ali Jaber getötet wurden. Die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz spielte dabei eine entscheidende Rolle, da dort die wichtigsten Funkanlagen (Relais-Stationen) für die Steuerung von US-Drohnenangriffen sowie das größte zentrale Datenverteilungs- und auswertungszentrum (DCGS) der US-Streitkräfte außerhalb der USA stehen. Ohne die Daten, die über Ramstein fließen, können die USA ihre Kampfdrohnen nicht in Echtzeit über dem Jemen steuern. Deswegen hatte die Familie bin Ali Jaber 2014 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesregierung eingereicht und sie aufgefordert, die Nutzung Ramsteins für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe zu unterbinden. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster 2019 in zweiter Instanz bestätigte, dass Deutschland eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht für potenziell Betroffene von über Ramstein gesteuerten US-Drohneneinsätzen trägt, wurde dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht 2020 wieder aufgehoben. Die Begründung: Die Bundesregierung habe ausreichend diplomatische Schritte unternommen, um den Einsatz völkerrechtswidriger Drohnenangriffe zu verhindern. Zwei der Kläger, Ahmed und Khalid bin Ali Jaber, reichten daraufhin 2021 Verfassungsbeschwerde ein.

Die Kläger Ahmed und Khaled bin Ali Jaber sagten: „Seit 13 Jahren kämpfen wir um Gerechtigkeit – seit dem Tag, an dem Salem und Waleed durch eine amerikanische Rakete gewaltsam aus unserem Leben gerissen wurden. Wir haben diesen Fall nicht nur für sie geführt, sondern für alle unschuldigen Opfer von Raketenangriffen, im Jemen und überall auf der Welt. Zu hören, dass das Gericht Deutschland keinerlei Pflicht zuspricht, sie zu schützen, obwohl das Land den tödlichen Angriff mit ermöglicht hat, macht den Schmerz nur noch größer. Dieses Urteil ist gefährlich und erschütternd: Es vermittelt die Botschaft, dass Staaten, die das US-Drohnenprogramm unterstützen, keine Verantwortung tragen, wenn Zivilisten dabei getötet werden. An wen sollen wir uns jetzt noch wenden, wenn wir Gerechtigkeit suchen?“

„Dieses Urteil sieht für die letzten Jahre keine Gefahr für die Betroffenen, lässt aber die Tür offen für zukünftige Fälle. Verletzungen des Völkerrechts können gerichtlich überprüft werden, auch wenn das Gericht dafür hohe Hürden aufstellt. Dies ist eine wichtige Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in diesen Zeiten“, erklärt Andreas Schüller vom ECCHR.

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