Enttäuschende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

Urteil zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm

26.11.2020

Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied mit dem verkündeten Revisionsurteil im Fall Bin Ali Jaber gegen Deutschland, dass die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätze ausreichen würden. Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten.

Geklagt hatten drei Jemeniten mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die bei einem US-Drohnenangriff im August 2012 zwei Familienangehörige verloren hatten. Die Bundesregierung legte Revision gegen das Urteil aus Münster ein.

„Drohnenangriffe sind völkerrechtswidrig. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verkennt die Bedeutung der Grundrechte. Ein Staat, der sein Territorium für Militäreinsätze zur Verfügung stellt, muss Völkerrecht und Menschenrechte stärker durchsetzen als es die Bundesregierung macht,“ so Andreas Schüller, Leiter Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR. Die Kläger prüfen nun die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die US-Militärbasis Ramstein dient als zentrale Schnittstelle für Datenauswertung und -transfers, die für die Steuerung der US-Drohnenangriffe unentbehrlich sind. Deutschland unterstützt demnach das Drohnenprogramm.

„Das Urteil ist ein schwerer Schlag. Meine Familie kann nicht angstfrei leben, während diese Drohnen, die mit deutscher Hilfe fliegen, über unserer Gemeinde im Jemen kreisen und Tod und Zerstörung bringen,“ sagt Kläger Faisal bin Ali Jaber.

„Wir sprechen hier über ein geheimes Drohnenprogramm, das jedes Jahr zahlreiche Zivilisten tötet. Es ist schlichtweg unhaltbar und trotz des Leipziger Urteils ganz eindeutig rechtswidrig. Im Namen aller unschuldigen Opfer der Drohnenangriffe der USA werden Faisal und seine Familie weiterhin Transparenz sowie die Verantwortung der beteiligten Staaten einfordern,“ erklärt Jennifer Gibson, Leiterin des Drohnenprogamms der britischen Menschrechtsorganisation Reprieve.

Das ECCHR und Reprieve unterstützen die Familie Bin Ali Jaber bei der juristischen Aufarbeitung des Drohnenangriffs. Die Klage zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm ist Teil der rechtlichen Interventionen des ECCHR zu den Menschenrechtsverletzungen der USA und Verbündeter im Namen der Terrorismusbekämpfung.

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Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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