Einblick
Argentinien
Von 1976 bis 1983 verschleppte, folterte und tötete die Militärdiktatur in Argentinien zehntausende Menschen.
Mehr AnzeigenDie 4. Strafkammer des Bundesgerichtes in Buenos Aires hat nach mehr als anderthalbjähriger Hauptverhandlung sein Urteil in der Strafsache El Vesubio gefällt. Héctor Humberto Gamen und Ricardo Néstor Martínez wurden wegen des Mordes und Freiheitsberaubung an der Deutschen Elisabeth Käsemann zu lebenslanger beziehungsweise zwanzig Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt.
Die junge Deutsche Elisabeth Käsemann war 1968/9 nach Argentinien gegangen, hatte sich dort politisch engagiert und war nach Beginn der Militärdiktatur (24. März 1976) im Widerstand gegen die Militärs aktiv. Nach ihrer Verhaftung in der Nacht vom 8. auf den 9. März 1977 begann eine Öffentlichkeitskampagne in Deutschland, um ihre Freilassung zu erreichen, die aber letztlich erfolglos blieb, auch weil die Bundesregierung nicht die erforderlichen Schritte gegenüber der Militärjunta unternahm.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1977 wurde die Leiche von Elisabeth Käsemann nach mehrwöchiger Folterhaft in der Nähe des Ortes Monte Grande aufgefunden. Seitdem bemüht sich die Familie Käsemann um die juristische Aufarbeitung des Mordes. In Deutschland blieben diese Versuche Anfang der 80er Jahre ohne Erfolg: sowohl eine Strafanzeige wegen des Mordes bei der Staatsanwaltschaft Tübingen als auch eine gegen den damaligen Außenminister Genscher wegen Unterlassener Hilfeleistung wurden eingestellt.
Am 26. Februar 2010 begann die Hauptverhandlung im Fall El Vesubio. Die Deutsche Botschaft hatte sich dem Verfahren mit einem eigenen Anwalt als Nebenklägerin im Fall Käsemann angeschlossen. Doch so bemerkenswert die gerichtliche Aufarbeitung der argentinischen Diktatur ist, so spät kommt sie für viele Beteiligte. Die Eltern von Elisabeth Käsemann sind ebenso wie die Wortführerin der deutschen Mütter vom Plaza de Mayo verstorben. Kurz vor der zu erwartenden Urteilsverkündung verstarb der Hauptangeklagte Duran Saenz.
Nachfolgend sollen die Bemühungen der Familienangehörigen, der Solidaritätsgruppen und der Rechtsanwälte in dem beispielhaften Kampf gegen die Straflosigkeit der Verbrechen an Elisabeth Käsemann gewürdigt werden. Das jetzige Urteil wird nicht das letzte in diesem Fall bleiben, denn in einem Prozess gegen den Ex-Diktator Videla wird der Mord an Elisabeth Käsemann ebenfalls ein Anklagepunkt sein. Dem Verfahren gegen Videla haben sich Teile der Familie Käsemann als Nebenkläger*innen angeschlossen.
Kommentar: Bedeutung der Verfahren für die argentinische Gesellschaft
Kommentar: Das Versagen des Auswärtigen Amtes
Kommentar: Späte Genugtuung
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Wortlaut des Urteiltenors (Spanisch)
Stellungnahme der Familie Käsemann
Presseinformation Prozessbeginn Käsemann
Das Auswärtige Amt und die Diktaturen
Von 1976 bis 1983 verschleppte, folterte und tötete die Militärdiktatur in Argentinien zehntausende Menschen.
Mehr AnzeigenDie Rechtslage ist eindeutig: Folter ist unter allen Umständen verboten. Wer Folter anwendet, anordnet oder billigt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. 146 Staaten haben die Konvention ratifiziert.
Mehr AnzeigenDas Verschwindenlassen beinhaltet die schwere Verletzung fundamentaler Menschenrechte und dient häufig dazu, weitere Verbrechen zu verschleiern. Um die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen stärker bekämpfen zu können, haben die Vereinten Nationen 2006 eine Konvention gegen das Verschwindenlassen erarbeitet.
Mehr AnzeigenVon 1976 bis 1983 verschleppte, folterte und tötete die Militärdiktatur in Argentinien zehntausende Menschen.
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