Mazen Darwish (43) ist ein syrischer Rechtsanwalt, Journalist und Präsident des Syrian Center for Media and Freedom of Speech (SCM), das er 2004 in Damaskus gegründet hat. Die Organisation dokumentierte zahlreiche Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Arbeitsbedingungen von Journalist*innen und unterstützte Medienschaffende bei Streitigkeiten mit den Behörden. Eine offizielle Registrierung der Organisation wurde von der Regierung untersagt, dennoch arbeitete sie weiter im Untergrund.
Aufgrund seiner Arbeit wurde Darwish mehrfach verhaftet, unter anderem im April 2008, nachdem er und sein Kolleg*innen über Aufstände in Adra, einer Stadt in der Nähe von Damaskus berichtet haben. Darwish wurde wegen "Diffamierung und Verunglimpfung der staatlichen Autorität" zu zehn Tagen Haft verurteilt. Nach Beginn der friedlichen Massenproteste gegen Präsident Baschar al-Assad im Frühjahr 2011 dokumentierte das SCM unter anderem die Namen von verhafteten, "verschwundenen" und getöteten Aktivist*innen.
2012 ehrte Reporter ohne Grenzen Darwish für seinen Einsatz als Journalist des Jahres. Im Februar 2012 wurden bei einer Geheimdienstrazzia in den Räumen des SCM in Damaskus vierzehn Menschen verhaftet, unter ihnen auch Darwish und seine Frau: "Ich wurde nach meiner Verhaftung in verschiedene geheime Militärgefängnisse gebracht, immer wieder wurde ich von einem in das nächste Foltergefängnis gebracht", sagte Darwish in einem Interview mit DIE ZEIT. Die Zustände in den Folterzentren beschreibt er als "katastrophal", neben der mangelnden Hygiene und dem Platzmangel beschreibt er die Foltermethoden: Elektroschocks, Aufhängen an den Händen, Schläge und Schlafentzug. Für die Freilassung der SCM-Mitarbeiter*innen setzten sich mehr als 70 Menschenrechtsorganisationen jahrelang ein. Auch die UN-Vollversammlung und das Europaparlament forderten ihre Freilassung.
Im August 2015, nach dreieinhalb Jahren Haft, wurde Darwish unter der Bedingung freigelassen, ein Monat später vor dem Anti-Terror-Gericht in Damaskus erneut zu erscheinen. Am 31. August entschied das Gericht, dass die Fälle von Darwish und seiner Mitangeklagten unter eine im Jahr 2014 verkündete Amnestie fielen. Außerdem wies der Richter den zentralen Vorwurf der Unterstützung des Terrorismus ausdrücklich ab. Darwish, der die Methoden und Zustände in syrischen Gefängnissen am eigenen Leib erlebt hatte, sagte gegenüber dem ECCHR: "Folter war kein Einzelfall in den Gefängnissen Assads, vielmehr wurde sie systematisch eingesetzt".
Als ein wichtiger Zeuge der Geschehnisse in Syrien engagiert sich Darwish weiterhin für die Gerechtigkeit in seinem Land. Er ist einer der acht Anzeigeerstatter*innen in der Strafanzeige gegen hochrangige Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts, die das ECCHR gemeinsamem mit Folterüberlebenden und dem Rechtsanwalt Anwar al-Bunni aus Syrien am 1. März 2017 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht hat.