„Mutmaßliche Täter wie der syrische Arzt Alaa M. und ähnliche Fälle müssen ermittelt werden. Dass die deutschen Behörden auf diese Fälle stoßen, ist auch ihrer systematischen Ermittlungsarbeit seit 2011 zu verdanken (Strukturermittlungsverfahren), zu der auch viele syrische Überlebende, Aktivisten, Anwälte und Organisationen wie das ECCHR beigetragen haben. Es ist aber ebenso wichtig, über diese Einzelfälle hinauszublicken. Folter ist in Syrien flächendeckend und wird gezielt als Herrschafts- und Unterstützungswerkzeug eingesetzt.
Der heute Festgenommene Alaa M. war – wie die beiden Angeklagten in Koblenz – kein Einzeltäter, er hat in einem System gearbeitet, das Folter fördert und fordert. Wir hoffen, dass die Ermittlungen auch Erkenntnisse über die Vorgesetzten und hochrangigen Verantwortlichen zu Tage fördern.
Diese Fälle müssen immer im System betrachtet, Täter, die dieses System lenken, ermittelt und vor Gericht gestellt werden. Das ECCHR hat insgesamt acht Strafanzeigen zu Syrien eingereicht. Der Haftbefehl gegen Jamil Hassan vom Juni 2018 war ein erster wichtiger Schritt Deutschlands zur Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien.“
Patrick Kroker, Leiter der Syrien-Arbeit beim ECCHR