Israelische Luftangriffe in Gaza: Keine Gerechtigkeit für die Familie Kilani

Gaza – Kriegsverbrechen – Kilani

Im Sommer 2014 bombardierte die israelische Armee Ziele in Gaza und tötete unter anderem die deutsch-palästinensische Familie Kilani – Vater, Mutter und fünf Kinder zwischen vier und zwölf Jahren.

Sieben Jahre lang versuchten das ECCHR und das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) im Namen des hinterbliebenen Sohnes aus Deutschland, Ramsis Kilani, Gerechtigkeit dafür zu erlangen – doch ohne Erfolg. Im Dezember 2014 hatte das ECCHR und PCHR eine Strafanzeige in Deutschland sowie zahlreiche Beweismittel wie Fotos, Videos und Zeug*innenaussagen eingereicht. Im August 2021 entschied der deutsche Generalbundesanwalt (GBA) jedoch, kein Verfahren zu eröffnen.

Fall

Ibrahim Kilani und seine fünf Kinder waren mit der Mutter Taghreed ins Zentrum von Gaza-Stadt geflüchtet, nachdem die israelischen Streitkräfte sie zum Verlassen ihres Wohnorts in Beit Lahia im Gazastreifen aufgefordert hatten. Der Grund: Beit Lahia gehörte zu den Zielen der Militäroperation „Protective Edge“, bei der die israelischen Streitkräfte vom 8. Juli bis 26. August 2014 Luftangriffe auf Ziele im Gazastreifen flogen. Dabei wurden zivile Einrichtungen und Häuser zerstört oder schwer beschädigt sowie hunderte Zivilist*innen getötet.

Das ECCHR geht davon aus, dass es sich bei dem Angriff um ein Kriegsverbrechen handelt. Zudem hat Deutschland die Pflicht, Verbrechen gegen deutsche Staatsbürger*innen, wie Ibrahim Kilani und vier von seinen Kindern, aufzuklären – auch wenn die Verbrechen im Ausland geschehen. Der GBA lehnte den Fall jedoch mit der Begründung ab, dass die letztlich erforderlichen Beweismittel aus Israel trotz mehrfacher Anforderung nicht beigebracht werden konnten und so nicht sicher belegbar sei, dass es sich hierbei um ein Kriegsverbrechen handele.

Kontext

Das ECCHR und seine Partner*innen wollten erreichen, dass geltendes Recht unabhängig von Herkunft und Position der Täter*innen, durchgesetzt und die Rolle des Rechts im bewaffneten Konflikt gestärkt wird. Deswegen reichte PCHR zeitgleich mit der Strafanzeige in Deutschland die Strafanzeige in Israel ein. Das Ermittlungsverfahren in Israel wurde jedoch eingestellt, eine Beschwerde von PCHR gegen diese Entscheidung wurde im Sommer 2019 abgelehnt. PCHR legte den Fall ebenfalls dem Internationalen Strafgerichtshof vor, dass dortige Ermittlungsverfahren dauert noch an.

Media

Der Al-Salam-Turm, ein Hochhaus in Gaza-Stadt © ECCHR/Chantal Meloni
Der Al-Salam-Turm, ein Hochhaus in Gaza-Stadt © ECCHR/Chantal Meloni

Für die Anzeige von YouTube benötigen wir Ihre

Zustimmung zu Marketing-Cookies

Damit akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung des ECCHR und von YouTube/Google

Grundlagen

Dieses Q&A informiert über die rechtlichen Grundlagen des Kilani-Falls.

Am 21. Juli 2014 trifft eine israelische Rakete den Al-Salam-Turm, ein Hochhaus in Gaza-Stadt und tötet unter anderem den deutschen Staatsangehörigen Ibrahim Kilani, seine Frau Taghreed und ihre fünf Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren, die ebenfalls deutsche Staatsangehörige sind.

Ibrahim Kilani ist Architekt und wohnt mit seiner Familie eigentlich in Beit Lahia im Gazastreifen. Doch ihr Wohnort gehört im Sommer 2014 zu den Zielen der Militäroperation „Protective Edge“, bei der die israelischen Streitkräfte vom 8. Juli bis 26. August 2014 Luftangriffe im Gazastreifen fliegen. Bei den Angriffen werden zivile Einrichtungen und Häuser zerstört oder schwer beschädigt, hunderte Zivilist*innen werden getötet. Zu Beginn der Militäroperation fordern die israelischen Streitkräfte die Menschen in Beit Lahia über Flugblätter auf, zu ihrer eigenen Sicherheit den Ort zu verlassen. Die Familie Kilani flieht daraufhin nach Schedschaija im Osten des Gazastreifens. Doch auch von dort können sie wegen der Luftangriffe nicht bleiben. Sie ziehen weiter nach Gaza-Stadt, in ein Hochhaus – den Al-Salam-Turm – ins Viertel Al-Sabra, das das israelische Militär in Flugblättern kurz zuvor als sicheren Ort bezeichnet hat.

Zwei Tage später, am 21. Juli 2014, schlagen Raketen in das Hochhaus ein. Israel gibt an, Ziel des Luftangriffs sei ein Kommandeur des Palästinensischen Islamischen Dschihads gewesen.

Seit dem Tod der Familie Kilani im Juli 2014 setzte sich das ECCHR gemeinsam mit seiner palästinensischen Partnerorganisation Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) dafür ein, dass der Fall strafrechtlich untersucht wird. Im Dezember 2014 erstatteten beide Organisationen für Ibrahim Kilanis Sohn Ramsis Kilani aus Deutschland Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) in Deutschland. In den Folgejahren übermittelten die Anzeigenerstatter weitere Beweismittel – Fotos, Videos, Zeug*innenaussagen – an die Bundesanwaltschaft. Gleichzeitig erstattete PCHR Strafanzeige in Israel und legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Militärstaatsanwalts ein, keine Ermittlungen zum Fall Kilani aufzunehmen.

Insgesamt sieben Jahre lang versuchten das ECCHR und PCHR im Namen Ramsis Kilanis, Gerechtigkeit für seine Familie zu erlangen – doch ohne Erfolg: Im August 2021 entschied der GBA, kein Verfahren zu eröffnen. Hierzu veröffentlichten ECCHR und PCHR eine Stellungnahme.

Auch das Ermittlungsverfahren in Israel wurde eingestellt, eine Beschwerde von PCHR gegen diese Entscheidung wurde im Sommer 2019 abgelehnt.

Primäres Ziel der Strafanzeige in Deutschland war die Einleitung von personenbezogenen Ermittlungsverfahren, damit der Tod der Familie Kilani umfassend und angemessen juristisch aufgearbeitet wird. Durch diesen strafrechtlichen Ansatz wollte das ECCHR erreichen, dass geltendes Recht gleichmäßig, unabhängig von Herkunft und Position der Täter*innen, durchgesetzt und die Rolle des Rechts im bewaffneten Konflikt gestärkt wird. Ziel sollte sein, dass auf die Ermittlungen eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die Täter*innen und internationale Haftbefehle folgen.

Ganz allgemein unterstützte das ECCHR das Interesse seines Mandanten Ramsis Kilani an der strafrechtlichen Aufarbeitung der Tötung seiner Familie. Straflosigkeit schützt nicht nur das System, in dem die Täter*innen agieren, sondern ist ein besonderes Unrecht für die Überlebenden und Angehörigen: Die Betroffenen müssen nicht nur mit der Tat leben, sondern auch den Mangel an Konsequenzen und der Tatenlosigkeit der internationalen Gemeinschaft hinnehmen.

Nicht zuletzt hätten Ermittlungen des Generalbundesanwalts im Fall Kilani ein Zeichen gesetzt, dass derartige Verbrechen nirgendwo auf der Welt straffrei bleiben, sondern auch tatsächlich juristisch aufgearbeitet werden.

Mit dem Rom-Statut bietet die Internationale Strafjustiz seit 2002 grundsätzlich die Möglichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sowie seit 2018 das Verbrechen der Aggression vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu bringen.

2015 trat Palästina dem Rom-Statut und damit dem IStGH als Vertragsstaat bei. Seitdem führt der IStGH Vorermittlungen zur Situation in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten. Im Mai 2018 unterbreitete Palästina selbst dem IStGH die Situation in Gaza. Offizielle Ermittlungen wurden bisher nicht eingeleitet, doch im Juli 2018 ordnete der IStGH einen „Outreach to Palestinian Victims and Affected Communities“ an. Das Ziel: Informationen über die IStGH-Vorermittlungen für die Betroffenen zugänglich machen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist immer dann für die Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten zuständig, wenn Täter*innen oder Opfer deutsche Staatsangehörige sind – letzteres war hier der Fall.

Bei nicht-deutschen Opfern, Täter*innen und Tatorten ermöglicht in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), das 2002 in Kraft trat, eine Strafverfolgung von Völkerstraftaten im Ausland. Mit dem VStGB wurde das deutsche Strafrecht an die Regelungen des Völkerstrafrechts angepasst. Das im VStGB verankerte Weltrechtsprinzip schafft die Voraussetzungen der Verfolgung der sogenannten Kernverbrechen durch die deutsche Strafjustiz, unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen wurden.

Eine Strafverfolgung in Deutschland schließt Ermittlungen durch die Chefanklägerin beim IStGH nicht aus. Allerdings darf eine*e Täter*in nicht verurteilt werden, wenn er oder sie bereits zuvor durch ein nationales oder internationales Gericht zur Verantwortung gezogen wurde (ne bis in idem).

Die Pflicht des GBA zur umfassenden Strafverfolgung ergibt sich aus dem in der deutschen Strafprozessordnung verankerten Legalitätsprinzip. Danach müssen deutsche Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen ermitteln, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte einer schweren Straftat vorliegen. Das Legalitätsprinzip soll die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten: Unabhängig von der Herkunft oder Position der möglichen Täter*innen sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, umfassende Ermittlungen zu führen und – wenn sich der Tatverdacht erhärtet – Anklage zu erheben.

Als Ausdruck ihrer Schutzpflicht obliegt es der Bundesrepublik Deutschland außerdem auch, Verbrechen an deutschen Staatsangehörigen im Ausland zu verfolgen. Anknüpfend an das sogenannte passive Personalitätsprinzip muss die deutsche Staatsanwaltschaft daher auch wegen einer im Ausland begangenen Straftat ermitteln, wenn das Opfer deutsche*r Staatsangehörige*r ist – so ist es im Fall der Familie Kilani. Dass dies in diesem Fall unter Berufung auf eine Ausnahmesituation nicht erfolgt ist, kritisieren ECCHR und PCHR in ihrer Stellungnahme vom Mai 2022.

Die Anzeige richtete sich gegen namentlich unbekannte Mitarbeiter*innen der israelischen Streitkräfte bzw. der israelischen Regierung, die für die angezeigten Verbrechen die Verantwortung getragen haben.

Im deutschen Rechtssystem zeigt man mit einer Strafanzeige, technisch gesehen, einen Sachverhalt (eine Straftat) an. Die Verdächtigen dafür zu ermitteln, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Die Strafanzeige, die das ECCHR und das PCHR für Ramis Kilani eingereicht hatten, betrifft die Tötung der Familie. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass diese als Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu qualifizieren ist.

Die Strafanzeige beruhte zum einen auf eigenen Ermittlungen des ECCHR und des PCHR – dazu gehören insbesondere die Befragung von Zeug*innen sowie die Auswertung von Fotos und Videoaufnahmen, die unmittelbar nach dem Angriff entstanden sind.

Daneben dienten öffentlich zugängliche Dokumente und Berichte als Quellen für die Strafanzeige. Hierzu zählt maßgeblich der Bericht der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats zum Gaza-Konflikt vom 22. Juni 2015. Der Bericht dokumentiert auch den Fall Kilani und analysiert kritisch den Umgang der israelischen Justiz mit Tatvorwürfen im Kontext der Operation „Protective Edge“. Auch andere Untersuchungsberichte von Menschenrechtsorganisationen, die ihrerseits oftmals Zeug*innenaussagen enthalten, sind in die Strafanzeige eingeflossen.

Um die systematischen und flächendeckenden Menschenrechtsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten aufzuarbeiten, müssen weitere rechtliche Interventionen folgen – gegen alle am Konflikt beteiligten Parteien. Ohne Gerechtigkeit für die Betroffenen wird es auch keine politische Lösung für den Konflikt geben. Die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen ist für jede*n Einzelne*n unerlässlich. Sie hat aber auch eine nachhaltige Bedeutung für die Prävention in anderen Konflikten sowie für den Aufbau und die Stabilisierung einer rechtstaatlichen und demokratischen Gesellschaft nach einem Ende des Konflikts in der Region.

Dokumente (3)

Presse (2)

Partner

Glossar (4)

Definition

Beobachtungsvorgang

Der Beobachtungsvorgang ist ein Vorermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Dieser ermöglicht den deutschen Behörden, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um anschließend in ein formelles Ermittlungsverfahren einzusteigen und Beweismittel zu sichern.

Mehr Anzeigen

Themen (1)

Einblick

Kriegsverbrechen

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.

Mehr Anzeigen

Karte

Für die Anzeige von Google Maps benötigen wir Ihre

Zustimmung zu Marketing-Cookies

Damit akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung des ECCHR und von Google Maps