Keine deutschen Waffen nach Israel

Eilantrag gegen Waffenlieferungen abgewiesen – ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen setzten juristische Bemühungen fort.

Gaza – Waffen- und Rüstungsexporte – Deutschland

Das ECCHR stellte Eilanträge gegen deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel, die in Gaza eingesetzt werden. Diese Klage vom 11. April 2024 vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird unterstützt durch das Palestinian Center for Human Rights (PCHR) und dem Al Mezan Center for Human Rights aus Gaza, sowie der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah in der Westbank. Zwar wurden die Eilanträge gegen deutsche Kriegswaffenlieferungen nach Israel am 11. Juni vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen, unsere juristischen Bemühungen gehen jedoch weiter.

Fall

Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die Bundesregierung aus völkerrechtlichen Gründen keine Kriegswaffen nach Israel liefern darf, die in Gaza zum Einsatz kommen. Unsere Anträge wurden vor allem deshalb abgewiesen, weil die Bundesregierung gegenwärtig keine Kriegswaffen nach Israel liefert. Sollte sie jedoch weitere Exporte genehmigen, werden wir neue Eilanträge stellen.

Darüber hinaus läuft am Verwaltungsgericht Berlin ein weiteres Verfahren: Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage geht es uns darum festzustellen, ob die erfolgten Kriegswaffenlieferungen im Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 tatsächlich rechtmäßig waren. 

Das Gericht bestritt in keiner Weise, das unsere palästinensischen Mandanten das Recht haben, angehört zu werden.

Im Juli 2024 reichten wir einen Eilantrag zu sonstigen Rüstungsgütern beim Verwaltungsgericht in Frankfurt ein, die nicht unter die Kriegswaffenregelung fallen. Darunter fallen Motoren und Getriebe für Panzer sowie Komponenten für andere Waffensysteme, Lizenzen zum Nachbau und Technologietransfer. Der Eilantrag richtet sich gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit diesem weiteren juristischen Schritt wollen wir den Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Bundesregierung weiter einengen und fordern eine größere Transparenz in Bezug auf Rüstungsexportgenehmigungen.

Zur Genese: Am 2. Mai erhoben wir Eilrechtsschutz auf Unterlassung weiterer Kriegswaffenexportgenehmigungen. Dies betrifft 120mm Panzermunition sowie Munition und Kleinwaffen, die seit dem 7. Oktober 2023 in Gaza eingesetzt werden. Die Bundesregierung wies am 22. Mai die Rechtsschutzmöglichkeiten der fünf palästinensischen Antragssteller zurück.

Wir forderten Eilrechtsschutz für die Antragssteller die sich alle derzeit im umkämpften Rafah im Süden des Gazastreifens befinden – und damit in großer Gefahr. Zudem verlangten wir von der Bundesregierung mehr Transparenz in den Genehmigungsverfahren für Kriegswaffenexporte. Nur so können Antragssteller künftig vor Gericht Eilrechtsschutz beantragen und ihre Rechte wahren.

Wir plädieren weiter dafür, alle laufenden und künftigen Genehmigungsverfahren für Kriegswaffenexporte gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir stellten detaillierte Anträge, um die Rechtswidrigkeit bereits genehmigter und gelieferter Panzerfäuste gerichtlich festzustellen, die seit November 2023 vermutlich völkerrechtswidrig in Gaza eingesetzt werden. Unsere Eilanträge beziehen sich nicht auf ein generelles Waffenembargo, sondern allein auf Kriegswaffenexporte, die mutmaßlich im Gaza-Krieg eingesetzt werden und gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen könnten.

Im Namen der fünf palästinensischen Kläger betonen wir, dass der andauernde Krieg in Gaza beendet werden muss. Die noch verbliebenden israelischen Geiseln müssen freikommen und die palästinensische Bevölkerung hat ein elementares Recht auf Schutz und Unversehrtheit, so wie es die israelische Bevölkerung hat.

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Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.

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Waffen- und Rüstungsexporte

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