Keine deutschen Waffen nach Israel

Mehrere Eilverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wegen völkerrechtswidrigen Kriegswaffen- und Rüstungsexporten

Gaza – Waffen- und Rüstungsexporte – Deutschland

Das ECCHR hat mehrere Eilanträge gegen deutsche Kriegswaffen- und Rüstungsexporte nach Israel gestellt. Dabei geht es explizit und ausschließlich um Waffen und Rüstungsgüter, die in Gaza eingesetzt werden. Wir haben unsere Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten in Berlin und Frankfurt am Main im Namen von bis zu fünf palästinensischen Mandanten eingereicht, die alle in Gaza leben und bereits ein oder mehrere Familienmitglieder durch die israelische Kriegsführung verloren haben. Unterstützt werden die Klagen vom Palestinian Center for Human Rights (PCHR) und dem Al Mezan Center for Human Rights aus Gaza sowie der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah in der Westbank.

Fall

Wir sind der Überzeugung, dass die Bundesregierung aus völkerrechtlichen Gründen keine Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter an Israel liefern darf, die in Gaza eingesetzt werden. 

Unsere Serie von Klagen und Eilanträgen begann am 11. April 2024 vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Unsere Anträge gegen deutsche Kriegswaffenlieferungen nach Israel wurden im Juni in Berlin zurückgewiesen. Die Abweisung erfolgte vor allem deshalb, weil die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt angab keine Kriegswaffen nach Israel zu liefern. Das Gericht hat das rechtliche Gehör unserer palästinensischen Mandanten in keiner Weise bestritten. Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage lassen wir aber weiter klären, ob die zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 erfolgten Kriegswaffenlieferungen überhaupt rechtmäßig waren. 

Am 2. Mai haben wir beim VG Berlin einen Eilantrag auf Unterlassung weiterer Kriegswaffenexportgenehmigungen gestellt. Dies betrifft 120 mm Panzermunition sowie Munition und Kleinwaffen, die seit dem 7. Oktober 2023 in Gaza eingesetzt werden. Wir haben Eilrechtsschutz für die Antragsteller beantragt, die sich derzeit alle im umkämpften Rafah im Süden des Gazastreifens und damit in großer Gefahr befinden. Außerdem haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die Genehmigungsverfahren für Kriegswaffenexporte transparenter zu gestalten. Nur so können Antragsteller künftig vor Gericht Eilrechtsschutz beantragen und ihre Rechte wahren. Am 22. Mai lehnte die Bundesregierung die Rechtsschutzmöglichkeiten der fünf palästinensischen Antragsteller ab. Das Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht läuft zurzeit.

Im Juli 2024 reichten wir einen Eilantrag zu sonstigen Rüstungsgütern beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ein, die nicht unter die Kriegswaffenregelung fallen. Darunter fallen Motoren und Getriebe für Panzer sowie Komponenten für andere Waffensysteme, Lizenzen zum Nachbau und Technologietransfer. Der Eilantrag richtete sich gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit diesem weiteren juristischen Schritt wollen wir den Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Bundesregierung weiter einengen und fordern erneut auch eine größere Transparenz in Bezug auf Rüstungsexportgenehmigungen.

Anknüpfend an unser mittlerweile rechtskräftig beendetes Verfahren vom Juli 2024 haben wir am 24. Oktober im Namen eines unserer palästinensischen Mandanten einen weiteren Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt. Mit unserem Eilantrag machen wir deutlich, dass wir nicht bereit sind, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik in der Schublade verschwinden zu lassen. Und wir haben aus guten Gründen erneut gegen die Lieferung deutscher Rüstungsgüter, die in Gaza eingesetzt werden können, geklagt. Denn kurz zuvor waren von der Bundesregierung unwidersprochene Presseberichte erschienen, wonach bereits seit längerem Genehmigungen für den Export von Panzerersatzteilen an den deutschen Rüstungskonzern Renk Group AG vorlägen, die auch in israelischen Merkava-Panzern verwendet werden.

Grundsätzlich streiten wir weiter dafür, alle laufenden und künftigen Genehmigungsverfahren für Kriegswaffenexporte gerichtlich überprüfen zu lassen. All unsere Eilanträge beziehen sich nicht auf ein generelles Waffenembargo, sondern allein auf Kriegswaffenexporte, die mutmaßlich im Gaza-Krieg eingesetzt werden und gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Denn dass geschützte Ziele angegriffen werden und eine dramatisch hohe Zahl ziviler Opfer in Kauf genommen wird, wird durch zahlreiche Berichte der UN, internationaler Organisationen sowie den Haftbefehlsanträgen des Internationalen Strafgerichtshofs hinlänglich bestätigt.

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Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.

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Waffen- und Rüstungsexporte

Waffenlieferungen an repressive Regime; der Verkauf von Waffenteilen an Konfliktparteien; die illegale Ausfuhr von Schusswaffen – europäische Rüstungsexporteure setzten sich immer wieder über geltendes Recht hinweg. Laxe Richtlinien und unzureichende Kontrollen von Seiten der Politik befeuern das tödliche Geschäft mit europäischen Waffen zusätzlich.

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