Definition
Kriegsverbrechen
Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.
Mehr AnzeigenTrotz gut dokumentierter Verstöße gegen das Völkerrecht in Gaza genehmigt Deutschland weiterhin Waffenexporte nach Israel. Das ECCHR unterstützt juristische Bemühungen, diese Entscheidungen anzufechten - Bemühungen, die kritische Lücken in der Transparenz, der Verantwortlichkeit und dem Zugang zur Justiz im deutschen Waffenexportsystem aufzeigen. Die Klagen werden von fünf Klägern aus dem Gazastreifen eingereicht und vom ECCHR in Zusammenarbeit mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al Mezan, Al-Haq und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) unterstützt.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es der Bundesregierung nach internationalem Recht nicht gestattet ist, Lizenzen für Kriegswaffen oder andere militärische Ausrüstungen an Israel für den Einsatz in Gaza zu vergeben.
Trotz erdrückender Beweise für Völkerrechtsverletzungen in Gaza genehmigt die Bundesregierung weiterhin Waffenexporte nach Israel. Experten der Vereinten Nationen, internationale Menschenrechtsorganisationen und verschiedene Völkerrechtsexperten sind zu dem Schluss gekommen, dass Israels Vorgehen in Gaza die rechtlichen Kriterien für einen Völkermord erfüllt. Im November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof unter anderem gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant Haftbefehle wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die von fünf in Gaza ansässigen Klägern mit Unterstützung des ECCHR und seiner Partner unternommenen juristischen Bemühungen, deutsche Waffenexportgenehmigungen anzufechten, wurden jedoch bisher von den Gerichten abgewiesen.
Anfang 2024 stellten die Kläger einen Eilantrag, um die Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen zu stoppen, die angeblich in Gaza eingesetzt wurden. Die Genehmigungen waren jedoch bereits Monate zuvor erteilt worden, so dass der Eilantrag obsolet wurde. Im November 2025 wies das Verwaltungsgericht Berlin auch die Fortsetzungsfeststellungsklage ab, mit der wir die Rechtmäßigkeit der zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 erfolgten Kriegswaffenlieferungen klären lassen wollten. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, so die Begründung des Gerichts. Ein zweiter Antrag von Mai 2024, der darauf abzielte, künftige Kriegswaffenexporte zu verhindern, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es keine ausstehenden Genehmigungsverfahren dieser Art gebe.
Hier erweist sich die systematische Intransparenz als ein grundsätzliches Problem des Rechtsschutzes gegen Rüstungsexportgenehmigungen: Ohne Zugang zu Informationen über Exportentscheidungen können die Betroffenen nicht rechtzeitig Rechtsmittel einlegen. Ein dritter Antrag verlangte von der Bundesregierung die Offenlegung bereits erteilter Genehmigungsbescheide für Kriegswaffen. Auch hier lehnten sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit und das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf solche Informationen ab.
Im Juli 2024 stellten die Kläger einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bezüglich der Ausfuhr von Rüstungsgütern, die nicht unter die Kriegswaffenverordnung fallen, wie z.B. Panzermotoren, Getriebe, Waffensystemkomponenten und Technologietransfergenehmigungen. Das Gericht lehnte den Antrag ab, da es ihn für unzulässig und unbegründet hielt. Es argumentierte, dass die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsgüter die Rechte der Kläger nicht verletze und dass die Erklärungen der Vereinten Nationen zu Israel nicht ausreichten, um die Behauptung von Verstößen gegen das Völkerrecht in einem Eilverfahren zu untermauern, und verwies auf die kontroverse Haltung der Vereinten Nationen zum Nahostkonflikt
Als Medien im Oktober 2024 enthüllten, dass Panzerkomponenten für den Export genehmigt worden waren, folgte ein neuer Antrag. Zum ersten Mal wurden konkrete Details über die Waffen, den Hersteller und den Zeitpunkt öffentlich gemacht. Doch selbst dann wies das Gericht in Frankfurt die Klage ab. Es erkannte zwar das katastrophale Ausmaß des Krieges an, entschied aber, dass dem Kläger aus Gaza die Klagebefugnis fehle, um die Exporte anzufechten. Das Gericht bezog sich auch auf die umstrittene Bundestagsresolution zum Antisemitismus und interpretierte sie als politischen Auftrag an die deutsche Regierung, Israel weiterhin zu unterstützen - auch durch Waffenexporte, die als „vereinbar“ mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht gelten. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof verweigerte den Rechtsschutz.
Der Kläger lebt mit seiner Familie inzwischen in einem Zelt im Süden des Gazastreifens – unter höchst prekären Bedingungen und in ständiger Lebensgefahr. Die sogenannte „Waffenruhe“ bietet keinerlei Schutz, da israelische Streitkräfte sie fortlaufend durch Beschuss verletzen, auch mit Panzern. „Wir fühlen uns überhaupt nicht sicher. Wir rechnen jederzeit damit, dass ein israelischer Luftangriff uns trifft“, erklärt er in einer aktuellen eidesstattlichen Erklärung. Trotz der wiederholten Angriffe hat die Bundesregierung ihren im August 2025 verhängten Genehmigungsstopp inzwischen wieder aufgehoben.
Nachdem der Mandant aus Gaza in den Fachinstanzen unterlegen war, reichte er im Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde ein. Er wandte sich gegen Entscheidungen, die ihm wirksamen Rechtsschutz versagten, und berief sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf effektiven Rechtsschutz. Im Dezember stellte er zudem einen Eilantrag, um weitere Auslieferungen von Panzergetrieben bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Im Februar 2026 wies das Gericht die Beschwerde zurück. Damit bleibt Menschen, deren Leben durch deutsche Rüstungsexporte gefährdet ist, ein effektiver Rechtsschutz weiterhin verwehrt.
Diese Verfahren offenbaren einen grundlegenden Mangel im deutschen Rüstungsexportsystem: Entscheidungen werden von der Öffentlichkeit und der gerichtlichen Kontrolle abgeschirmt. Ohne Transparenz können Gerichte die Rechtmäßigkeit von Exporten nicht beurteilen, und die unmittelbar Betroffenen können ihre Rechte nicht verteidigen - trotz der katastrophalen Folgen vor Ort.
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