Palästinensische Zivilisten von Scharfschützen getötet: Strafanzeige gegen Person aus Deutschland eingereicht

Gaza – Kriegsverbrechen – Ghost Unit

Zwischen November 2023 und März 2024 soll eine Scharfschützeneinheit der israelischen Streitkräfte (IDF), bekannt als „Ghost Unit“, gezielt palästinensische Zivilistinnen in Gaza getötet haben. Den Recherchen des ECCHR zufolge gehört zu dieser Einheit auch eine Person aus Deutschland, der mutmaßliche Völkerstraftaten zur Last gelegt werden.

Das ECCHR fordert die Bundesanwaltschaft auf, Ermittlungen zu den mutmaßlichen Völkerstraftaten dieser Person sowie zu weiteren Völkerrechtsverbrechen in Gaza einzuleiten.

Fall

Das ECCHR hat gemeinsam mit Al Mezan, dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) und Al-Haq eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Diese Anzeige richtet sich gegen eine namentlich bekannte Person aus Deutschland, die nach Berichten als Mitglied des 9. Zugs der Hilfskompanie des 202. Fallschirmjägerbataillons der israelischen Armee – bekannt als „Ghost Unit“ – gedient haben soll. Der Vorwurf: mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Strafanzeige stützt sich auf einen im Oktober 2024 veröffentlichten Dokumentarfilm des palästinensischen Journalisten Younis Tirawi sowie auf weitere investigative Recherchen. Diese dokumentieren gezielte Tötungen von Zivilisten und weitere schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht im Umfeld des al-Quds-Krankenhauses in Gaza-Stadt und des Nasser-Krankenhauses in Khan Younis.

Angesichts der engen und fortbestehenden Verbindungen der tatverdächtigen Person zu Deutschland und auf Grundlage der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik muss die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die genannte Person aufnehmen. Zudem fordern wir, dass die Bundesanwaltschaft ein Strukturermittlungsverfahren zu weiteren Verbrechen in Gaza einleitet.

Da Israel keine ernsthaften Ermittlungen oder Strafverfolgung in diesen Fällen betreibt, fordert das ECCHR Deutschland auf, seine universelle Zuständigkeit nach dem Weltrechtsprinzip auszuüben, um Straflosigkeit zu verhindern.

Kontext

Dieser Fall ist Teil einer koordinierten Reihe von Strafanzeigen in verschiedenen europäischen Staaten. Weitere Beschwerden gegen Soldaten derselben Scharfschützeneinheit wurden in Frankreich und Italien eingereicht, in Belgien und Südafrika laufen Ermittlungen gegen Mitglieder der Einheit.

Das ECCHR hat bereits zweimal Anträge auf Ermittlungen und Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Verbrechen gegen Palästinenser gestellt, und zwar im Zusammenhang mit der Tötung der Familie Abujadallah im Oktober 2023 und der Tötung der Familie Kilani im Jahr 2014. Deutschland muss Maßnahmen ergreifen, um Straflosigkeit für internationale Verbrechen zu verhindern.

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Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.

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