Bericht

The Pretense of Justice

Israels Unwilligkeit zur Verfolgung von Völkerstraftaten an Palästinenser*innen

Fiona Thorp
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Bericht
2025

Mit dem Bericht “The Pretense of Justice” legt das ECCHR eine ausführliche Analyse der systematischen Unwilligkeit des israelischen Justizsystems vor, schwerste Menschenrechtsverletzungen gegen die palästinensische Bevölkerung wirksam zu verfolgen. Der Bericht zeigt: Israels Selbstbeschreibung als „Rechtsstaat“, der Menschenrechtsverletzungen unabhängig aufklären könne, ist eine Farce.

Die israelische Regierung hatte im Jahr 2024 die vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassenen Haftbefehle gegen Premierminister Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant mit dem Hinweis zurückgewiesen, Israel sei als Rechtsstaat selbst zur unabhängigen Strafverfolgung in der Lage. Die deutsche Bundesregierung war diesem Vorbingen beigesprungen und hatte Israel im Rahmen einer Eingabe vor dem IStGH unterstützt. Unsere Untersuchung zeigt, dass diese Behauptung nicht trägt. Vielmehr belegt sie eine seit Jahrzehnten verfestigte Kultur der Straflosigkeit, die auf selektiver Strafverfolgung, institutionellen Barrieren und struktureller Parteinahme beruht.

Dabei geht es weniger um Rechtlosigkeit im Sinne eines mangelnden Rechtsrahmens für schwerste Menschenrechtsverletzungen, sondern um Situationen in welchen - trotz vorhandener Menschenrechtsgarantien - selbst eklatante Verstöße, wie Kriegsverbrechen oder gar die Anstachelung zum Genozid straflos bleiben, sobald staatliche Akteure verantwortlich sind. Gleichheit vor dem Gesetz gilt für Palästinenser nicht als durchsetzbarer Rechtsgrundsatz.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Gaza-Krieges mit massiven zivilen Opferzahlen und der weitreichenden Zerstörung ziviler Infrastruktur wird die Bedeutung dieses Befunds besonders deutlich. Nationale Verfahren bleiben unzureichend und führen in der Praxis zur systematischen Abschirmung mutmaßlicher Täter vor strafrechtlicher Verantwortung.Daraus folgt: Wo der nationale Rechtsweg verschlossen ist, muss die internationale Strafjustiz handeln. Die Komplementaritäts- und Subsidiaritätsprinzipien des Völkerstrafrechts greifen, wenn ein Staat nicht willens oder nicht fähig ist, genuine Ermittlungen durchzuführen. Dies verpflichtet nicht nur den IStGH, sondern auch Drittstaaten – darunter Deutschland –, die im Rahmen des Weltrechtsprinzips die Aufgabe haben, bestehende Straflosigkeit zu durchbrechen. Nur durch konsequentes internationales Handeln kann der Anspruch des Völkerrechts auf Geltung und Durchsetzung gewahrt werden.

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