Große Kammer entscheidet über Push-Backs an EU-Grenzen
Donnerstag, 13. Februar, um 16:30 Uhr, in Madrid
im Círculo de Bellas Artes (Sala María Zambrano), Calle de Alcalá 42
Die Pressekonferenz (auf Spanisch) wird live übertragen via Twitter @ECCHRBerlin.
Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin
Hanaa Hakiki, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin
Gonzalo Boye, Rechtsanwalt, Madrid
José Palazón , Fotograf und Gründer von PRODEIN, Melilla
Am 13. Februar wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Entscheidung im Fall N.D. und N.T gegen Spanien verkünden. Der Fall gilt als Meilenstein, um den völkerrechtswidrigen Rückschiebungen (Push-Backs) an den Außengrenzen der Europäischen Union das Recht entgegen zu setzen.
Im Oktober 2017 hatte eine Kammer aus sieben Richter*innen des EGMR Spanien wegen der Rückschiebungen an der Grenze zu Marokko bereits verurteilt und Verletzungen der Menschenrechtskonvention festgestellt. Auf Antrag Spaniens wurde der Fall im September 2018 vor der Großen Kammer des EGMR erneut verhandelt.
Anlass des Verfahrens waren die Beschwerden gegen Spanien, die N.D. und N.T. aus Mali und der Elfenbeinküste auf Initiative und mit Expertise des ECCHR im Februar 2015 beim EGMR eingereicht hatten. Vor Gericht werden die Beschwerdeführenden von den ECCHR-Kooperationsanwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten, die Beschwerden werden von Brot für die Welt unterstützt.
Eine Fallbeschreibung, Informationen zum rechtlichen Hintergrund der Beschwerden, Videos, und Zitate zum Fall N.D. und N.T gegen Spanien finden Sie hier.
Sollten Sie nicht an der Pressekonferenz in Madrid teilnehmen können: Wolfgang Kaleck steht auch gerne telefonisch für Interviews zur Verfügung.
Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an: bermejo@ecchr.eu