Entwicklungszusammenarbeit: Deutsches Kreditinstitut missachtet Menschenrechte in Paraguay und muss nun Informationen offen legen

Paraguay – Investitionen – KfW

Deutschlands größte Förderbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), gibt im Ausland Milliarden für sogenannte Hilfsprojekte aus, beispielsweise in der ländlichen Entwicklung. Die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) investiert insbesondere in Unternehmen, die in Ländern des Globalen Südens tätig sind. Was bei den Projekten jedoch meist zu kurz kommt, sind die Menschenrechte und der Umweltschutz in den jeweiligen Ländern. So arbeitet die DEG in Paraguay etwa mit der Paraguay Agricultural Corporation (PAYCO) zusammen, welche im großen Stil Land in Paraguay aufkauft. Das Problem: In Paraguay ist die Landkonzentration in den Händen Weniger weit fortgeschritten. Die Ländereien sind zudem teilweise traditionelles Siedlungsgebiet indigener Gruppen und werden nach dem Aufkauf in industriellen Landwirtschaftsprojekten großflächig mit Pestiziden besprüht.

Zwar gibt es zwischen der DEG und PAYCO einen „Aktionsplan“, dem eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung zugrunde liegen soll – öffentlich ist der Plan jedoch nicht. Hier wollen das ECCHR und sein Partner FIAN intervenieren. Denn es gibt begründeten Verdacht, dass menschenrechtliche Standards und der Umweltschutz in dem Projekt missachtet werden.

Fall

Im November 2022 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Auskunftsklage von Juni 2021 stattgegeben. Mit Auskunftsklagen nach dem Informationsfreiheits- und dem Umweltinformationsgesetz wollen das ECCHR und FIAN herausfinden, welche Punkte die Vereinbarung zwischen der DEG und PAYGO abdeckt – und welche nicht. Projekte, die indirekt durch den deutschen Staat mitfinanziert werden, dem die KfW gehört, müssen menschenrechtskonform und öffentlich zugänglich sein. Das Gericht urteilte, dass die KfW die im öffentlichen Interesse stehenden Informationen von der DEG beschaffen und diese nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Öffentlichkeit herausgeben muss.  

Investoren und Finanzinstitute wie die KfW entziehen sich allzu oft der Verantwortung für ihre geförderten Projekte. Wir argumentierten, dass die KfW als öffentliche Einrichtung bereits an geltendes Recht gebunden ist, einschließlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Auch die DEG, obgleich privatrechtlich organisiert, trägt im Rahmen der OECD-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte eine menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung. Diese Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit sind daher im öffentlichen Interesse und müssen zugänglich gemacht werden. 

Kontext

Das ECCHR arbeitet mit seinen Partnern schon seit mehreren Jahren zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der industriellen Landwirtschaft. Im Fokus stehen dabei vor allem die wirtschaftlichen Aktivitäten europäischer Firmen, insbesondere der Vertrieb hochgiftiger Pestizide im Globalen Süden. Wir fordern von den Herstellern Bayer und Syngenta, den Export der gesundheitsschädlichen Mittel zu beenden – viele von ihnen sind in Europa längst verboten. 

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Partner

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Definition

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen dienen dazu, verantwortungsvolles und nachhaltiges Unternehmensverhalten im Bereich Umwelt und Menschenrechte zu fördern.

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Einblick

Pestizide

In Europa und Nordamerika ist es ganz selbstverständlich: Ein Pestizid darf nur verkauft werden, wenn der Hersteller explizit auf die Risiken des Produktes hinweist. Ganz anders, wenn internationale Chemie­ und Agrarkonzerne ihre Produkte im Globalen Süden vertreiben. Das belegen zahlreiche Fälle, an denen das ECCHR seit 2013 mit Partner*innen in Indien und auf den Philippinen arbeitet.

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