FIAN und ECCHR reichen Auskunftsklage gegen Entwicklungsbank DEG ein

DEG verweigert Einsicht in Umwelt- und Sozialaktionspläne bei Investitionen in Paraguay

05.10.2021

Köln, Berlin – Die Menschenrechtsorganisation FIAN reicht heute mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beim Verwaltungsgericht Köln eine Auskunftsklage gegen die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) ein. Die Organisationen hatten Anfang 2021 von der DEG unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz Einsicht in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO gefordert. Die DEG, Tochterunternehmen der staatlichen KfW-Förderbank, hatte mit Berufung auf Geschäftsgeheimnisse eine Einsichtnahme verweigert. 

Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland: “Im Westen von Paraguay wurden jahrelang die höchsten Entwaldungsraten weltweit festgestellt. Dies geht mit erheblichen Klima-Emissionen einher, deren Auswirkungen auch hierzulande spürbar sind. Die DEG ist laut ihrer Satzung an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden und ist als staatliche Stelle auskunftspflichtig - davon entbinden sie auch nicht die Wünsche ihrer Geschäftspartner”. Die DEG hatte 2013 über 15 Prozent des luxemburger Investors PAYCO erworben, welcher rund 146.000 Hektar in Paraguay kontrolliert und damit der zweitgrößte Landbesitzer in dem südamerikanischen Land ist. Wiederholt wurden auf PAYCO-Farmen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert.

“Die DEG ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie betreibt Entwicklungspolitik als öffentliche Dienstleistung und trägt dabei menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung. Diese Aspekte ihrer Arbeit liegen im öffentlichen Interesse und müssen öffentlich zugänglich gemacht werden”, so Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor, ECCHR.

“Die DEG beruft sich auf das Bankgeheimnis und Geschäftsgeheimnisse - trotz Erfüllung von öffentlichen Aufgaben und ihrer Bindung an die öffentliche Gewalt möchte sie behandelt werden wie eine normale Bank. Die privatrechtliche Organisationsform darf vom Staat jedoch nicht genutzt werden, um seinen gesetzlichen Pflichten zu entgehen, auch nicht seinen Transparenzpflichten”, sagt Rechtsanwältin Anna Gilsbach, die die Klage für FIAN und ECCHR formuliert hat.

Bereits im Juni diesen Jahres hatte FIAN mit Unterstützung des ECCHR beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Auskunftsklage gegen die KfW eingereicht, da auch diese eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne von PAYCO verweigert.

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Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

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