FIAN und ECCHR reichen Klage gegen KfW Förderbank ein

KfW verweigert Informationszugang zu Menschenrechts- und Umweltauswirkungen bei Investition in Paraguay

21.06.2021

Köln, Berlin – Die Menschenrechtsorganisation FIAN reicht heute mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Auskunftsklage gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein. Die KfW verweigert eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven luxemburger Agrarinvestors PAYCO. Die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) hatte 2013 über 15 Prozent von PAYCO erworben.

„Die Projekte von KfW und DEG sind an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden. Eine Kontrolle durch Abgeordnete, Medien und kritische Öffentlichkeit ist jedoch nur möglich, wenn diese die notwendigen Informationen erhalten”, so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland. KfW und DEG hatten über Jahre hinweg Informationen zu PAYCO verweigert, sogar gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags. “Im vorliegenden Fall stellt die DEG private Landbesitzansprüche, die teilweise aus der Zeit der Diktatur in Paraguay stammen, über grundlegende Menschenrechte. Das ist für einen mit Entwicklungspolitik beauftragten Akteur ein Armutszeugnis. Der Aufsichtsrat der DEG, in dem das Entwicklungsministerium den Vorsitz innehat, muss hier endlich handeln“, so Mimkes weiter.

„Projekte, die indirekt durch die KfW und DEG finanziert werden, müssen menschenrechts- und umweltschutzkonform sowie öffentlich zugänglich sein“, ergänzt Christian Schliemann vom ECCHR. „Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat bereits in seinem Urteil vom November 2019 ausgeführt, dass die KfW Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben hat.“
„Die KfW und die DEG verweigern die Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne von PAYCO auf Grundlage von angeblichen Geschäftsgeheimnissen. Doch mit diesem Argument könnten die KfW und die DEG die Offenlegung jeglicher Information verweigern, da fast jedes ihrer Projekte ein sogenanntes Geschäft tangiert“, sagt Rechtsanwältin Anna Gilsbach, die die Klage für FIAN und ECCHR formuliert hat.
PAYCO ist mit 146.000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay – dies entspricht fast dreimal der Fläche des Bodensees. Das Agrarunternehmen betreibt hauptsächlich Soja-Anbau und Viehzucht und vertreibt zudem genmanipuliertes Saatgut. Wiederholt wurden auf PAYCO-Farmen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert. Im Westteil von Paraguay wird eine der höchsten Entwaldungsraten weltweit dokumentiert.

Nach UN-Angaben sind rund zehn Prozent der Bevölkerung in Paraguay unterernährt. Große Teile der indigenen Bevölkerung leben in extremer Armut. Dies hängt eng mit der starken Landkonzentration zusammen: Paraguay gehört zu den Ländern mit der höchsten Flächenkonzentration weltweit. Rund 2,6 Prozent der Landbesitzer halten mehr als 80 Prozent der Agrarflächen.
weitere Informationen: Hintergrundpapier zu PAYCO

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Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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