Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Schutzsuchende in Libyen: Der Internationale Strafgerichtshof muss ermitteln

Libyen – Migration – Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Versklavung, willkürliche Inhaftierung, sexuelle Gewalt – das sind nur einige der schweren Verbrechen, denen Migrant*innen, Geflüchtete und Asylsuchende (im Folgenden: Schutzsuchende) in Libyen systematisch ausgesetzt sind. Um der Straflosigkeit für diese Verbrechen ein Ende zu setzen, reichten das ECCHR, Lawyers for Justice in Libya (LFJL) und die International Federation for Human Rights (FIDH) mit 14 Überlebenden im November 2021 eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ein. 

Fall

Die bereits schlechte menschenrechtliche Situation in Libyen hat sich nach dem Sturz von Muammar Gaddafi im Jahr 2011 noch weiter verschlimmert. Verschiedene staatliche und private Akteur*innen ringen seitdem um Macht und Ressourcen. Tausende Schutzsuchende, die durch Libyen reisen, um an einen sicheren Ort in Europa oder anderswo zu gelangen, sind systematischer Misshandlung und massiver Gewalt ausgesetzt und  werden von allen Konfliktparteien ausgebeutet. Sie gelten als „Ware“ und sind versklavt, gefoltert, inhaftiert und erpresst - zum wirtschaftlichen Vorteil aller Konfliktparteien. Teilweise werden sie sogar gezwungen, direkt oder indirekt am bewaffneten libyschen Konflikt teilzunehmen, und als Kombattant*innen instrumentalisiert. 

Die Strafanzeige, die wir beim IStGH einreichten, basiert unter anderem auf Zeug*innenaussagen aus erster Hand durch umfangreiche Interviews mit Überlebenden, die klar machen: Die Verbrechen gegen Schutzsuchende in Libyen sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und potentielle Kriegsverbrechen zu qualifizieren. Der IStGH muss untersuchen, welche Verantwortlichkeit Mitglieder bewaffneter Gruppen, Milizen, und der libysche Staat an der Begehung dieser Verbrechen tragen. 19 mutmaßliche hochrangige Täter, darunter bekannte libysche Milizenchefs, benennt die Anzeige konkret. 

Seit 2011 ermittelt der IStGH bereits zu den Verbrechen in Libyen und beobachtet in diesem Kontext spätestens seit 2017 die schweren Menschenrechtsverletzungen und unmenschlichen Bedingungen für Schutzsuchende – wir fordern, dass die IStGH-Anklagebehörde nun endlich ein Verfahren eröffnet und Haftbefehle für die Verantwortlichen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Schutzsuchende erlässt. 

Kontext

Obwohl sich auch die Europäische Union (EU) im Klaren über die Situation in Libyen ist, intensivierte sie in den letzten Jahren ihre Bemühungen, Schutzsuchende nicht aus dem Land zu lassen. Sie unterstützt und schult die sogenannte libysche Küstenwache, obwohl diese dafür bekannt ist, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Neben der Strafanzeige veröffentlichten wir gemeinsam den Bericht No way out: Refugees and migrants trapped in Libya face crimes against humanity, der deutlich macht: Mit ihrer Migrationspolitik, die libysche Akteur*innen dabei unterstütz, Schutzsuchende von Europa fernzuhalten, trägt die EU entscheidend zur gravierenden Situation in Libyen bei. 

Deshalb reichten wir 2022 eine weitere Strafanzeige beim IStGH ein, in der wir die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit hochrangiger Beamt*innen der EU und einiger Mitgliedstaaten analysierten. Darin stellten wir fest, dass sich EU- und Mitgliedstaaten-Beamt*innen und libysche Akteur*innen bereits durch das Abfangen von Schutzsuchenden auf dem Mittelmeer und ihre zwangsweise Rückführung nach Libyen potentiell des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der schweren Freiheitsberaubung strafbar machen. 

Wir fordern darum weiterhin von der EU, die Unterstützung für libysche Autoritäten zu beenden, solange die Menschenrechtsverletzungen andauern. 

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Grundlagen

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zu dem Fall.

Die Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beinhaltet detaillierte Informationen und eine rechtliche Analyse zu den schweren Menschenrechtsverbrechen gegen Migrant*innen, Geflüchtete und Asylsuchende (im Folgenden: Schutzsuchende) in Libyen seit 2011. Sie fordert die IStGH-Anklagebehörde dringend auf, Untersuchungen einzuleiten, denn sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteur*innen begehen in Libyen, insbesondere in Hafteinrichtungen, grausame Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen gegen Schutzsuchende.  

Der Strafanzeige zufolge handelt es sich bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Rahmen einer systematischen Ausbeutung der Schutzsuchenden stattfinden, und die möglicherweise darüber hinaus als Kriegsverbrechen qualifiziert werden können. Die Strafanzeige analysiert die individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer namentlich benannter Täter. Dazu gehören bekannte Milizenführer,  Leiter*innen offizieller und inoffizieller Hafteinrichtungen, in denen die Betroffenen unrechtmäßig festgehalten werden, und diejenigen, die von der Ausbeutung und dem Missbrauch Schutzsuchender in Libyen profitieren.

Die Strafanzeige ist das Ergebnis einer umfangreichen Recherche von drei Organisationen – dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Lawyers for Justice in Libya (LFJL) und der International Federation for Human Rights (FIDH) – die sich seit mehreren Jahren mit der Menschenrechtssituation in Libyen befassen. Die Organisationen arbeiteten mit Überlebenden zusammen und tauschten sich mit ihnen aus. Dabei berücksichtigten sie stets das Do no harm-Prinzip. Die Protokolle der ausführlichen Interviews mit insgesamt 14 Zeug*innen, die in mehreren Sitzungen geführt wurden, übermittelten wir der Anklagebehörde zusammen mit der Strafanzeige. Bei den Zeug*innen handelt es sich um Schutzsuchende, die nach den Aufständen gegen Muammar al-Gaddafi 2011 nach und durch Libyen gereist sind. Aktuell befinden sich an sicheren Orten außerhalb des Landes und können bei Bedarf Hilfe und psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen. Jede*r Zeuge*in hat in Kenntnis der Sachlage sein*ihr Einverständnis zur Befragung gegeben. 

Die Zeug*innenaussagen wurden durch detaillierte Unterlagen aus verschiedenen zuverlässigen Quellen ergänzt und bestätigt, darunter Interviews mit Expert*innen, Berichte von NGOs und humanitären Organisationen, die in Libyen tätig sind, Berichte von UN-Organisationen, insbesondere des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), des UN-Expert*innengremiums und der UN-Untersuchungskommission für Libyen, sowie durch Erkenntnisse aus juristischen Verfahren in Libyen, Italien und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Strafanzeige legt dar, dass in Libyen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Freiheitsentzug, Versklavung, Tötung, Folter, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, sexualisierte Gewalt, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen an Schutzsuchenden begangen wurden und werden. Sie argumentiert, dass diese Verbrechen wissentlich im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts geschehen. In Libyen nimmt dies die Form eines umfassenden kriminellen Systems an, das die Ausbeutung von Schutzsuchenden bezweckt.   

Wir betonen in der Strafanzeige, dass es sich bei der Gewalt gegen Schutzsuchende nicht um isolierte Einzelakte handelt, sondern die Taten vielmehr im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Gesamtangriffs gegen Schutzsuchende stattfinden.  Der Angriff ist ausgedehnt, da sich die Gewalt  gegen tausende Betroffene verschiedener Nationalitäten, Religionen, Geschlechter, rassifizierter und ethnischer Gruppen auf dem gesamten libyschen Staatsgebiet richtet. Die Verbrechen erfolgen zudem als Teil eines systematischen Angriffs, weil sie klaren Mustern und einer offensichtlichen Politik folgen, die sowohl von staatlichen als auch nichtstaatlichen Akteur*innen ausgeführt wird. Diese Politik stützt  sich vor allem auf das libysche Gesetz Nr. 19 von 2010, das die Inhaftierung und Zwangsarbeit von Schutzsuchenden zulässt. Dokumente der libyschen Autoritäten, in denen Gewalt gegen Schutzsuchende ausdrücklich gebilligt wird, dienen als Beweise dafür. Die Situation wird durch die historisch tief verwurzelte Diskriminierung Schwarzer Schutzsuchender in Libyen sowie die Instabilität der Regierung noch verschärft.  

Da die meisten der Verbrechen im Kontext eines anhaltenden bewaffneten Konflikts stattfanden, ziehen wir in der Strafanzeige auch in Betracht, dass die Verbrechen als Kriegsverbrechen zu qualifizieren sind.

In den vergangenen Jahrzehnten und spätestens seit 2015 zielt die europäische Politik darauf ab, die Migrationsrouten nach Europa weitgehend abzusperren. Zu diesem Zweck haben die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten Abkommen mit libyschen Akteur*innen wie der sogenannten libyschen Küstenwache geschlossen, um die Ankunft Schutzsuchender über das Mittelmeer zu verhindern. Dieselben libyschen Akteur *innen sind allerdings stark in die Straftaten gegen Schutzsuchende verstrickt. Das hat zur Folge, dass die finanzielle und koordinatorische Unterstützung sowie die Ausbildung und die Bereitstellung von Ausrüstung durch europäische Regierungen und Institutionen zumindest indirekt eine Rolle dabei spielen, Menschenrechtsverbrechen durch libysche Akteur*innen zu ermöglichen. 

Eine direkte Täter*innenschaft hochrangiger Beamt*innen von EU-Agenturen und Mitgliedstaaten bei der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der schweren Freiheitsberaubung gegen Schutzsuchende begründeten wir in einer 2022 beim IStGH eingereichten Strafanzeige. Hier analysierten wir die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit, die aus dem Abfangen und der zwangsweisen Rückführung Schutzsuchender auf dem Mittelmeer nach Libyen folgt. 

Die Strafanzeige enthält Informationen zur individuellen völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit mutmaßlicher Täter*innen gemäß Artikel 25 Abs. 3 lit. a) des Römischen Statuts. Hierbei analysiert die Strafanzeige insbesondere die Verantwortlichkeit von 19 Haupttäter*innen. Darüber hinaus legen wir mit der Strafanzeige der IStGH-Anklagebehörde eine umfassendere Liste mutmaßlicher Täter bei, die spezifische Informationen zur Rolle und Verantwortlichkeit weiterer Personen entlang der Hierarchiekette, von Wachpersonal in Haftanstalten bis hin zu bekannten Milizenführern, liefert. Einige der Personen unterliegen derzeit bereits den Sanktionen des UN-Sicherheitsrats und/oder wurden von der UN-Expert*innengruppe für Libyen genannt. Das zeigt, dass ihre Rolle bei den Verbrechen in Libyen allen relevanten Akteur*innen, auch auf internationaler Ebene, bereits bekannt ist.  

Unsere Analyse konzentriert sich insbesondere auf die individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Akteur*innen an vier Orten, die seit 2011 als Hauptschauplatz für die Begehung von Verbrechen gegen Schutzsuchende gedient haben: Zawiya, Bani Walid, Sabratha und Tripolis. Die Analyse liefert Hintergrundinformationen zu den bewaffneten Gruppen, Milizen sowie Schleuser*innen und Menschenhändler*innen, die an den jeweiligen Orten aktiv sind, und zeigt auf, wie sie miteinander in Verbindung stehen. Außerdem wird die Verantwortlichkeit der Personen eingeordnet, die das System der Ausbeutung von Schutzsuchenden kontrollieren.

Seit dem Beginn des bewaffneten Konflikts 2011 hat sich Libyen von einem Zielland für Schutzsuchende aus arabischen und afrikanischen Ländern zu einem Transitland nach Europa entwickelt. Allein im Jahr 2014 meldeten Expert*innen rund 170.000 Seeankünfte aus Libyen in Italien, verglichen mit einem Jahresdurchschnitt von 19.500 Seeankünften vor Beginn des Konflikts. Der bewaffnete Konflikt und die instabile Lage in Libyen waren der Nährboden dafür, dass sowohl Einzelpersonen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen sich durch den Schmuggel und den Menschenhandel von Schutzsuchenden nach Libyen und über das Mittelmeer eine Einkommensquelle schufen.  

Unter Ausnutzung der vulnerablen Lage der Menschen, denen es unmöglich ist, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, halten diese Akteur*innen Schutzsuchende regelmäßig fest und foltern sie, um Lösegeld im Austausch für ihre Freiheit und/oder ihren Transport nach Europa zu erhalten. Die Inhaftierung erfolgt häufig durch offizielle Behörden, wie dem sogenannten Department for Combating Illegal Immigration (DCIM), einer libyschen Behörde, die offizielle Haftzentren betreibt, – oft in Zusammenarbeit mit Milizen. Aber auch nichtstaatliche Akteur*innen, darunter Schmuggler*innen, Menschenhändler*innen und bewaffnete Gruppen, halten die Betroffenen in Hafteinrichtungen fest.  

Dort werden sie unter unmenschlichen Bedingungen in überfüllten Räumen und mit wenig oder keinem Zugang zu Nahrung, Wasser, Tageslicht, medizinischer Versorgung oder sanitären Einrichtungen festgehalten. Darüber hinaus werden die Schutzsuchenden auch körperlich ausgebeutet: Während Männer und Jungen häufig zur Zwangsarbeit, auch im Rahmen von Kriegseinsätzen, herangezogen werden, werden Frauen und Mädchen oft zur Prostitution und sexuellen Sklaverei gezwungen. Hinzu kommt, dass Schutzsuchende oft wie Sklav*innen behandelt werden – gekauft, verkauft, auf der Straße versteigert – und aufgrund ihres Migrant*innen- oder Geflüchtetenstatus sowie ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts und ihrer Religion verfolgt werden. Wie 85 Prozent der über 3.000 von der italienischen Organisation Medici per Diritti Umani befragten Schutzsuchenden berichteten, ist Folter in Libyen weit verbreitet.

Wenn es den Betroffenen gelingt, die libysche Küste zu erreichen, nehmen viele von ihnen – oft nach großem Leid – den äußerst riskanten und oft tödlichen Weg auf sich, das Mittelmeer nach Europa zu überqueren. Dieser Weg wird als Zentrale Mittelmeerroute bezeichnet, laut Ärzte ohne Grenzen „die tödlichste Migrationsroute der Welt“. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind auf dieser Route zwischen Januar und Anfang November 2021 mindestens 489 Menschen gestorben und 736 verschwunden. Seit 2016 sind Schutzsuchende zunehmend der Gefahr ausgesetzt, auf See von der sogenannten libyschen Küstenwache, einer staatlichen Behörde mit bekannten Verbindungen zu Milizen, gewaltsam abgefangen zu werden. Sobald die Schutzsuchenden auf dem Mittelmeer abgefangen werden,  werden sie erneut nach Libyen zurückgeführt, wo sie auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden und so erneut in einen Kreislauf der Misshandlungen geraten.

Einige Überlebende, wie die 14 Zeug*innen, die für die IStGH-Strafanzeige befragt wurden, befinden sich nun an sicheren Orten in Drittländern. Allerdings befinden sich nicht alle Schutzsuchenden, die Missbrauch in Libyen entkommen sind, an Orten mit sicheren oder stabilen Verhältnissen. Neben den Menschen, denen es gelungen ist, Europa zu erreichen, oder die in ihre Heimatländer zurückgeschickt oder in andere afrikanische Länder umgesiedelt wurden, sitzen viele andere noch in Libyen fest. Nach Angaben der IOM hat die sogenannte libysche Küstenwache zwischen Januar und Anfang November 2021 eine Rekordzahl von 28.636 Schutzsuchenden abgefangen und zurückgeführt, darunter mindestens 1.092 Minderjährige.   

Nach Angaben von UNSMIL und OHCHR waren zwischen 2016 und 2018 zwischen 6.000 und 20.000 Schutzsuchende in den Haftzentren des Departments for Combating Illegal Immigration (DCIM) inhaftiert. Die UN-Untersuchungskommission für Libyen hat außerdem berechnet, dass im Oktober 2021 mindestens 7.000 Schutzsuchende in staatlichen Haftanstalten festgehalten wurden – ein Großteil davon Kinder.

Unsere Strafanzeige hat das Ziel, den IStGH auf die Notlage von Schutzsuchenden in Libyen aufmerksam zu machen und die dort begangenen Verbrechen als Völkerrechtsverletzungen, insbesondere als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen, darzustellen. Mit der Strafanzeige wollen das ECCHR, FIDH und LFJL den Stimmen von Schutzsuchenden Gehör verschaffen und sie auf ihrem Weg zu Recht und Gerechtigkeit unterstützen. Indem wir dem IStGH Fakten und umfassende juristische Analysen vorlegen, wollen wir erreichen, dass der IStGH sein Versprechen hält, allen Überlebenden und Betroffenen gegenüber Rechenschaft abzulegen.  

Parallel dazu versuchen das ECCHR, FIDH und LFJL mit ihrer Arbeit zu Libyen über Doppelstandards und die Rolle mächtiger Akteur*innen – in diesem Fall aus Europa – bei der Begehung von Völkerrechtsverbrechen aufzuklären. Neben dieser Strafanzeige veröffentlichten wir deshalb einen Bericht, der die Beziehungen zwischen europäischen und libyschen Akteur*innen aufzeigt. Darüber hinaus fordern wir, dass europäische Akteur*innen für ihre Migrationspolitik zur Verantwortung zu gezogen werden, die das System der Ausbeutung von Schutzsuchenden in Libyen sowie anderswo überhaupt erst ermöglicht.

Zudem reichte das ECCHR 2022 eine weitere Strafanzeige beim IStGH ein, die die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Beamt*innen der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von schwerer Freiheitsberaubung von Schutzsuchenden im Mittelmeer und in Libyen analysiert. 

Bisher haben die libyschen Autoritäten weder die Verbrechen untersucht noch die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt. Zudem sind die bisherigen Verfahren, die in Drittstaaten wie Italien stattfanden, oft nicht in der Lage, die Schwere und Systematik der Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zu erfassen.

Die Ermittlung durch den IStGH ist erforderlich, da der Gerichtshof die strukturelle Dimension der begangenen Verbrechen, die über die Verantwortlichkeit der Täter*innen im konkreten Fall hinausgeht, angemessen behandeln kann. Er kann hochrangige Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen, deren Immunität eine Strafverfolgung vor inländischen Gerichten verhindern würde. Die Eingliederung von Milizen und anderen kriminellen Akteur*innen in den libyschen Staatsapparat stellt eine zusätzliche Herausforderung für die Strafverfolgung vor nationalen Gerichten dar, da die Trennung zwischen staatlicher Autorität, bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken unklar ist. Eine Anklage vor dem IStGH ist der einzig mögliche Weg, den Kreislauf der Straflosigkeit zu durchbrechen und die individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit hochrangiger Täter*innen aufzuarbeiten.

Der IStGH ist für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit Juli 2018 auch für das Verbrechen der Aggression zuständig. Mit einer Strafanzeige an die Anklagebehörde wird der IStGH auf ein mögliches Verbrechen aufmerksam gemacht. Eine Strafanzeige bietet die Möglichkeit, eine Beurteilung von Fakten darzulegen, die Verbrechen nach dem Römischen Statut darstellen könnten. Es ist Aufgabe der Anklagebehörden, festzustellen, ob die Vermutungen eine ausreichende faktische und rechtliche Grundlage zur Einleitung von Ermittlungen bieten.  

Bezüglich der Situation in Libyen, die dem IStGH durch die Resolution 1973/2011 des UN-Sicherheitsrates der Anklagebehörde unterbreitet wurde, ermittelt diese Behörde bereits. Daher wird die Anklagebehörde die durch das ECCHR, LFJL und FIDH eingereichte Strafanzeige im Rahmen dieser Ermittlungen prüfen.

Neben dem IStGH sind innerstaatliche Strafverfolgungen und Ermittlungen in Drittstaaten ein wichtiges Mittel gegen Straflosigkeit. Bislang wurden vor allem in Italien Strafverfahren gegen die unmittelbaren Täter*innen schwerer Verbrechen in Libyen eingeleitet. Darüber hinaus haben Länder wie Frankreich und die Niederlande Ermittlungen gegen bestimmte Personen eingeleitet, von denen einige in unserer der Strafanzeige genannt werden. Die bisherigen Bemühungen konzentrierten sich bisher jedoch auf die Verbrechen des Menschenschmuggels und des Menschenhandels. Um umfassendere Gerechtigkeit durchzusetzen, müssen die Ermittlungen das gesamte Ausmaß der begangenen Verbrechen erfassen und die Personen strafrechtlich verfolgen, die aufgrund ihrer hohen Positionen eine besonders große Verantwortung für die Verbrechen tragen, die an Schutzsuchenden in Libyen begangen werden.

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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (z. B. Kriegsverbrechen) verhandelt.

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