Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Firma Lürssen Werft GmbH & Co. KG gegen die Bundesregierung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Sie macht den Ersatz für finanzielle Nachteile bei der Bundesregierung geltend, die durch den Ausfuhrstopp von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien (das sogenannte Rüstungsmoratorium) entstanden sind.
In einem Offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz weist das ECCHR darauf hin, dass nach geltendem nationalen wie internationalen Recht eine Entschädigung durch die Bundesregierung entweder gar nicht oder nur sehr restriktiv erfolgen sollte.
Das ECCHR hebt in dem Schreiben hervor, dass die Ausfuhr der von der Lürssen Werft produzierten Patrouillenschiffe an das Königreich Saudi-Arabien möglicherweise einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. So gibt es Hinweise, dass diese Patrouillenschiffe direkt oder indirekt in der von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführten Koalition durchgeführten de facto Marineblockade vor der Küste im Jemen eingesetzt werden.
Es sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob und inwieweit das Finanzministerium den Bundeshaushalt nutzen will, um materielle Verluste zu ersetzen, die sich aus der bis dato vorübergehenden Aussetzung eines Waffenexportes ergeben, der möglicherweise selbst gegen das Völkerrecht verstößt.
Das ECCHR bittet das Ministerium, diese und weitere Faktoren bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der Lürssen Werft zu berücksichtigen und keine Entschädigung zu zahlen.