Sri Lanka - Bewaffneter Konflikt - Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

Sexualisierte Gewalt in Sri Lanka

Sri Lanka - Bewaffneter Konflikt - Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

Sexualisierte Gewalt in Sri Lanka

Das ECCHR hat auf der 48. Sitzung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW Committee) Anfang 2011 ein Gutachten zur Vorhersehbarkeit sexualisierter Gewalt in Konflikten in Bezug auf Sri Lanka vorgestellt. In dem Gutachten werden neue rechtliche Wege gefordert, um Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Die UN versucht, in ihrem Kampf zur Einhaltung von Menschen- und Frauenrechten zu berücksichtigen, dass sexualisierte Gewalt in Konflikten weit verbreitet ist. Das ECCHR hat sich zudem im Juni 2012 an drei UN-Sonderberichterstatter*innen sowie an eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gewandt und diese aufgefordert, weitere Ermittlungen zur Situationen der Frauen und Mädchen im Norden und Osten Sri Lankas durchzuführen.

Fall

Seit dem Ende des Bürgerkrieges in Sri Lanka Mitte Mai 2009 ist im Norden und Osten Sri Lankas eine erhöhte Militärpräsenz zu verzeichnen. Parallel haben die Übergriffe auf Frauen und Mädchen in dieser Region zugenommen, die vermehrt Angehörigen des Militärs und der Polizei zuzurechnen sind.

Das ECCHR zeigt in seinen Beschwerden auf, inwieweit diese Taten und die anhaltende Straflosigkeit im engen Zusammenhang mit einem Antiterrorismusgesetz, dem soggenannten Prevention Terrorism Act (PTA), stehen. Dieses Gesetz aus den 1970ern mit Änderungen aus dem Jahr 2011 erleichtert es Polizei- und Militärangehörigen, grundlos „Leibesvisitationen“ und „Durchsuchungen“ durchzuführen. Diese gehen oftmals einher mit sexuellen Belästigungen und geschlechtsbezogener Gewalt.

Kontext

Sri Lanka muss angehalten werden, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und vor allem das Antiterrorismusgesetz (PTA) in Einklang mit der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW-Konvention) bringen. Über die Situation der Frauen im Norden Sri Lankas berichtete das ECCHR auf begleitenden Veranstaltungen der 19. und 22. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen sowie dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf und dem Europäischen Parlament in Brüssel.

Zudem fanden öffentliche Veranstaltungen zu diesem Thema in Berlin statt. Die Studie der Vereinten Nationen über rechtliche Verantwortung in Sri Lanka unterstützte das ECCHR durch die Einreichung von zwei Zeugenaussagen.

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Glossar

Ein Dossier ist eine sortierte Sammlung von Dokumenten, die zusammen mit anderen Akten z.B. bei einem Gerichtsverfahren eingereicht werden können.
Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.
Als sexualisierte Gewalt bezeichnet man aggressive Handlungen mit geschlechtlichem Bezug. Sexualisierte Gewalt ist die kontrollierte Ausübung von Macht auf eine Person, nicht das Ausleben sexueller Bedürfnisse.
UN-Sonderberichterstatter*innen werden durch ein Mandat der Vereinten Nationen bestimmt und arbeiten ehrenamtlich zu einem ausgewählten Bereich.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die durch systematische Gewalt gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind.
Das Völkerstrafrecht findet bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (z. B. Völkermord oder Kriegsverbrechen) Anwendung.