Da die Verbrechen der tschetschenischen Regierung auf nationaler Ebene nicht aufgearbeitet werden, nutzen das ECCHR und seine Partnerorganisationen aus der Region andere rechtliche Wege, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen.
Das ECCHR fordert beispielsweise immer wieder die Staatengemeinschaft auf, laut internationalem Recht gegen die Völkerrechtsverbrechen in Tschetschenien vorzugehen. 2012 reichten das ECCHR und Human Rights Watch zudem einen gemeinsamen Bericht bei der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihren Ursachen und Folgen ein, und lieferten Informationen zur de-facto-Straflosigkeit von sexualisierter Gewalt durch Privatpersonen.
Im Juni 2008 erstatteten österreichische Rechtsanwält*innen unterstützt vom ECCHR bei der Staatsanwaltschaft Salzburg Strafanzeige gegen Kadyrow – wegen Vorwürfen der Folter und versuchter Nötigung. Sieben Monate später, im Januar 2009, wurde der Folterüberlebende und zugleich Hauptzeuge, Umar Israilow, auf offener Straße in Wien erschossen. Im Abschlussbericht der österreichischen Behörden wird Kadyrow als Anstifter der Tat genannt. Das ECCHR unterstützte das darauffolgende Verfahren und betonte dabei immer wieder die prekäre Menschenrechtslage in Tschetschenien. Drei der Angeklagten wurden rechtskräftig verurteilt, Kadyrow ist weiter auf freiem Fuß.