Keine Gerechtigkeit in Sicht: Schwerste Verbrechen in Tschetschenien

Tschetschenien – Folter – Straflosigkeit

Tschetschenien, eine autonome Republik in Russland und schwarzer Fleck im Menschenrechtsschutz des Europarates: Seit vielen Jahren leidet die Zivilgesellschaft unter schweren Menschenrechtsverletzungen. Seit 2007 ist Ramsan Kadyrow Staatsoberhaupt der Republik und setzt seitdem zusammen mit engen Vertrauten immer wieder Militär und Polizei zum „Schutz der politischen Stabilität“ ein. In der Realität wird damit aber die Zivilbevölkerung massiv terrorisiert. Lokale Polizist*innen haben hunderte Tschetschen*innen unrechtmäßig festgenommen, gefoltert, „verschwunden gelassen“ und getötet.

Fall

Da die Verbrechen der tschetschenischen Regierung auf nationaler Ebene nicht aufgearbeitet werden, nutzen das ECCHR und seine Partnerorganisationen aus der Region andere rechtliche Wege, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen.

Das ECCHR fordert beispielsweise immer wieder die Staatengemeinschaft auf, laut internationalem Recht gegen die Völkerrechtsverbrechen in Tschetschenien vorzugehen. 2012 reichten das ECCHR und Human Rights Watch zudem einen gemeinsamen Bericht bei der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihren Ursachen und Folgen ein, und lieferten  Informationen zur de-facto-Straflosigkeit von sexualisierter Gewalt durch Privatpersonen.

Im Juni 2008 erstatteten österreichische Rechtsanwält*innen unterstützt vom ECCHR bei der Staatsanwaltschaft Salzburg Strafanzeige gegen Kadyrow – wegen Vorwürfen der Folter und versuchter Nötigung. Sieben Monate später, im Januar 2009, wurde der Folterüberlebende und zugleich Hauptzeuge, Umar Israilow, auf offener Straße in Wien erschossen. Im Abschlussbericht der österreichischen Behörden wird Kadyrow als Anstifter der Tat genannt. Das ECCHR unterstützte das darauffolgende Verfahren und betonte dabei immer wieder die prekäre Menschenrechtslage in Tschetschenien. Drei der Angeklagten wurden rechtskräftig verurteilt, Kadyrow ist weiter auf freiem Fuß.

Kontext

Die Republik Tschetschenien ist schwer gezeichnet durch zwei Kriege gegen russische Föderationstruppen, in denen tausende Zivilist*innen ums Leben kamen und zahlreiche Städte und Dörfer zerstört wurden. Unter Kadyrow kam zwar der Wiederaufbau voran, aber Sicherheitskräfte und Spezialeinheiten regieren die Republik mit eiserner Hand.

Menschenrechtsorganisationen berichten von Ermordungen und Entführungen sowie von Folterungen, an denen mitunter Kadyrow selbst direkt beteiligt gewesen sein soll. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland mehrmals für seine Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien verurteilt.

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Dokumente (3)

Glossar (1)

Definition

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 eingerichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.

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Einblick

Folter

Die Rechtslage ist eindeutig: Folter ist unter allen Umständen verboten. Wer Folter anwendet, anordnet oder billigt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. 146 Staaten haben die Konvention ratifiziert.

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