Beschwerde gegen Griechenland vor dem UN-Menschenrechtsausschuss

Geflüchtete klagt gegen brutale Pushbacks an der griechisch-türkischen Grenze

Griechenland – Pushbacks – Parvin A.

Schwer misshandelt, irregulär inhaftiert und mehrfach gewaltsam aus Griechenland in die Türkei zurückgeschoben – die detaillierten Schilderungen von Parvin A. sowie vielfältiges weiteres Beweismaterial legen die verdeckte und systematische Pushback-Praxis Griechenlands offen. Mit Unterstützung des ECCHR und Forensic Architecture reichte Parvin A. hierzu im Februar 2022 beim UN-Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde gegen Griechenland wegen diverser Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, den sogenannten UN-Zivilpakt) ein.

Fall

Die zum Zeitpunkt der Pushbacks 28-jährige Parvin A. war 2017 wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung aus dem Iran geflohen und zunächst vom UNHCR in der Türkei als Geflüchtete anerkannt worden. Nachdem die türkischen Behörden ihren Status aberkannten und sie abschieben wollten, suchte Parvin A. Schutz in der EU. Im Jahr 2020 wurde sie insgesamt sechsmal aus Griechenland über den Grenzfluss Evros in die Türkei zurückgeschoben oder auf dem Meer abgedrängt – ohne die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Im Zuge dieser Pushbacks wurde sie mehrfach ohne Verfahren in Containern oder Polizeistationen unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert, bedroht und körperlich misshandelt.

In ihrer Beschwerde rügt Parvin A. zuvorderst eine Verletzung von Artikel 16 IPbpR, der das grundlegende Recht auf Anerkennung als Person vor dem Gesetz, mit anderen Worten das „Recht, Rechte zu haben“, garantiert. Daneben macht sie Verstöße gegen das Refoulement-Verbot und wegen Misshandlungen im Rahmen der Pushbacks (Artikel 7) sowie wegen ihrer Inhaftierungen unter unmenschlichen Haftbedingungen (Artikel 9 und 10) geltend. Da zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit bestand, die Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, verweist sie außerdem auf Verletzungen ihres Rechts auf eine wirksame Beschwerde nach Artikel 2 Absatz 3 IPbpR.

Kontext

Menschenrechtsinstitutionen, NGOs und internationale Medien haben seit mehr als zwei Jahrzehnen dokumentiert, dass Pushbacks in Griechenland koordiniert, systematisch und weit verbreitet sind. Dennoch leugnet die griechische Regierung beharrlich deren Existenz.

Parvin A.s Fall ist Teil einer Reihe von rechtlichen Interventionen, mit denen das ECCHR gegen systematische Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen vorgeht. Unsere Einreichungen betonen: Geflüchtete und Migrant*innen haben ein Menschenrecht auf Rechte. Da europäische Institutionen es bisher versäumt haben, den massenhaften Rechtsverstößen ein Ende zu setzen und Griechenland zur Rechenschaft zu ziehen, muss sich nun der UN-Menschenrechtsausschuss hiermit befassen.

Media

Pushbacks über den Evros/Meriç: Filmstill der Analyse von Parvins Fall © Forensic Architecture
Pushbacks über den Evros/Meriç: Filmstill der Analyse von Parvins Fall © Forensic Architecture

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Pushback

Pushbacks sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen, die an Grenzübergängen von Staaten mit harter Einwanderungspolitik vorgenommen werden.

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