Foltervorwürfe gegen Generalstaatsanwalt von Bahrain: Strafanzeige in Irland, Ermittlungen in der Schweiz

Bahrain – Folter – Generalstaatsanwalt

Elektroschocks, Schläge auf die Fußsohlen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt: Wer solche Folter billigt, kann und muss strafrechtlich verfolgt werden – auch außerhalb seines Landes. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. Deswegen hat der Folterüberlebende und Exil-Bahrainer Jaafar al-Hasabi im September 2016 bei einem Bezirksgericht in Dublin Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt von Bahrain, Ali Bin Fadhul al-Buainain, eingereicht.

Das Gericht lehnte es jedoch ab, ein Verfahren zu eröffnen. Die Gardaí, die irische Polizei, aber nahm Ermittlungen zu einer zeitgleich eingereichten Beschwerde auf. Anlass für die Strafanzeige war die Teilnahme Al-Buainains an der jährlichen Konferenz der Internationalen Organisation von Staatsanwälten (International Association of Prosecutors) die im September 2016 in Dublin stattfand.

Fall

Al-Hasabi, der heute Staatsbürger Großbritanniens ist, wurde 2010 bei einem Besuch in Bahrain inhaftiert und gefoltert. Er versucht seitdem, eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen zu erreichen. Der Generalstaatsanwalt, den Vertreter der Vereinten Nationen explizit über die drohende Folter Al-Hasabis informiert hatten, hatte seinerzeit dessen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt autorisiert und mindestens einmal verlängert.

Das Netzwerk von Organisationen, die Al-Hasabi unterstützen, fordern die irischen und Schweizer Behörden auf, sich nicht in diplomatische, politische oder wirtschaftliche Vorwände zu flüchten, sondern gemäß ihrer Verpflichtungen aus der UN-Antifolterkonvention gründlich und umfassend zu ermitteln.

Kontext

Das ECCHR unterstützt Al-Hasabi, koordiniert die rechtlichen Schritte und analysiert seit mehreren Jahren die Verantwortlichkeit von Vorgesetzten in Bahrain für schwere Menschenrechtsverletzungen. Es kooperiert dabei mit den Organisationen REDRESS und Bahrain Institute for Rights and Democracy (BIRD) in London sowie GLAN (Global Legal Action Network) aus Dublin und TRIAL International aus Genf.

Bereits im September 2015 hatte Al-Hasabi bei einem Besuch Al-Buainains in der Schweiz eine Strafanzeige sowie Antrag auf dessen Befragung gestellt. Damals nahm der Generalstaatsanwalt an einem Treffen der International Association of Prosecutors in der Schweiz teil und wurde zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt.

Zitate

Partner

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Definition

UN-Antifolterkonvention

Die UN-Antifolterkonvention wurde verabschiedet, um gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorzugehen.

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Einblick

Bahrain

In Bahrain hat es seit der Gründung als unabhängiges Königreich immer wieder Protestbewegungen gegeben. Die herrschende Elite rund um die Königsfamilie Al-Khalifa reagierte darauf stets mit Repression und Gewalt. Untersucht wurden die damit verbundenen Foltervorwürfe bisher nicht – weder in Bahrain noch im Ausland.

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