Deutschland darf kein sicherer Hafen für Diktaturverbrecher*innen sein. Luis K., ehemaliger argentinischer Offizier, wird in Argentinien wegen seiner Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Militärdiktatur (1976-83) per Haftbefehl gesucht. Als deutscher Staatsbürger ist seine Auslieferung ausgeschlossen. Die deutsche Justiz kann aber sehr wohl strafrechtlich gegen K. ermitteln.
Im Juni 2018 stellte eine Hinterbliebene mit Unterstützung des ECCHR deswegen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor schon Ermittlungen aufgenommen. Mit einer Anklage würde Deutschland – vor allem den Betroffenen und Überlebenden – das Signal senden: Deutschland und Europa sind keine sicheren Zufluchtsorte für Verantwortliche von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
K. war mindestens von Februar bis November 1976 stellvertretender Befehlshaber einer Marineeinheit in Mar del Plata. Diese Einheit war nach dem Militärputsch des späteren Diktator Rafael Videla erwiesenermaßen an Völkerstraftaten beteiligt. Auf dem Gelände des Marinestützpunkts wurden politische Gegner*innen gefoltert, sexuell missbraucht und getötet – nachdem sie verschwunden gelassen, also dorthin verschleppt worden waren. Als K. 2013 dazu in einem Strafverfahren in Mar del Plata aussagen sollte, floh er nach Deutschland. Seitdem lebt er unbehelligt in Berlin.
Das ECCHR unterstützt die Schwester von Omar Marocchi. Der junge Mann wurde 1976 mutmaßlich in Mar del Plata getötet. Der Fall ist Teil der Unterstützung für Betroffene, Menschenrechtsaktivist*innen und -anwält*innen in ihrem Kampf gegen Straflosigkeit. Denn das Verschwindenlassen von Marocchi ist kein Einzelfall. Unter Videla wurden zehntausende politisch unliebsame Personen verschleppt.
Die deutsche Justiz kann eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung dieser Verbrechen spielen. Dass Völkerstraftaten in anderen Teilen der Welt begangen werden – und teilweise Jahrzehnte zurückliegen – darf keine Ausrede sein, in Deutschland lebende Täter*innen straflos davonkommen zu lassen. K.s Staatsbürgerschaft darf ihn nicht vor Strafverfolgung schützen.
Die ECCHR-Arbeit zum Fall K. steht in einer Reihe mit weiteren juristischen Interventionen zur argentinischen Militärdiktatur. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verantwortung von wirtschaftlichen Akteuren. Transnationale Unternehmen wie Mercedes Benz spielten bei Verbrechen während der Diktatur eine wichtige Rolle, sie unterstützten beispielsweise das Verschwindenlassen von Gewerkschafter*innen. Wolfgang Kaleck, ECCHR-Mitgründer und Generalsekretär, vertrat mehrere Überlebende in Fällen in Deutschland, was 2003 zu einem Haftbefehl gegen Rafael Videla, ehemaligen argentinischen Diktator, führte.
Außer zu Argentinien arbeitet das ECCHR seit vielen Jahren zu Verbrechen während der Militärdiktaturen in Brasilien und Chile. In all diesen Fällen gibt es einen direkten Bezug zu Deutschland – sei es dass deutsche Unternehmen involviert waren (VW, Brasilien), sei es dass sich Beschuldigte durch die Flucht nach Deutschland der Justiz entzogen (Colonia Dignidad, Chile).