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Aufarbeitung & Erinnerung

Gerechte und soziale Gesellschaften können nicht auf dem Boden von Vergessen und Straflosigkeit gedeihen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dürfen nicht straflos bleiben – auch wenn sie schon viele Jahre zurückliegen. Die Traumata, auch kollektive Traumata, dauern an, zumal wenn sie nicht juristisch aufgearbeitet werden. Für die Betroffenen ist das Unrecht nicht vergangen. Erinnerung, Aufarbeitung und Gerechtigkeit ist Teil des individuellen und des gesellschaftlichen Heilungsprozesses.

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