Verfahren zu Völkerrechtsverbrechen in Gambia

Gambia – Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Deutschland

Wenn ein autoritäres Regime ein Land regiert, steht die Zivilgesellschaft fast immer unter massivem Druck. So auch in Gambia, wo von 1994 bis 2017 Yahya Jammeh die Regierung führte. Seine Streit- und Sicherheitskräfte schufen eine Atmosphäre der Angst, in der die Zivilgesellschaft und kritische Stimmen systematisch eingeschüchtert wurden. Kritische Journalist*innen wurden verhaftet, Menschenrechtsverteidiger*innen verfolgt, LGBTQ* bedroht und gefoltert.

Besonders berüchtigt war eine Einsatztruppe, die für Jammeh gezielt unliebsame Personen ausschaltete. Ein Fahrer dieser sogenannten Junglers, dem Spezialkommando der gambischen Streitkräfte, wurde in Deutschland vor Gericht gestellt und am 30. November 2023 am Oberlandesgericht Celle zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach Bai L., der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes und versuchten Mordes angeklagt war, in allen Belangen schuldig. Die Menschenrechtsverletzungen des Jammeh-Regimes sind bereits seit Dezember 2017 Gegenstand einer Wahrheitskommission in Gambia. Jammeh selbst floh 2017 nach einer verlorenen Präsidentschaftswahl nach Äquatorialguinea.  

 

Fall

Bai L. war von 2003 bis 2006 Fahrer der Junglers. In diesem Zeitraum soll er an der versuchten Ermordung des Rechtsanwalts Ousman Sillah, der Ermordung des ehemaligen gambischen Soldaten Dawda Nyassi und des Journalisten Deyda Hydara sowie der versuchten Ermordung von Ida Jagne und Nian Sarang Jobe, die mit Hydara zusammen waren, beteiligt gewesen sein. Das Urteil besagt, dass er Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, indem er die Einheit zu den jeweiligen Tatorten brachte.

Gemeinsam mit dem African Network against Extrajudicial Killings and Enforced Disappearances (ANEKED), dem Gambian Center for Victims of Human Rights Violations, Human Rights Watch, der International Commission of Jurists, Reporter ohne Grenzen (ROG), der Rose Lokissim Association, der Solo Sandeng Foundation, und TRIAL International unterstützt das ECCHR die Bemühungen der Angehörigen der gambischen Zivilgesellschaft um rechtliche Aufarbeitung.

 

Kontext

Das Verfahren in Deutschland findet auf Grundlage des Weltrechtsprinzips statt, nach dem schwerste Verbrechen angeklagt werden können, auch wenn sie ohne Bezug zur Bundesrepublik begangen wurden. In diesem Zusammenhang muss das Gericht auch den größeren politischen Kontext der angeklagten Taten untersuchen.  Die Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen Bai L. können auch in mögliche zukünftige Verfahren gegen höherrangige Täter einfließen.

Anders als etwa in den Fällen gegen syrische Geheimdienstmitarbeiter, zu denen das ECCHR arbeitet, findet im Fall der Jammeh-Diktatur auch vor Ort in Gambia eine Aufarbeitung des Unrechts statt. Ab Januar 2019 untersuchte die gambische Truth, Reconciliation and Reparations Commission die Verbrechen des Regimes in öffentlichen Anhörungen und durch Ermittlungen an den Tatorten. In ihrem Abschlussbericht, der im Dezember 2021 veröffentlicht wurde, beleuchtete sie auch die Rolle der Junglers und empfahl die Strafverfolgung von Bai L. und weiteren Mitgliedern der Einheit. 

Media

Baba Hydara, der Sohn des getöteten gambischen Journalisten Deyda Hydara, vor dem Oberlandesgericht Celle, April 27, 2022.  (c) RSF
Baba Hydara, der Sohn des getöteten gambischen Journalisten Deyda Hydara, vor dem Oberlandesgericht Celle, April 27, 2022. (c) RSF

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die durch systematische Gewalt gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind.

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