15.09.2022

Kriegsverbrechen im Ukrainekrieg: Möglichkeiten der Strafverfolgung


15.09.2022, 18:30 Uhr
Online

Der Angriffskrieg auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann, bringt unermessliches Leid über die Menschen. Laut Zählungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) hat der Krieg bis zum 1. August über 5.000 Todesopfer in der ukrainischen Zivilbevölkerung gefordert, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche. Dies sind jedoch „nur“ die durch die UN bestätigten Zahlen ziviler Opfer. Die tatsächliche Zahl der Toten und Verletzten wird wesentlich höher geschätzt.

Den russischen Streitkräften wird vorgeworfen, bei den Luftangriffen auf Städte in der Ukraine zivile Ziele wie Krankenhäuser zu bombardieren. Nach dem Rückzug der russischen Armee im April aus dem Gebiet um Kiew wurden zahlreiche zivile Opfer gefunden. Laut Augenzeugen wurden die Menschen gezielt durch russische Soldaten getötet. Russland bestreitet dies.

Mit den beiden Expert*innen Andreas Schüller und Nadia Volkova spricht die Evangelische Akademie Bad Boll über die Vorwürfe der Massaker an der Zivilbevölkerung sowie sexuelle Kriegsgewalt. Die beiden Anwält*innen arbeiten in Berlin und Kiew zur strafrechtlichen Verantwortung von Streitkräften im Krieg und sind vertraut mit der Frage, wie Kriegsverbrechen überhaupt nachgewiesen werden können.

Wir wollen mit ihnen die Möglichkeiten des Völkerrechts diskutieren, zur Aufklärung und Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im Ukrainekrieg beizutragen. So werden in Deutschland bereits nach dem Weltrechtsprinzip Ermittlungen geführt. Wie verhält sich dies zu den Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof? Was ist erforderlich, damit die Ukraine selbst in der Lage sein wird, die Vielzahl der Taten in fairen und unabhängigen Verfahren aufzuarbeiten? Und wo sind dem internationalen Recht auch Grenzen gesetzt?

Sie sind eingeladen, Ihre Fragen während der Veranstaltung zu stellen und mit uns zu diskutieren. Das Gespräch führen:

Nadia Volkova (Direktorin, Ukrainian Legal Advisory Group, ULAG)

Andreas Schüller (Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung, ECCHR)

Moderation: Dr. Carola Hausotter (Studienleiterin an der Evangelischen Akademie Bad Boll)

Eine Veranstaltung der Ev. Akademie Bad Boll in Kooperation mit dem ECCHR und der Ukrainian Legal Advisory Group

Veranstaltungssprachen sind Deutsch und Englisch. Es wird eine Simultanverdolmetschung geben. Die Teilnahme ist kostenlos. Den Teilnahme-Link werden wir in den Tagen vor der Veranstaltung an alle angemeldeten Personen verschicken.

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