01.12.2011

Internationale Strafjustiz und Afrika – Der Fall Hissène Habré


01.12.2011, 00:00 Uhr

Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Josef Sayer (Misereor) und Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt) wird Wolfgang Kaleck (ECCHR) mit Jacqueline Moudeïna das Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, diskutieren. Jacqueline Moudeïna ist Präsidentin und Juristin der “Association Tchadienne pour la Promotion et la Défense des Droits de l'Homme” im Tschad. Während der Herrschaft von Hissène Habré (1982-1990) lebte sie im Exil und kehrte 1995 zurück in den Tschad. Dort begann sie sich als eine der ersten Rechtsanwältinnen im Land für die Betroffenen des Habré-Regimes einzusetzen. Im Vordergrund stand dabei unter anderem auch die Strafverfolgung des sogenannten „Pinochet von Afrika“, dem der Tod von 40.000 und die Folterung weiterer 20.000 Menschen vorgeworfen werden. Am 11. Juni 2001 wurde sie bei einer friedlichen Demonstration gegen Wahlmanipulationen von einer Handgranate getroffen, die ihr ein Soldat vor die Füße geworfen hatte, und erlitt schwere Verletzungen.

Jacqueline Moudeïna reichte zunächst mit Unterstützung eines internationalen Netzwerkes im Senegal, wo sich Habré bis heute befindet, dann in Belgien Klage gegen Habré ein. Belgien ermittelte, erließ einen internationalen Haftbefehl und beantragte die Auslieferung Habrés. Währenddessen verlangte die Afrikanische Union, dass Habré der Prozess im Senegal gemacht werde, da kein afrikanisches Staatsoberhaupt außerhalb Afrikas verurteilt werden solle. Nach langer Verzögerung entscheidender Schritte für eine Strafverfolgung erklärte der Senegal vor kurzem, dass kein Gerichtsverfahren gegen Habré eröffnet werde. Der Tschad hatte Habré 2008 in Abwesenheit zum Tode verurteilt und begehrt nun dessen Auslieferung. Dennoch wird von der Mehrzahl der mit dem Fall befassten Menschenrechtsorganisationen ein Verfahren in Belgien bevorzugt, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die Diskussion wird daher vor allem darauf gerichtet sein, wie die internationale Gemeinschaft den Forderungen afrikanischer Staaten gerecht werden kann, Strafverfahren innerhalb Afrikas durchzuführen, gleichzeitig aber faire Verfahren zu garantieren.

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