22.06.2010, Berlin

Mit Verbraucherschutzrecht gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen?

Berlin
22.06.2010, 00:00 Uhr

Auf Initiative des ECCHR hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Lidl eine Klage wegen unlauterer Werbung mit der vermeintlichen Einhaltung von Sozialstandards eingereicht. Auch die Kampagne für Saubere Kleindung (CCC) hat diese Klage aktiv unterstützt; auf ihre Recherchen zum Thema baute die Klage auf. Nach dem erheblichen Presse-Echo auf die Klage hat Lidl sehr schnell eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin kam Lidl den Forderungen der Klage nach und erklärte, in Zukunft irreführende Werbung mit der Einhaltung von Sozialstandards zu unterlassen.

Ziel der Veranstaltung ist es zum einen über die tatsächlichen Hintergründe der Klage sowie ihre juristischen und politischen Ziele zu informieren. Zum anderen wollen wir mit Ihnen/Euch und der Arbeitsrechtlerin Frau Prof. Eva Kocher über das Problem der relativen Unverbindlichkeit unternehmerischer Selbstverpflichtung und die Frage diskutieren, welche Rolle Verbraucherklagen hier spielen können. Daran schließt sich auch die Frage an, in welcher Weise Klagen in Europa zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im globalen Süden beitragen können.

Redebeiträge mit anschließender Diskussion:

1. Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben von Lidl und die Arbeit der Kampagne für Saubere Kleidung - Julia Thimm (Inkota/Kampagne für Saubere Kleidung) 

2. Juristischer Hintergrund der Klage gegen Lidl und die politischen Ziele - Miriam Saage-Maaß (ECCHR)

3. Verbessert Corporate Social Responsibility die Arbeitsbedingungen im Süden? Kommentar von Prof. Eva Kocher

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