20.06.2016, Düsseldorf, Frankfurt (Main)

Fabrikbrand in Pakistan: KiK muss seiner Verantwortung gerecht werden. Betroffene berichten über ihren Kampf für Gerechtigkeit

Düsseldorf, Frankfurt (Main)
20.06.2016, 00:00 Uhr

260 Tote und 32 Verletzte: Das war die Bilanz des Brandes in der Fabrik von Ali Enterprises am 11. September 2012 in Karachi (Pakistan). Hauptkunde der Fabrik war der deutsche Textilhändler KiK. Die Arbeiter_innen erstickten oder verbrannten, weil sie das Gebäude nicht verlassen konnten. Die Überlebenden und Hinterbliebenen warten seit fast vier Jahren auf eine Entschädigung von KiK. Inzwischen haben sie das Unternehmen in Deutschland verklagt.
 
Über ihren Kampf – das rechtliche Verfahren in Pakistan, die Klage gegen KiK in Deutschland und ihr politisches Engagement – berichten die Betroffenen bei einer gemeinsamen Podiumsdiskussion des ECCHR mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und medico international.
 
Weder der Fabrikbrand, noch die Toten und Verletzten und auch nicht die ausbleibende Wiedergutmachung sind ein Einzelfall. Immer wieder zahlen Arbeiter_innen in Südasien mit ihrem Leben dafür, dass westliche Textilfirmen dort günstig produzieren. In Bangladesch haben die internationalen einkaufenden Unternehmen die Überlebenden und Hinterbliebenen, die vom Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza und dem Brand in der Tazreen-Kleiderfabrik betroffen waren, entschädigt – nach langwierigen Auseinandersetzungen und nicht zuletzt, weil sich Aktivist_innen weltweit dafür eingesetzt haben.
 
Auch in Pakistan ergeben sich die Arbeiter_innen und Familien nicht ihrem Schicksal, nachdem der Fabrikbrand ihnen ihre Lebensgrundlage genommen hat. Mit Hilfe der National Trade Union Federation (NTUF) haben sie eine Selbstorganisation gegründet und kämpfen für ihre Rechte und für Gerechtigkeit – sowohl in Pakistan als auch in Deutschland. Hier haben sie mit Unterstützung des ECCHR im März 2015 am Landgericht Dortmund Klage gegen KiK eingereicht. Die Klage auf Schadensersatz gegen KiK wird möglich gemacht durch die Unterstützung von medico international. Die Deutschland-Reise der Kläger_innen wird durch die Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt.

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