27.04.2015, Berlin

Frauen im Visier des kolumbianischen Militärs – Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof

Berlin
27.04.2015, 00:00 Uhr

Vergewaltigung als Vergeltung, sexuelle Übergriffe als Mittel zur Unterdrückung, Stigmatisierung als Ausdruck militärischer Macht: Das sind weder vereinzelte noch zweitrangige Verbrechen im bewaffneten Konflikt in Kolumbien. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist Teil der Strategie des Militärs und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Als solche müsste die kolumbianische Justiz diese Verbrechen strafrechtlich verfolgen. Es gibt zwar spezielle Gesetze zur Gewalt gegen Frauen, doch nur wenige Fälle werden vor Gericht verhandelt – schon gar nicht, wenn die Täter hochrangige Mitglieder der Streitkräfte sind. Solange Kolumbien nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese Straflosigkeit sexualisierter Gewalt gegen Frauen zu beenden, muss der Internationale Strafgerichtshof tätig werden.
 
Claudia Mejía Duque ist Direktorin der kolumbianischen Frauenrechtsorganisation Sisma Mujer. Sie arbeitet mit den Überlebenden sexualisierter Gewalt und wird über deren Schwierigkeiten, Zugang zu Recht und Gerechtigkeit zu bekommen, berichten.
 
Prof. Dr. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ihr Fokus wird auf dem Verhältnis der Menschenrechte von Frauen zum Völkerstrafrecht liegen.
 
Anna von Gall arbeitet im ECCHR zu „Gender und Menschenrechte“. Sie analysiert den völkerrechtlichen Ansatz im Kampf gegen die Straflosigkeit in Kolumbien, insbesondere die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs.

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