02.03.2017, Berlin

Menschenrechtsverbrechen in Syrien: Wie kann Gerechtigkeit geschaffen werden?

Berlin
02.03.2017, 00:00 Uhr

Folter und Exekution von Zivilisten, gezielte Bombardierung von zivilen Einrichtungen und Wohngebieten, – das sind nur einige der Völkerrechtsverbrechen, die alle Parteien im bewaffneten Konflikt in Syrien seit 2011 begangen haben und weiter begehen. Syrische Aktivist_innen dokumentieren die schweren Menschenrechtsverbrechen seit Jahren, um eines Tages die Täter und Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.
 
Doch zurzeit bietet die internationale Strafjustiz kaum Chancen für die Verfolgung der Verbrechen in Syrien: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann nicht tätig werden, denn zum einem ist Syrien kein Vertragsstaat, zum anderen blockiert Russland eine Verweisung durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH. Das Weltrechtsprinzip aber ermöglicht es nationalen Gerichten in Drittstaaten die Taten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter zur Verantwortung zu ziehen. In Deutschland und anderen EU-Staaten haben die Behörden bereits einzelne Ermittlungen und Strafverfahren eingeleitet.
 
Mit Folterüberlebenden, Anwälten und Aktivisten aus Syrien sowie internationalen juristischen und politischen Experten loten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die Heinrich-Böll-Stiftung in zwei Podiumsdiskussionen aus, welche rechtlichen Mittel und Wege im Kampf gegen die Straflosigkeit in Syrien aktuell möglich sind.

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