02.03.2009, Berlin

Wirtschaft und Menschenrechte in einer globalisierten Welt

Berlin
02.03.2009, 00:00 Uhr

In einer zunehmend globalisierten Welt agieren immer mehr Unternehmen transnational. Während ihre Marktmacht immer stärker wird, häufen sich in Produktionsländern die Menschen- und Umweltrechtsverletzungen. Hier besteht eine Regelungslücke, da nationales Recht vorwiegend auf das Staatsgebiet beschränkt ist und kein internationaler Regelungsrahmen existiert. Die nationalen Gesetze vor Ort werden meist unzureichend durchgesetzt. Daher bestehen zahlreiche offene Fragen, wie diese Regelungslücken zu schließen sind. Das Fachgespräch soll dazu dienen, die deutsche Rechtslage zusammen mit juristischen Experten zu klären und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Zentrale Diskussionsfragen sind:

Welche Instrumente bietet das deutsche Recht?


- Welche Menschen- und Arbeitsrechte / ökologischen Standards dienen als Maßstab?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Publikationspflichten für Unternehmen über Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette gesetzlich zu verankern? Was gilt für sonstige Offenlegungspflichten, Herstellungsnachweise oder Offenlegung der Herstellungsorte? Anknüpfungspunkte im BGB, HGB, Wettbewerbsrecht, Verbrauchergesetzen?
- Wie ist die zivilrechtliche Haftung für Verstöße von Tochterunternehmen oder Zulieferern? Was bietet das Recht der unerlaubten Handlung im BGB? Was gibt es im Gesellschafts- /Unternehmensrecht? Was bietet das Arbeitsrecht?
- Welche Möglichkeiten bieten das Straf- und Umweltrecht?
- Welche Rolle spielt das Europarecht?

Insbesondere soll eingegangen werden: auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften, die Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher und Verbände sowie auf Klagemöglichkeiten vor deutschen Gerichten für Betroffene in Produktionsländern.

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