Juristische Intervention

Welche Mittel wir nutzen

Seit der Gründung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) war klar, dass das übergeordnete Ziel der Durchsetzung von Menschenrechten mit anderen Mitteln stattfinden und vermittelt werden muss, als ausschließlich über die Ergebnisse der Fallarbeit. Unsere Arbeit muss auf die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen eingehen, insbesondere in den Feldern, in denen systematisch mächtige Akteur*innen bevorzugt werden und Marginalisierte von der Durchsetzung ihrer Rechte ausgeschlossen sind.

Die Beschränkung auf konventionelle harte juristische Instrumente kann sich für Betroffene zum Teil als problematisch erweisen. So ziehen sich Entschädigungsklagen beispielsweise zumeist über Jahre hin, sind teuer, risikoreich und aufwendig. Wohingegen Strafanzeigen in ihrer Wirkungsweise beschränkt sind, da sie einzelne Tatverdächtige ins Visier nehmen, die Verbrechen jedoch eine weit über die Individuen hinausgehende Dimension und systemische Ursachen haben.

Schon früh wurde uns deutlich, dass es einer ständigen, umfassenden Analyse und vor allem eines strategischen Austauschs zwischen Nord- und Südpartner*innen bedarf, um das juristische Instrumentarium fortzuentwickeln und aus einer Toolbox die für die Situation vielversprechende Mischung aus lokalen, regionalen, transnationalen und internationalen juristischen Instrumenten auszuwählen. Es muss daher ein umfassendes Wissen über neue Themen, ein Verständnis für die politische, ökonomische und soziale Ausgangslage sowie über die möglichen Wirkungen der Prozessführung, vor und während der Intervention auf bestimmten Feldern, zusammengetragen werden.

Ein solches Vorgehen geht weit über die üblichen Tätigkeiten von Anwaltskanzleien hinaus, bezieht sie doch ebenso wie andere Akteure aus junger Anwaltschaft, Universitäten und lokalen Expert*innen auch die Betroffenen und zivilgesellschaftliche Akteure ein und sucht in Kooperation wie etwa mit Künstler*innen eine Kommunikation, die über das reine Fallergebnis hinaus geht. Das ECCHR hat von Beginn an diesen Weg eingeschlagen – insofern ist die Gründung des Instituts für juristische Intervention die logische und notwendige Fortführung dieses Ansatzes.

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