31 August 2010, Berlin

Zum ersten Jahrestag: Der Fall Kundus und das Tötungsverbot im Krieg

Berlin
31 August 2010, 12:00 am

Mit dem Völkerrechtler des Hamburger Instituts für Sozialforschung Dr. Gerd Hankel sowie Wolfgang Kaleck

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur beschäftigt sich Dr. Gerd Hankel mit Kriegsverbrechen und internationalem Strafrecht. Das Spektrum seiner Arbeit reicht von der völkerrechtlichen Bewertung von Verbrechen des ersten Weltkrieges über die Nürnberger Prozesse bis hin zu aktuellen Fällen an Internationalen Strafgerichten. Unter dem Thema „Kriegsrecht, Kriegsverbrechen und verbrecherischer Krieg" erörterte Dr. Gerd Hankel die Notwendigkeit von Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg. Nun folgt seine Studie zum „Tötungsverbot im Krieg", die im Herbst erscheinen soll. Die Strafbarkeit von Tötungshandlungen im Krieg ist aktuell relevant in der Diskussion um den Luftangriff auf zwei Tanklaster bei Kundus, bei dem zahlreiche Personen ums Leben kamen, sowie in der Debatte um gezielte Tötungen einzelner Personen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Bundeswehrsoldaten Klein und Wilhelm wurden im April 2010 durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingestellt. Diese Entscheidung wird heftig kritisiert, und es stellt sich weiterhin die Frage: Wie weit reicht das Tötungsverbot im Krieg? Einleitend wird Wolfgang Kaleck, einer der Anwälte der Opfer von Kundus, zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Geschehnisse Stellung nehmen. Er hatte zuletzt die Weiterführung der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden beantragt, nachdem die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe keinen Tatverdacht eines Kriegsverbrechens angenommen hatte.

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