25 April 2012, Berlin

Verschwindenlassen als Verstoß gegen die Menschenrechte - (K)ein Problem für Deutschland?

Berlin
25 April 2012, 12:00 am

Im Dezember 2010 trat nach drei Jahrzehnten Verhandlung das jüngste Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Kraft, die UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen. Diese soll den Schutz gegen das Verschwindenlassen stärken, das in vielen Ländern immer noch systematisch praktiziert wird. Die Entdeckung neuer Massengräber, wie beispielsweise in Libyen, oder das unbekannte Schicksal zahlreicher Menschen in Syrien zeigen, wie aktuell und bedeutend dieses Thema ist. Dennoch haben bisher lediglich 91 Staaten die Konvention unterzeichnet und erst 31 haben sie ratifiziert. Deutschland hat die Konvention unterstützt und am 24. September 2009 ratifiziert, bislang jedoch noch keine Erklärung zur Anerkennung der vollständigen Kompetenzen des Ausschusses nach Art. 31 – Behandlung von Individualbeschwerden – der Konvention abgegeben.


Was muss getan werden, um die Konvention zu einem möglichst wirkungsvollen Instrument gegen das Verbrechen des gewaltsamen Verschwindenlassens zu machen? Diese und anderen Fragen werden in Vortrag und Diskussion erörtert.

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