25 April 2012, Stuttgart

Der Fall Murwanashyaka

Stuttgart
25 April 2012, 12:00 am

Seit dem 04. Mai 2011 müssen sich der Präsident der berüchtigten ruandischen Rebellengruppe FDLR (Forces Démocratique de Libération du Ruanda), Ignace Murwanashyaka, und sein Stellvertreter Straton Musoni vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Den Angeklagten wird von der Bundesanwaltschaft zur Last gelegt, von Deutschland aus per Handy und Laptop Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Osten des Kongos befehligt bzw. nicht unterbunden zu haben. Möglich macht den Prozess das Völkerstrafgesetzbuch: schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können damit nach deutschem Recht verfolgt werden, unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen worden sind.


Fünf anerkannte Expertinnen und Experten, die von Beginn an den Prozess verfolgen, werden die Situation im Ostkongo und die Hintergründe der dort begangenen Gräueltaten beleuchten. Sie diskutieren, inwiefern internationale Rechtsgrundlagen und Menschenrechtsmechanismen dazu beitragen können, Kriegsverbrecher haftbar zu machen. Dabei werden sie auch die Bedeutung und Chancen des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vor dem Hintergrund des in Stuttgart stattfindenden Prozesses erörtern.

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