8 June 2016, Berlin

Universal Jurisdiction in Germany? The Congo War Crimes Trial: First Case under the Code of Crimes against International Law

Berlin
8 June 2016, 12:00 am

13 Jahre Freiheitsstrafe für Ignace Murwanashyaka und acht Jahre für Straton Musoni: Damit endete im September 2015 der Prozess gegen die zwei ruandischen Anführer der Hutu-Miliz Forces démocratiques de libération du Rwanda (FDLR) am Oberlandesgericht in Stuttgart. Sie waren wegen Massaker an der Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo angeklagt. Es war das erste Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 eingeführt wurde und das deutschen Gerichten ermöglicht, Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen.
 
Das ECCHR hat den FDLR-Prozess seit seinem Beginn im Mai 2011 beobachtet. Nun stellt ECCHR-Mitarbeiter Dr. Patrick Kroker den Abschlussbericht „Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ vor. Der Bericht analysiert u.a. die Fragen: Taugt der Prozess als Modell für weitere Verfahren in Deutschland? Wie kann die Justiz die Defizite in der Aufarbeitung von Völkerstraftaten, vor allem bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt, beheben? Welche Bedeutung hat das Völkerstrafrecht im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit? 
 
Im Anschluss an die Vorstellung des Berichts und nach einer Begrüßung von Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt), diskutieren über den FDLR-Bericht und den Stand des Völkerstrafrechts in Deutschland: Christian Ritscher (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof), Silke Studzinsky (Council of Women's Rights in International Criminal Law), Géraldine Mattioli-Zeltner (Human Rights Watch) und Wolfgang Kaleck (ECCHR).
 
Es moderiert Gigi Deppe (Leiterin der ARD-Rechtsredaktion Hörfunk).

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