Pushbacks
Vier Geflüchtete, die bei einer Pushback-Operation durch kroatische Beamt*innen Ende 2020 Opfer brutaler Misshandlungen und sexueller Gewalt wurden, fordern Gerechtigkeit für das erlittene Unrecht. Mit Hilfe der kroatischen NGO CMS (Centre for Peace Studies) erstatteten sie eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kroatien.
Pushbacks
Deutschland und Griechenland vereinbarten 2018 den sogenannten Seehofer-Deal. Das Abkommen, benannt nach Innenminister Horst Seehofer, legt fest: Geflüchtete und Migrant*innen, die bereits in Griechenland Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, sollen an der Grenze abgewiesen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschoben werden. Genau das passierte im Fall des Syrers H.T., als er im September 2018 nach Deutschland kam.
Pushbacks
2018/19 überquerte ein 21-jähriger syrischer Flüchtling die bosnisch-kroatische Grenze, um den und unerträglichen Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in Bosnien und Herzegowina (BiH) zu entkommen. Zusammen mit anderen Geflüchteten wurde er sechsmal von bewaffneten kroatischen Polizeibeamt*innen kollektiv ausgewiesen. Deshalb reichte er mit Unterstützung des ECCHR eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und forderte diesen auf, die kroatische Abschiebepraxis zu untersuchen.
Pushbacks
Systematische Zurückschiebungen von Geflüchteten und Migrant*innen durch Bulgarien in die Türkei ohne jegliche Überprüfung des individuellen Risikos drohender Menschenrechtsverletzungen verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2021.
Migration
Versklavung, willkürliche Inhaftierung, sexuelle Gewalt – das sind nur einige der schweren Verbrechen, denen Migrant*innen und Geflüchtete in Libyen systematisch ausgesetzt sind. Um der Straflosigkeit für diese Verbrechen ein Ende zu setzen, reichten das ECCHR und seine Partner mit 14 Überlebendeneine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof ein.
Pushbacks
Schwer misshandelt, irregulär inhaftiert und mehrfach gewaltsam aus Griechenland in die Türkei zurückgeschoben – die detaillierten Schilderungen von Parvin A. sowie vielfältiges weiteres Beweismaterial legen die verdeckte und systematische Pushback-Praxis Griechenlands offen. Mit Unterstützung des ECCHR und Forensic Architecture reichte Parvin A. hierzu beim UN-Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde gegen Griechenland ein.
Pushbacks
U.F. ist ein minderjähriger und unbegleitet geflüchteter Rohingya aus Myanmar. Zwischen August 2020 und Juli 2021 durchlebte er auf der Suche nach Schutz in Europa eine sogenannte Kettenzurückschiebung von Slowenien und mehrere gewaltsame Zurückschiebungen (Pushbacks) von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina.
Pushbacks
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich in aufgrund zahlreicher Beschwerdeverfahren mit den systematischen, häufig brutalen Pushback-Operationen Griechenlands an der griechisch-türkischen Landgrenze und auf See. Zu acht Fällen mit insgesamt 47 Beschwerdeführer*innen reichte das ECCHR im Juli 2022 eine Drittintervention ein.
Pushbacks
Im Mai 2020 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Fragenkatalog an die kroatische Regierung anlässlich der Individualbeschwerden von drei Geflüchteten aus Syrien. Die Männer hatten im April 2019 Beschwerden gegen Kroatien eingereicht, weil die kroatische Polizei sie im Oktober 2018 brutal nach Bosnien zurückgeschoben hatte. Die Syrer werden vom ECCHR und PRO ASYL unterstützt.
Pushbacks
N.D. und N.T. gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.
Pushbacks
Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: So endete der Einsatz der Guardia Civil am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Ceuta und Marokko. Der tödliche Push-Back ist immer noch nicht juristisch aufgearbeitet. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die bereit sind, als Zeug*innen auszusagen.
Pushbacks
An der Grenze zu Marokko (in Ceuta und Melilla) nimmt Spanien unbegleitete minderjährige Flüchtende fest und schiebt sie kurzerhand ab. Diese Praxis hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Februar 2019 scharf verurteilt. Der Auschuss forderte Spanien auf, die Gesetzgebung zu automatischen Rückschiebungen zu ändern.
Pushbacks
Nach der Abriegelung der europäischen Grenzen im Jahr 2016 strandeten tausende Geflüchtete in informellen Flüchtlingslagern in Griechenland. Im März brach eine Gruppe von mehr als 1.500 Geflüchteten von Idomeni nach Nordmazedonien auf, um Sicherheit zu finden. Wenige Kilometer hinter der Grenze wurden sie abgefangen, eingekesselt, auf Lieferwagen verladen, zum Grenzzaun gefahren und von bewaffneten Beamten durch Löcher im Zaun nach Griechenland zurückgezwungen.
Seenotrettung
Italien kriminalisiert, bedroht und drangsaliert systematisch Seenotretter*innen, die dringend nötige humanitäre Hilfe für Geflüchtete und Migrant*innen auf dem Mittelmeer leisten. Um dem ein Ende zu setzen, hat das ECCHR im Januar 2020 Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger*innen eingereicht. Die Beschwerde beschreibt den Fall der Sea-Watch 3 und seiner Kapitänin Carola Rackete.
Seenotrettung
Das Schiff Iuventa rettete Geflüchtete und Migrant*innen im Mittelmeer vor der libyschen Küste. Damit leistete es humanitäre Hilfe für Menschen, die keine Chance auf staatliche Seenotrettung hatten. Im August 2017 aber beschlagnahmten italienische Behörden die Iuventa und verhinderten damit weitere Rettungseinsätze. Im Mai 2022 begann das Vorverfahren gegen viert Mitglieder der Iuventa-Crew.
Hotspots
Eine ECCHR-Analyse der Zulässigkeitsinterviews des euopäsichen Asyl-Büros (EASO) auf den ägäischen Inseln zeigt, dass grundlegende Interviewstandards zu Fairness missachtet werden. Damit wird den Asylsuchenden eine faire Beurteilung ihres Falles und eine sorgfältige Untersuchung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit verwehrt.